Ein Mann und eine Frau liegen voneinander abgewandt in einem Bett und blicken traurig. © stockphotodirectors/iStock
Trauriges Beziehungsende: Eine Trennung ist oft für beide Seiten belastend.
Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung bei Trennung: Das solltest du wissen

Trennungen sind an sich schon belastend. Noch unschöner wird es, wenn du mit deine:r Expartner:in vorher einen Urlaub gebucht hast. Für die Stornierungskosten einer abgesagten Reise wegen einer Trennung kommt eine Reiserücktrittsversicherung nicht auf. Hier bekommst du aber ein paar Tipps, wie du den finanziellen Verlust dennoch begrenzen kannst.

Alles Wichtige auf einen Blick

Eine Reiserücktrittsversicherung greift meist nicht bei Reisen, die wegen einer Trennung abgesagt werden, weil eine Trennung kein versichertes, unvorhersehbares Ereignis ist. Die Stornokosten werden also nicht übernommen. 

Bei einer Scheidung sind manche Reiseveranstalter aus Kulanz bereit, einen Erlass oder eine Verringerung der Stornokosten zu geben.

Greift die Reiserücktrittsversicherung bei Trennung?

Eine Trennung oder Scheidung ist zwar ein valider Grund für einen Reiserücktritt, aber kein Fall, bei dem eine Reiserücktrittsversicherung greift. Diese deckt nämlich nur unerwartete Ereignisse ab, die das Verreisen unzumutbar oder unmöglich machen. Also etwa Erkrankungen, Unfälle oder Todesfälle

Wenn du deine Reise wegen einer Trennung absagst, trägst du die Stornierungskosten für unter anderem die Flüge, das Hotel und die gebuchten Touren also selbst. Das gilt ebenfalls, wenn du dich erst im Urlaub von deiner:m Partner:in trennst und deshalb vorzeitig abreist. In diesem Fall greift auch keine Reiseabbruchversicherung

Reiserücktritts- vs. Reiseabbruchversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn eine Reise vor Reisebeginn storniert, umgebucht oder verschoben wird. Je nach Tarif werden Storno- und Umbuchungskosten sowie gegebenenfalls das vertraglich geschuldete Vermittlungsentgelt erstattet. 

Eine Reiseabbruchversicherung greift, wenn eine Reise nach Reiseantritt vorzeitig beendet oder unterbrochen werden muss. Dann übernimmt die Versicherung Heimreisekosten und weitere nicht erstattbare Reisekosten. 

Bei einigen Versicherern kannst du diese Versicherungen direkt im Doppelpack abschließen. Etwa bei AXA Partners, vermittelt durch American Express®, hast du eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvollerweise in einem Paket.* 

Durch die Reiserücktrittsversicherung abgesicherte Fälle

Versicherungen geben sehr genau an, in welchen Fällen eine Übernahme der Stornokosten bei einem Reiserücktritt erfolgt.  

Diese Fälle sind zum Beispiel bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners versichert: 

  • Unfälle, Impfunverträglichkeit, unerwartete Erkrankungen, Tod (gilt jeweils auch, falls es nahe Angehörige oder einen angemeldeten Hund betrifft) 
  • Fristgemäße Entlassung vom Arbeitgeber, ohne eigenes Verschulden 
  • Vorladung vor ein ordentliches Gericht 
  • Einbruch in deine Wohnstätte oder Geschäftsräume (wenn für den Schaden Kosten von mehr als 10.000 Euro anfallen) 
  • Verzögerung der Reise ohne Eigenverschulden um mehr als 48 Stunden 
  • Prothesenbruch oder Gelenklockerung 
  • Schwangerschaftskomplikationen 
  • Reisebeschränkungen oder Einreiseverweigerung 

Weitere Details zu den versicherten Fällen der Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen. 

Nice to know: Wenn du im Ausland krank wirst, brauchst du eine Auslandskrankenversicherung, um die dort entstandenen Kosten für den Arztbesuch abzudecken.  

Einmal gekümmert, ein Jahr Schutz

Der Reisekomplettschutz von AXA Partners sichert dich und deine Liebsten umfassend ab. Mit der Jahrespolice seid ihr für beliebig viele Reisen mit jeweils einer Dauer von bis zu 90 Tagen versichert. 
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Tipps und Tricks, um Stornogebühren zu vermeiden

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Trennung oder Scheidung nicht. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, anfallende Stornogebühren abzuwenden oder zumindest kleinzuhalten. Insbesondere bei Scheidungen zeigen sich einige Veranstalter kulant, weshalb du sie immer erwähnen und nachweisen solltest.  

Ein paar Tipps: 

  • Mit einer anderen Person verreisen: Anstatt alles zu stornieren, kannst du manchmal alle Buchungen auf eine Ersatzperson umschreiben lassen. Dabei fallen ebenfalls Gebühren an, aber nicht so hohe wie bei einer Stornierung. 
  • Kulanzanfrage bei Scheidung: Setze dich frühestmöglich mit dem Reiseanbieter in Verbindung. Schildere deine Situation genau und reiche, falls notwendig, Nachweise ein. Mit etwas Glück zeigt sich der Anbieter kulant und senkt die Stornogebühren. 
  • Gutschein anfordern: Anstatt die Reise wegen der Trennung zu stornieren, frage beim Anbieter an, ob stattdessen eine Umwandlung in einen Gutschein möglich ist. Du kannst den Geldwert so zu einem späteren Zeitpunkt für eine andere Reise einlösen. 
  • Privat verkaufen: Frage beim Reiseveranstalter an, ob es erlaubt ist, die Reise an eine dritte Person weiterzuverkaufen. Auch hier fallen Umbuchungskosten an, die aber geringer sind als die Stornierungsgebühren. 

Nerdpedia

Solo-Reisen als Heilmittel für den Herzschmerz? Die Studie Journal of Happiness deutet darauf hin, dass erholsame, selbstbestimmte Reisen und neue Erfahrungen Wohlbefinden, Resilienz und das Gefühl von Kontrolle stärken können. 

Welche Versicherungen eignen sich für dich für deine nächsten Reisen?

Reisekomplettschutz 92,86 € pro Jahr
Reiserücktrittsversicherung 48,50 € pro Jahr
Auslands­kranken­versicherung 21,56 € pro Reise
Was ist versichert?
Schutz vor Stornokosten
Erstattung bei Reiserücktritt
Erstattung bei Reiseabbruch
Leistung bei Unfall auf Reisen
Reisekomfortversicherung
Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland
Gepäckversicherung
Ticketversicherung
Schlüsselversicherung
Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust
Auslandskrankenversicherung
Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport
Zahnärztliche Notfallkosten
Krankenhaustagegeld
Such- und Rettungskosten
Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses
Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung
Transport zum Krankenhaus
Wichtige Informationen
Dauer der Absicherung
Für Reisen bis zu 90 Tagen.
unabhängig
bis zu 45 oder 60 Tage
Wo greift die Versicherung?
Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit.
inkl. USA/Kanada
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Reise stornieren nach Trennung: Schnell handeln, auch wenn es wehtut

Wenn du dich frisch getrennt hast, fällt es schwer, sich mit der eigentlich gemeinsam geplanten Reise auseinanderzusetzen. Kontaktiere trotzdem schnell deinen Reiseveranstalter, um die Stornokosten möglichst gering zu halten oder mit etwas Glück aus Kulanz sogar abzuwenden. 

Versicherungen decken den Reiserücktritt wegen der Trennung nicht ab. Sie kommen aber in vielen anderen Fällen für die Stornierungskosten auf. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners ist zum Beispiel für dich da, wenn du unvorhergesehen krank wirst, verunfallst oder sich ein Todesfall ereignet.* 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.