Ein Mann, der an einem Tisch vor einem Laptop sitzt und in ein Dokument schaut, das er in der Hand hält.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist nur unter bestimmten Umständen absetzbar. © Milan Markovic/iStock
Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung: Wann sie steuerlich absetzbar ist

Endlich hast du alle Dokumente zusammen, die du für deine Steuererklärung benötigst. Auch deine Versicherungen möchtest du am liebsten von der Steuer absetzen. Ob eine Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar ist, die du für deinen letzten Urlaub abgeschlossen hast und was du dazu wissen solltest, erfährst du hier. 

Alles Wichtige auf einen Blick

Eine Reiserücktrittsversicherung ist für private Urlaubsreisen in Deutschland in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie als reine Sachversicherung weder zu den Vorsorgeaufwendungen zählt noch typischerweise als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird.  

Anders ist die Situation bei beruflich veranlassten Reisen: Wurde die Police nachweislich für eine Dienstreise abgeschlossen, können Angestellte die Kosten meist als Werbungskosten geltend machen, Selbstständige als Betriebsausgaben. 

Bei Mischreisen – Bleisure Travel genannt – ist häufig eine anteilige Absetzung möglich, wenn sich berufliche und private Reisetage klar trennen und nachvollziehbar aufteilen lassen. 

Reiseversicherungen können steuerlich absetzbar sein

Vor der Erstellung jeder Steuererklärung solltest du dir einen Überblick über deine Versicherungen verschaffen, denn einige dieser Policen sind von der Steuer absetzbar, sorgen also für eine Minderung deiner Steuerlast. 

So können private Haftpflichtversicherungen etwa als Sonderausgaben in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden. 

Auch Reiseversicherungen können steuerlich absetzbar sein, etwa eine Reisekrankenversicherung. Denn eine solche Police sichert private Risiken ab und gehört somit zu den Vorsorgeaufwendungen, die du abhängig von der Anerkennung als Basisabsicherung unter Sonderausgaben absetzen kannst. 

Reiserücktrittsversicherung als Privatperson nicht absetzbar

Reiserücktrittsversicherungen sind für Privatpersonen nach deutschem Steuerrecht hingegen nicht absetzbar. Eine solche Police sichert Reisende gegen finanzielle Verluste ab, die durch die Stornierung einer Reise entstehen können.  

Es handelt sich um eine reine Sachversicherung, die weder der Vorsorge dient noch zur Ausübung einer Ausbildung oder eines Berufes erforderlich ist. Selbst wenn ein Reiserücktritt krankheitsbedingt erfolgt, sind Prämien oder Stornokosten in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Anders ist die Situation, wenn es sich um Dienstreisen handelt. 

Reiserücktritt und Reiseabbruch absichern

Du kannst deine Reise nicht wie geplant antreten oder musst vorzeitig heimfahren? Mit der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express®, bist du für alle Fälle abgesichert.* 
Zur Reiserücktrittsversicherung
Eine Frau, die einen Koffer zieht, lächelt ein Kind an, das auf den Schultern eines Mannes in einer Halle mit großen Glasfronten sitzt.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung kannst du dich und deine Lieben absichern. © miniseries/iStock

Reiserücktrittsversicherung für Geschäftsreisen absetzen

Wird eine Reiserücktrittsversicherung nachweislich im Zusammenhang mit beruflichen Reisen abgeschlossen, können Angestellte diese im Regelfall in voller Höhe oder anteilig als Werbungskosten absetzen – sofern die Kosten nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Solche Situationen können beispielsweise bei Reisen zu Fortbildungen auftreten, für die der Arbeitgeber nicht aufkommt, oder zu Vorstellungsgesprächen. 

Noch relevanter ist diese Regelung für Selbstständige, die die Kosten in der Steuererklärung unter Betriebsausgaben vermerken können. Die Versicherungskosten werden als Nebenleistung zur Reise erfasst und wie Reisekosten behandelt. 

Welche Versicherungen sind die für dich passenden?

Reisekomplettschutz 92,86 € pro Jahr
Reiserücktrittsversicherung 48,50 € pro Jahr
Auslands­kranken­versicherung 21,56 € pro Reise
Was ist versichert?
Schutz vor Stornokosten
Erstattung bei Reiserücktritt
Erstattung bei Reiseabbruch
Leistung bei Unfall auf Reisen
Reisekomfortversicherung
Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland
Gepäckversicherung
Ticketversicherung
Schlüsselversicherung
Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust
Auslandskrankenversicherung
Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport
Zahnärztliche Notfallkosten
Krankenhaustagegeld
Such- und Rettungskosten
Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses
Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung
Transport zum Krankenhaus
Wichtige Informationen
Dauer der Absicherung
Für Reisen bis zu 90 Tagen.
unabhängig
bis zu 45 oder 60 Tage
Wo greift die Versicherung?
Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit.
inkl. USA/Kanada
inkl. USA/Kanada

Bleisure Travel: Dienstreise plus private Verlängerung

Doch was gilt, wenn du deine Dienstreise nutzt, um im Anschluss den Ort des beruflichen Termins privat zu erkunden? Bei diesem Modell, auch als Bleisure Travel bezeichnet, solltest du die Kosten aufteilen, sofern du die Tage des geschäftlichen und privaten Aufenthalts klar trennen kannst.  

Ein vereinfachtes Beispiel: Bei zwei Tagen beruflichem und zwei Tagen privatem Kontext würdest du demnach nur die Hälfte der Kosten der Reiserücktrittsversicherung absetzen. 

Generell kann es hilfreich sein, eine Steuerberatung hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass du alle relevanten Kosten korrekt angeben und keine Abzugsmöglichkeiten übersehen hast. 

Nice to know: Umfassende Beratung zu Versicherungsleistungen erhältst du zum Beispiel auch für den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners, vermittelt durch American Express. 

Rundum gut versichert auf Reisen

Schütze dich vor unerwarteten Mehrkosten auf Reisen. Der Reisekomplettschutz von AXA Partners greift bei:* 

  • Verpassten Flug- und Zuganschlüssen 
  • Schweren Erkrankungen 
  • Unfällen 
  • Rechtsstreitigkeiten 
  • Verloren gegangenem Gepäck 
Reisekomplettschutz entdecken
Frau von hinten mit einem Laptop auf dem Schoß vor einem gelben Zelt, im Hintergrund eine grüne Berglandschaft.
Beim Bleisure Travel kannst du auf Reisen Arbeit und Freizeit verbinden. © kitzcorner/iStock

Reiserücktrittsversicherung und die Steuer: Worauf es ankommt

Reiserücktrittsversicherungen für Urlaube oder andere private Reisen sind nicht von der Steuer absetzbar. Ist eine Reise beruflich oder betrieblich veranlasst, kannst du die Kosten für eine solche Police als Werbungskosten oder Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Bei Mischreisen lassen sich die Kosten anteilig anrechnen, sofern die Aufteilung plausibel und nachvollziehbar ist. 

Mit dem Reisekomplettschutz von AXA Partners, vermittelt durch American Express, bist du für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert, ein ganzes Jahr lang und inklusive Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.* 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.