
Reiserücktritt: Was gilt bei Krankheiten von Angehörigen?
Alles Wichtige auf einen Blick
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, wenn eine Reise wegen einer unerwarteten, schweren Erkrankung, eines Unfalls oder Todes naher Angehöriger abgesagt werden muss. Durch die Versicherung abgedeckt sind meist Ehepartner:innen, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel und Schwiegereltern.
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist ein ärztliches Attest oder eine ähnliche Dokumentation, die die Reiseunfähigkeit bestätigt. Die Erstattung umfasst in der Regel die vertraglich vereinbarten Stornokosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Vor Abschluss der Versicherung sollten die Bedingungen geprüft werden, um genau zu wissen, welche Angehörigen und Situationen abgedeckt sind.
Krank wird jede:r einmal, besonders ärgerlich ist es aber, wenn es kurz vor einer lang ersehnten Reise passiert und diese daher abgesagt werden muss. Eine Reiserücktrittsversicherung kann dich im Ernstfall aber absichern und die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen zahlen.
Je nach Versicherung gilt das nicht nur, wenn die versicherte Person selbst krank wird, sondern auch im Krankheitsfall von Mitreisenden und Angehörigen der versicherten Person.
Werden beispielsweise deine Eltern krank und du musst dich um sie kümmern, statt in den Urlaub zu fahren, erhältst du durch die Versicherung die anfallenden Kosten für zum Beispiel zu stornierende Mietwagenbuchungen und Flüge zurück. Oder wird bei einer Reisegruppe nur eine Person plötzlich krank, können alle Mitreisenden die Reise stornieren, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Krank im Urlaub? Ab nach Hause!
Zwei Drittel der Deutschen würden bei Krankheit ihren Urlaub abbrechen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von American Express® beauftragte Umfrage, durchgeführt von Statista.
Du musst vorzeitig heimfahren oder kannst deine Reise nicht wie geplant antreten? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners bist du für alle Fälle abgesichert.*
Damit eine Reiserücktrittsversicherung greift und die Kosten für Stornierungen vom Versicherer übernommen werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, unterscheidet sich je nach gewählter Versicherungspolice und Versicherungsgeber. Diese solltest du dir vor Abschluss also unbedingt genau ansehen.
Wirst nicht du krank, sondern ist eine Erkrankung oder ein medizinischer Notfall von Angehörigen oder die Krankheit der Ehepartner:innen der Grund für die Stornierung der Reise, erstattet die Versicherung ebenfalls die Kosten, sofern dies in den Bedingungen vorgesehen ist. Auch ein Todesfall in der Familie kann zur Zahlung der Versicherungssumme bei Reiserücktritt berechtigen.

Für wen genau eine Reiserücktrittsversicherung greift, kann variieren. Du entnimmst die Details den jeweiligen Vertragsbedingungen deiner Police. Generell gilt aber bei vielen Versicherern: Neben der versicherten Person, also der Person, auf deren Namen die Versicherung läuft, zahlt die Versicherung auch für den Fall einer Krankheit bei sogenannten Risikopersonen.
Das kann bei Notfällen der folgenden betroffenen Angehörigen zutreffen, die erfordern, dass die versicherte Person anwesend ist:
- Ehepartner:innen
- Lebensgefährt:innen
- Geschwister
- Großeltern
- Enkel:innen
- Schwäger:innen
Nice to know: In der Regel gelten die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung darüber hinaus für Angehörige der mitversicherten Personen. Aber auch das sollte in den Versicherungsbedingungen stehen.
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Ob die Kosten für Stornierungen bei einem Reiserücktritt wegen Krankheit Angehöriger geltend gemacht werden können, obliegt den Bestimmungen der Versicherer. Dabei spielt auch eine Rolle, auf welche Art und Weise die betroffene Person erkrankt ist. Nicht alle Krankheiten werden von Versicherungsgebern anerkannt.
In der Regel sind vor allem unerwartete Krankheiten und Gründe für den Reiserücktritt abgedeckt, da sie plötzlich auftreten und nicht vorhersehbar sind. Krankheiten, die als erwartbar gelten, da sie zum Beispiel chronischen Charakters sind, zählen meistens nicht als Versicherungsfall. Auch Krankheiten durch Vorbelastungen können dazu führen, dass die Versicherung nicht leistet.
Um sicherzugehen, dass du und deine Liebsten gut abgesichert sind, solltest du Ausschlüsse in der Versicherungspolice beachten. Auch ein Beratungsgespräch mit dem Versicherer kann sinnvoll sein, bevor die Versicherung abgeschlossen wird.
Nice to know: Umfassende Beratung zu Versicherungsleistungen erhältst du zum Beispiel auch für den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express.
Kommt es zum Versicherungsfall durch eine Krankheit Angehöriger und du oder mitversicherte Personen müssen die Reise abbrechen, muss dies umgehend der Versicherung gemeldet werden. Das geht telefonisch oder oftmals auch online.
Manche Versicherer schreiben gewisse Pflichten vor, bis wann der Fall gemeldet sein muss, damit Ansprüche geltend gemacht werden können.
Außerdem wird der Versicherer bestimmte Dokumente einfordern, um den Fall zu prüfen. Welche Dokumente benötigt werden, kann von Anbieter zu Anbieter variieren.

Daher ist es empfehlenswert, wichtige Dokumente und Belege für den Ernstfall aufzubewahren. Diese Unterlagen können zum Beispiel als Nachweis im Versicherungsfall dienen:
- Versicherungsnachweis der Reiserücktrittsversicherung
- Atteste oder Bescheinigungen über Klinikaufenthalte, die bestätigen, dass die Reise wegen Krankheit Angehöriger abgebrochen werden musste
- Buchungsbelege für Hotel, Flüge und Mietwagen sowie Stornierungsbelege
| Was ist versichert? | |||
|---|---|---|---|
| Schutz vor Stornokosten | – | ||
| Erstattung bei Reiserücktritt | – | ||
| Erstattung bei Reiseabbruch | – | ||
| Leistung bei Unfall auf Reisen | – | ||
| Reisekomfortversicherung | – | – | |
| Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland | – | – | |
| Gepäckversicherung | – | – | |
| Ticketversicherung | – | – | |
| Schlüsselversicherung | – | – | |
| Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust | – | – | |
| Auslandskrankenversicherung | ![]() | ![]() | ![]() |
| Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport | – | ||
| Zahnärztliche Notfallkosten | – | ||
| Krankenhaustagegeld | – | ||
| Such- und Rettungskosten | – | ||
| Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses | – | ||
| Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung | – | ||
| Transport zum Krankenhaus | – | ||
| Wichtige Informationen | |||
| Dauer der Absicherung | Für Reisen bis zu 90 Tagen. | unabhängig | bis zu 45 oder 60 Tage |
| Wo greift die Versicherung? | Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit. | inkl. USA/Kanada | inkl. USA/Kanada |
Eine Reiserücktrittsversicherung kann bei einer unerwarteten Erkrankung naher Angehöriger eine wichtige finanzielle Stütze sein und hohe Stornokosten übernehmen. Dabei ist entscheidend, dass du genau prüfst, welche Bedingungen und Ausschlüsse gelten. Wird der Vorfall zusätzlich fristgerecht gemeldet, stehen die Chancen für eine Erstattung bei Reiserücktritt gut.
Mit dem Reisekomplettschutz von AXA Partners, vermittelt durch American Express, bist du für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert, ein ganzes Jahr lang und inklusive Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.*
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Kann ich einen Urlaub wegen eines Krankheitsfalls in der Familie stornieren?Ja, eine Reise kann bei Stornierung erstattet werden, wenn eine Krankheit im engen Familienkreis vorliegt und deine Anwesenheit erforderlich ist. Ob die entstehenden Kosten tatsächlich übernommen werden, hängt von den Bedingungen deiner Reiserücktrittsversicherung ab. Dabei kann es Ausschlüsse geben.+
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Krankheit von Angehörigen?Viele Reiserücktrittsversicherungen greifen nicht nur bei eigener Erkrankung, sondern auch bei Krankheit von Angehörigen. Das gilt auch für Angehörige mitreisender, mitversicherter Personen. In welchen Fällen genau die Versicherung greift, entnimmst du den Versicherungsbedingungen.+
Welche Krankheit wird bei Reiserücktritt anerkannt?In der Regel werden vor allem Krankheiten anerkannt, die plötzlich auftreten und nicht vorhersehbar sind. Chronische Erkrankungen oder solche durch bekannte Vorbelastungen können je nach Versicherer vom Schutz ausgeschlossen sein.
