Ein dunkelhaariger Mann im Anzug sitzt angeschnallt am Steuer eines parkenden Autos und putzt seine Nase.
© dardespot/iStock
Reiseversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung: Sinnvoll auf Geschäftsreisen

Geschäftsreisen ins Ausland helfen Unternehmen bei der Entwicklung internationaler Beziehungen. Aber was, wenn die Reisenden im Ausland krank werden? Wer in einem solchen Fall die Behandlungskosten trägt und welche Vorteile eine Auslandsreisekrankenversicherung gegenüber dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung bietet, liest du hier.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Auslandsreisekrankenversicherung: Schützt dich vor unerwarteten finanziellen Folgen gesundheitlicher Probleme während eines Auslandsaufenthaltes.
  • Geltungsbereich: Die gesetzliche Krankenversicherung greift nur innerhalb der EU und einigen Nicht-EU-Ländern, und auch nur für medizinisch notwendige Leistungen.
  • Unterschiedliche Begriffe: Auslandskrankenversicherung, Reisekrankenversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung können je nach Anbieter unterschiedliche Bedeutungen haben.
  • Leistungen: Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt in der Regel ambulante ärztliche Behandlungen, Zahnbehandlungen, Medikamente und Heilmittel, Krankentransport und Rücktransport ab.
  • Ausnahmen: Die Versicherung greift nicht bei absehbaren Behandlungen vor der Reise, psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsuntersuchungen und vorsätzlich herbeigeführten Verletzungen.
  • Keine Unterscheidung: Viele Versicherungsunternehmen unterscheiden nicht nach dem Anlass der Reise, so dass in den meisten Fällen sowohl private als auch geschäftliche Reisen mit einer privaten Auslandsversicherung abgesichert sind.

Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sicherst du nicht nur deine medizinische Grundversorgung, sondern schützt dich vor unerwarteten finanziellen Folgen gesundheitlicher Probleme während eines Auslandsaufenthaltes.

Bei Reisen innerhalb der EU und auch bei Reisen in einige Nicht-EU-Länder wie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz greift zwar die gesetzliche Krankenversicherung, wenn du eine europäische Krankenversicherungskarte hast.

Das gilt allerdings nur für medizinisch notwendige Leistungen, die von Ärzt:innen oder in Krankenhäusern erbracht werden, die zum System der entsprechenden gesetzlichen Versicherung gehören. Diese können am Reiseort unter Umständen rar sein.

Zudem zahlt die Krankenkasse innerhalb der Schengenstaaten die Behandlung nur im Rahmen des von ihr vorgesehenen Regelsatzes. Ist die Behandlung teurer oder erkrankst du außerhalb der EU, musst du die (zusätzlichen) Kosten selbst tragen. Außerdem übernimmt die Krankenkasse nicht den Rücktransport, wenn die medizinische Versorgung vor Ort erfolgen kann.

Good to know: Am besten schließt du eine gute private Auslandskrankenversicherung ab. Die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners schützt dich vor hohen Behandlungskosten im Ausland und bietet Sicherheit bei jeder Reise weltweit.*

Weltweiter Krankenversicherungsschutz

Krank im Ausland? Kein Problem dank umfangreicher Leistungen deiner Auslandskrankenversicherung von AXA Partners: 

  • Krankenhaustagegeld 
  • Übernahme von Behandlungskosten 
  • Kostenübernahme bei Rücktransport 
  • Such- und Bergungskosten gedeckt 
  • Ärztliches Fachpersonal im Ausland 


Zur Auslandskrankenversicherung

Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern ermöglicht auch den Zugang zu hochwertigeren medizinischen Einrichtungen und Spezialist:innen, die ohne diese Versicherung nicht zugänglich wären.

Im Hinblick darauf, welche Behandlungen abgedeckt sind, gibt es einige Varianz bei den verschiedenen Tarifen und Anbietern. Zu den Kernleistungen gehören:

  • Ambulante ärztliche Behandlungen: Medizinisch notwendige ambulante Arztbesuche, Röntgendiagnosen und notwendige Operationen werden abgedeckt.
  • Zahnbehandlungen: Die Versicherung erstattet schmerzstillende Zahnbehandlungen, die Reparatur von Zahnersatz und einfache Zahnfüllungen.
  • Medikamente und Heilmittel: Die Kosten für ärztlich verschriebene Medikamente, Verbands- und Heilmittel sowie Hilfsmittel wie Krücken werden übernommen.
  • Krankentransport: Die Versicherung deckt die Kosten für den Transport zum nächsten Krankenhaus oder ärztlichem Personal im Notfall.
  • Rücktransport: Falls aus medizinischen Gründen ein Rücktransport in ein Krankenhaus im Heimatland erforderlich ist, werden die Kosten, manchmal auch nur teilweise, übernommen.
  • Überführung oder Bestattung: Im Todesfall werden die Kosten für die Überführung in das Heimatland oder eine Bestattung im Ausland erstattet, manchmal auch nur teilweise.

Wann leistet die Auslandsreisekrankenversicherung nicht?

In manchen Fällen greift die Versicherung nicht, nämlich wenn die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung bereits vor der Reise absehbar war. Außerdem deckt sie in der Regel keine Kosten für psychische Erkrankungen oder Schwangerschaftsuntersuchungen, es sei denn, es handelt sich um akute Komplikationen.

Auch Verletzungen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder Aktivitäten in gefährlichen Umgebungen oder bei Unruhen sind ebenfalls in der Regel nicht versichert. Hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Land herausgegeben, besteht dort möglicherweise ebenfalls kein Versicherungsschutz.

Mit der Auslandsreisekrankenversicherung gut abgesichert, auch auf Geschäftsreisen

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung bietet Schutz bei Gesundheitsproblemen auf Reisen und deckt medizinische Kosten wie ambulante Untersuchungen, Zahnbehandlungen und Medikamente umfassender ab als die gesetzliche Krankenversicherung. Über die Auslandskrankenversicherung von AXA Partners sind sowohl private als auch geschäftliche Reisen versichert.

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen.
Als Versicherungsvermittler nach §34d GewO vermitteln wir Produkte unserer Versicherungspartner. Informationen zum Versicherungsschutz und Bedingungen findest du unter www.americanexpress.com/de/versicherungen. Bei individuellen Fragen hilft unser Service Team unter 069 9797-2424 den richtigen Kontakt zum Versicherer zu identifizieren.