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Eines für beide: Das Partnerkonto

Hier liest du, wann ein Partnerkonto für dich in Frage kommt, was es kostet – und was bei Trennung und Scheidung damit geschieht.
Zwei Personen sitzen gemeinsam vor einem Laptop, eine davon hält eine Bankkarte in der Hand
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Ein Partnerkonto ist als Girokonto besonders für Eheleute, zusammenlebende Paare oder Mitbewohner:innen geeignet. Unabhängig vom Familienstand haben Lebensgemeinschaften dabei die Wahl zwischen einem „Und“-Konto und einem „Oder“-Konto. Bei einem „Und“-Konto können Kontoinhaber:innen nur nach gegenseitiger Freigabe Geldgeschäfte erledigen. Dagegen sind bei einem „Oder“-Konto alle Inhaber:innen unabhängig voneinander verfügungsberechtigt. Welche Vorteile ein Partnerkonto Lebensgemeinschaften bietet – und was bei Scheidung, Trennung oder Tod damit passiert, erfährst du hier.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Was ist ein Partnerkonto: Ein Partnerkonto ist ein Girokonto für Lebenspartnerschaften oder Mitbewohner:innen. Es muss neu eröffnet werden und kann nicht aus einem Einzelkonto umgewandelt werden.
  • „Und“-Konto versus „Oder“-Konto: Bei einem "Und"-Konto müssen alle Kontoinhaber:innen zustimmen, bei einem "Oder"-Konto können alle Inhaber:innen unabhängig voneinander Geldgeschäfte erledigen.
  • Vorteile und Nachteile eines Partnerkontos: Vorteile sind eine klare Organisation der Finanzen und paritätische Aufteilung von Kontoführungsgebühren. Nachteile können die umständliche Erledigung von Geldgeschäften bei „Und“-Konten sein sowie das Risiko, dass Mitinhaber:innen das Konto leerräumen.
  • Schenkungssteuer als Risiko: Einzahlungen über 20.000 Euro auf ein Partnerkonto können als Schenkung bewertet werden und Schenkungssteuer anfallen. Für Eheleute liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro.
  • Das ist ein Partnerkonto

    Bei einem Partnerkonto handelt es sich um ein Girokonto für Lebenspartnerschaften oder auch Mitbewohner:innen von Wohngemeinschaften. Unabhängig vom „Wie“ der Partnerschaft muss ein Partnerkonto neu eröffnet werden, da ein vorhandenes Einzelkonto nicht in ein Partnerkonto umgewandelt werden kann.

    Bei der Eröffnung eines Partnerkontos werden die Personen als Kontoinhaber:innen eingetragen. Im Anschluss erhalten alle Inhaber:innen eine Girocard sowie einen Kontozugang. Damit können sie:

    „Und“-Konto versus „Oder“-Konto

    Bei einem Partnerkonto kannst du wählen zwischen einem „Und“-Konto und einem „Oder“-Konto. Beide Kontomodelle unterscheiden sich wie folgt:

    Quick-Info: Vorteile und Nachteile eines Partnerkontos

    Grundsätzlich ist ein Partnerkonto eine gute Idee, die jedoch auch ihre Kehrseite hat.
    Zu den Vorteilen zählen:
    • Klare Organisation der Finanzen aufgrund transparenter Einnahmen und Ausgaben
    • Freie und unabhängige Ausübung von Geldgeschäften bei „Oder-Konten“
    • Paritätische Aufteilung etwaiger Kontoführungsgebühren
    Jetzt zu den Kehrseiten eines Partnerkontos:
    • Umständliche Erledigung von Geldgeschäften bei „Und“-Konten
    • Risiko, dass Mitinhaber:innen das Partnerkonto leerräumen
    • Risiko, dass bei der Ein- und Auszahlung hoher Beträge Schenkungssteuer anfällt

    Schenkungssteuer als Risiko

    Generell gilt für Nichtverheiratete, dass Einzahlungen über 20.000 Euro auf ein Partnerkonto vom Fiskus als Schenkung an den oder die Partner:in bewertet werden. Gleiches gilt für Auszahlungen: Hebt eine Seite mehr als 20.000 Euro vom Partnerkonto ab, geht das Finanzamt von einer Schenkung an den oder die Kontopartner:in aus und erhebt Schenkungssteuer.

    Grund dafür: Das Finanzamt bewertet Lebensgefährt:innen und Freund:innen als Fremde, weshalb sie für die Schenkungssteuer zur Steuerklasse III gerechnet werden. Wird der Freibetrag von 20.000 Euro bei Ein- und Auszahlungen überschritten, müssen Empfänger:innen 30 bis 50 Prozent Schenkungssteuer zahlen.

    Deutlich geringer ist das Risiko der Schenkungssteuer bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Bei ihnen liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Für darüber liegende Beträge gilt Steuerklasse I mit Steuersätzen zwischen sieben und 30 Prozent.

    Partnerkonten bei Scheidung und Trennung

    Wenn ein unverheiratetes Paar sich trennt, kann es gemeinsam das Partnerkonto auflösen und das Geld untereinander aufteilen. Eine Kündigung des Kontos ist nur gemeinsam möglich.

    Kommt es zu einer Scheidung von Eheleuten, die den Güterstand der Zugewinngemeinschaft nutzen, wird das Guthaben auf dem Partnerkonto hälftig zwischen beiden aufgeteilt. Dabei ist es egal, wer mehr eingezahlt hat. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn die beiden Seiten in einem Ehevertrag eine andere Regelung vereinbart haben.

    Good to know: Schulden auf dem Partnerkonto

    Ist euer Partnerkonto überzogen, müssen du und dein Partner beziehungsweise deine Partnerin gemeinsam in voller Höhe für die Schulden aufkommen – und zwar unabhängig davon, wer von euch das Konto überzogen hat. Denn grundsätzlich gilt, dass bei einem Partnerkonto immer beide Seiten haften.

    Das kostet ein Partnerkonto

    Wie viel ein Partnerkonto kostet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, etwa vom monatlichen Geldeingang. Geht jeden Monat ein bestimmter Mindestbetrag ein, verzichten einige Banken auf die Kontoführungsgebühr.

    Ein weiterer Kostenpunkt sind Kreditkarten, die es auf Wunsch dazu gibt und für die oft eine jährliche Grundgebühr fällig wird. Welches Partnerkonto die besten Konditionen bietet, findest du am besten online über einen Girokonto-Vergleich heraus.

    Das Partnerkonto: Konto für die Haushaltskasse

    Sei es die volle Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben oder das Splitten etwaiger Kontogebühren: Ein Partnerkonto ist praktisch und sinnvoll für Paare, die einen gemeinsamen Haushalt führen. Wer über ein Partnerkonto nachdenkt, sollte vorab klären, ob es ein „Und“-Konto oder ein „Oder“-Konto sein soll. Zudem sollten Paare im Hinterkopf behalten, dass ein Partnerkonto bei einer Trennung oder Scheidung zum Ärgernis für beide Seite werden kann. Neben einem Partnerkonto sollten Paare deshalb stets auch ein Einzelkonto führen. Sicher ist sicher.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was ist ein Partnerkonto?
    Ein Partnerkonto ist ein Girokonto für zusammenlebende Paare oder Mitbewohner:innen in einem Haushalt. Wer über ein Partnerkonto nachdenkt, kann wählen zwischen einem „Und“-Konto und einem „Oder“-Konto. Bei einem „Und“-Konto können beide Seiten nur nach gegenseitiger Freigabe Geldgeschäfte erledigen. Dagegen sind bei einem „Oder“-Konto alle Inhaber:innen unabhängig kontoberechtigt.
    Was kostet ein Partnerkonto?
    Die Kosten für ein Partnerkonto hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel dem Geldeingang pro Monat. Einige Banken verzichten bei einem bestimmten Mindestbetrag auf die Kontoführungsgebühr. Kreditkarten, die es auf Wunsch dazugibt, können ein weiterer Kostenpunkt bei Partnerkonten sein. Deshalb lohnt sich ein Online-Vergleich von Partnerkonten.
    Was passiert bei einer Scheidung mit dem Partnerkonto?
    Bei einer Scheidung von verheirateten Kontoinhaber:innen wird das Kontoguthaben hälftig zwischen beiden Seiten aufgeteilt. Für Schulden auf dem Partnerkonto gilt das gleiche. Eine Ausnahme besteht nur, wenn in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart wurde.

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    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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    • Platinum Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
    • Gold Card
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    • American Express Card
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    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • PAYBACK American Express Card
      1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
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