Reiserücktrittsversicherung bei Trennung: Das solltest du wissen
Alles Wichtige auf einen Blick
Eine Reiserücktrittsversicherung greift meist nicht bei Reisen, die wegen einer Trennung abgesagt werden, weil eine Trennung kein versichertes, unvorhersehbares Ereignis ist. Die Stornokosten werden also nicht übernommen.
Bei einer Scheidung sind manche Reiseveranstalter aus Kulanz bereit, einen Erlass oder eine Verringerung der Stornokosten zu geben.
Eine Trennung oder Scheidung ist zwar ein valider Grund für einen Reiserücktritt, aber kein Fall, bei dem eine Reiserücktrittsversicherung greift. Diese deckt nämlich nur unerwartete Ereignisse ab, die das Verreisen unzumutbar oder unmöglich machen. Also etwa Erkrankungen, Unfälle oder Todesfälle.
Wenn du deine Reise wegen einer Trennung absagst, trägst du die Stornierungskosten für unter anderem die Flüge, das Hotel und die gebuchten Touren also selbst. Das gilt ebenfalls, wenn du dich erst im Urlaub von deiner:m Partner:in trennst und deshalb vorzeitig abreist. In diesem Fall greift auch keine Reiseabbruchversicherung.
Reiserücktritts- vs. Reiseabbruchversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn eine Reise vor Reisebeginn storniert, umgebucht oder verschoben wird. Je nach Tarif werden Storno- und Umbuchungskosten sowie gegebenenfalls das vertraglich geschuldete Vermittlungsentgelt erstattet.
Eine Reiseabbruchversicherung greift, wenn eine Reise nach Reiseantritt vorzeitig beendet oder unterbrochen werden muss. Dann übernimmt die Versicherung Heimreisekosten und weitere nicht erstattbare Reisekosten.
Bei einigen Versicherern kannst du diese Versicherungen direkt im Doppelpack abschließen. Etwa bei AXA Partners, vermittelt durch American Express®, hast du eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvollerweise in einem Paket.*
Versicherungen geben sehr genau an, in welchen Fällen eine Übernahme der Stornokosten bei einem Reiserücktritt erfolgt.
Diese Fälle sind zum Beispiel bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners versichert:
- Unfälle, Impfunverträglichkeit, unerwartete Erkrankungen, Tod (gilt jeweils auch, falls es nahe Angehörige oder einen angemeldeten Hund betrifft)
- Fristgemäße Entlassung vom Arbeitgeber, ohne eigenes Verschulden
- Vorladung vor ein ordentliches Gericht
- Einbruch in deine Wohnstätte oder Geschäftsräume (wenn für den Schaden Kosten von mehr als 10.000 Euro anfallen)
- Verzögerung der Reise ohne Eigenverschulden um mehr als 48 Stunden
- Prothesenbruch oder Gelenklockerung
- Schwangerschaftskomplikationen
- Reisebeschränkungen oder Einreiseverweigerung
Weitere Details zu den versicherten Fällen der Reiserücktrittsversicherung von AXA Partners kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Nice to know: Wenn du im Ausland krank wirst, brauchst du eine Auslandskrankenversicherung, um die dort entstandenen Kosten für den Arztbesuch abzudecken.
Einmal gekümmert, ein Jahr Schutz
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt bei Trennung oder Scheidung nicht. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, anfallende Stornogebühren abzuwenden oder zumindest kleinzuhalten. Insbesondere bei Scheidungen zeigen sich einige Veranstalter kulant, weshalb du sie immer erwähnen und nachweisen solltest.
Ein paar Tipps:
- Mit einer anderen Person verreisen: Anstatt alles zu stornieren, kannst du manchmal alle Buchungen auf eine Ersatzperson umschreiben lassen. Dabei fallen ebenfalls Gebühren an, aber nicht so hohe wie bei einer Stornierung.
- Kulanzanfrage bei Scheidung: Setze dich frühestmöglich mit dem Reiseanbieter in Verbindung. Schildere deine Situation genau und reiche, falls notwendig, Nachweise ein. Mit etwas Glück zeigt sich der Anbieter kulant und senkt die Stornogebühren.
- Gutschein anfordern: Anstatt die Reise wegen der Trennung zu stornieren, frage beim Anbieter an, ob stattdessen eine Umwandlung in einen Gutschein möglich ist. Du kannst den Geldwert so zu einem späteren Zeitpunkt für eine andere Reise einlösen.
- Privat verkaufen: Frage beim Reiseveranstalter an, ob es erlaubt ist, die Reise an eine dritte Person weiterzuverkaufen. Auch hier fallen Umbuchungskosten an, die aber geringer sind als die Stornierungsgebühren.
Nerdpedia
| Was ist versichert? | |||
|---|---|---|---|
| Schutz vor Stornokosten | – | ||
| Erstattung bei Reiserücktritt | – | ||
| Erstattung bei Reiseabbruch | – | ||
| Leistung bei Unfall auf Reisen | – | ||
| Reisekomfortversicherung | – | – | |
| Privat-Haftpflicht- und Prozesskosten-Versicherung im Ausland | – | – | |
| Gepäckversicherung | – | – | |
| Ticketversicherung | – | – | |
| Schlüsselversicherung | – | – | |
| Bargeld bei Diebstahl, Schäden oder Verlust | – | – | |
| Auslandskrankenversicherung | ![]() | ![]() | ![]() |
| Kostenübernahme von Krankenhaus, Medikamenten und Rücktransport | – | ||
| Zahnärztliche Notfallkosten | – | ||
| Krankenhaustagegeld | – | ||
| Such- und Rettungskosten | – | ||
| Vermittlung von ärztlichem Fachpersonal oder Krankenhauses | – | ||
| Ggf. Übernahme der Kosten für Aufenthalt von Familienmitgliedern oder Freunden während der Behandlung | – | ||
| Transport zum Krankenhaus | – | ||
| Wichtige Informationen | |||
| Dauer der Absicherung | Für Reisen bis zu 90 Tagen. | unabhängig | bis zu 45 oder 60 Tage |
| Wo greift die Versicherung? | Abhängig von deiner Wahl: in Europa oder weltweit. | inkl. USA/Kanada | inkl. USA/Kanada |
Wenn du dich frisch getrennt hast, fällt es schwer, sich mit der eigentlich gemeinsam geplanten Reise auseinanderzusetzen. Kontaktiere trotzdem schnell deinen Reiseveranstalter, um die Stornokosten möglichst gering zu halten oder mit etwas Glück aus Kulanz sogar abzuwenden.
Versicherungen decken den Reiserücktritt wegen der Trennung nicht ab. Sie kommen aber in vielen anderen Fällen für die Stornierungskosten auf. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners ist zum Beispiel für dich da, wenn du unvorhergesehen krank wirst, verunfallst oder sich ein Todesfall ereignet.*
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Wer zahlt die Stornokosten nach einer Trennung?Das hängt davon ab, wie sich die Expartner:innen absprechen. Möglich ist, die Kosten aufzuteilen. Die Reiserücktrittsversicherung greift aber nicht, wenn der Grund für die Reisestornierung eine Trennung ist.+
Kann ich die Reise nach der Trennung auch allein antreten?Ja, das geht, aber es fallen gegebenenfalls trotzdem Umbuchungskosten an. Setze dich hierfür schnellstmöglich mit der Reiseveranstaltung in Verbindung.+
Sind Expartner:innen über die Reiserücktrittsversicherung mitversichert?Versichert sind die Personen, die namentlich im Versicherungsschein genannt sind. Beim Paartarif der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung von AXA Partners sind im Versicherungsschein die Lebens- oder Ehepartner:innen mitversichert, sofern sie mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen. Das gilt auch für den Familientarif.
