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Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen: Alle Infos dazu

Geld per SEPA-Lastschrift einziehen? Geht schnell und unkompliziert, aber nicht ohne Gläubiger-Identifikationsnummer. Das musst du für die Beantragung wissen.
Ein ausgefüllter Überweisungsträger, auf dem ein Stift liegt
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Das Lastschriftverfahren ist für Unternehmen wie Verbraucher:innen eine bequeme und schnelle Sache. Ohne Gläubiger-Identifikationsnummer können jedoch Unternehmen, Stiftungen und Verwaltungseinrichtungen nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. So funktioniert die Beantragung.

Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer?

Jedes Unternehmen, welches von seinen Kund:innen per SEPA-Lastschrift Geld einziehen möchte, muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer haben. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und das Verfahren dient der Vereinheitlichung im europäischen Zahlungsverkehrsraum.

Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht es Händlern, Unternehmen, Verwaltungseinrichtungen, Stiftungen und Vereinen, Eurozahlungen in 36 SEPA-Ländern und assoziierten Gebieten einzuziehen. Die Zahlungspflichtigen können durch das SEPA-Verfahren die Richtigkeit der Lastschrift prüfen, Rückerstattungen anfordern und Beschwerden einreichen.

Wer eine Gläubiger-ID beantragen kann

Natürliche Personen, juristische Personen wie eine GmbH, Personenvereinigungen und Stellen der öffentlichen Verwaltung, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, können eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen.

Jeder Antragsteller oder jede Antragstellerin, bei Firmen Bevollmächtigte oder Mitarbeiter:innen, können nur eine Gläubiger-ID beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin den Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Bei Unternehmen muss der Hauptgeschäftssitz in Deutschland sein.

Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit der Rechtsform. Diese Personengruppen stehen zur Auswahl:

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Anstalten, Körperschaften, Stiftungen öffentlichen Rechts)

Wo kann eine Gläubiger-ID beantragt werden?

Die Beantragung der Gläubiger-ID erfolgt ausschließlich online. Eine schriftliche oder gar telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Herausgabe der Gläubiger-ID übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft. Die Anträge auf eine Gläubiger-ID können direkt auf der Webseite der Bundesbank gestellt werden. Alternativ kannst du über deine Bank den Prozess der Vergabe anstoßen.

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So läuft die Zustellung der Gläubiger-ID ab

Aus Sicherheitsgründen wird ein zweistufiges Verfahren verwendet. Nach Antragstellung erfolgt der Versand des Mitteilungsschreibens/des Links zur Bestätigung der Antragstellung. Für diese Bestätigung der Antragstellung hast du als Antragsteller:in dann zehn Kalendertage Zeit.

Verstreichen diese zehn Kalendertage, wird der Antrag gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Er muss dann gegebenenfalls neu gestellt werden. Nach Bestätigung der Antragstellung erhältst du wenige Stunden später oder am nächsten Geschäftstag bereits eine PDF-Datei mit der Gläubiger-ID.

Aufbau der Gläubiger-ID

Der Aufbau der Gläubiger- Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Die Länge der Gläubiger-ID variiert von Land zu Land, sie umfasst aber höchstens 35 Stellen. In Deutschland hat die Gläubiger-ID immer 18 Stellen, die sich wie folgt aufteilen:

Quick-Info: Umstellung auf SEPA

Nach einigen Jahren politischer Vorarbeit wurden bargeldlose Zahlungssysteme (Überweisungen und Lastschriften) im Februar 2014 endgültig auf SEPA umgestellt. In diesem Zuge trat auch die IBAN an die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl, welche Privatkund:innen übergangsweise noch bis Februar 2016 nutzen konnten. Vor IBAN und SEPA waren Überweisungen ins europäische Ausland umständlich, teuer und dauerten lange.

Braucht jedes Unternehmen eine Gläubiger-ID?

Nein, Unternehmen, die nicht per Lastschrift Geld einziehen wollen, sondern ausschließlich Rechnungen versenden, benötigen keine Gläubiger-ID. Die Gläubiger-ID ist übrigens nicht identisch mit der IBAN, also der International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). Die IBAN ist die Identifikation des Kontos. Die Gläubiger-ID ist die eindeutige Kennzeichnung der Person oder Institution, die die Zahlung empfängt.

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Geld einziehen nur mit Gläubiger-ID

Wer von seinen Kund:innen per Lastschrift Geld einziehen möchte, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Eine solche Gläubiger-ID kann ausschließlich auf elektronischem Wege bei der Bundesbank beantragt werden. Gegebenenfalls unterstützt euch auch eure Haus- oder Geschäftsbank dabei, die aber dann wiederum auch die Beantragung bei der Bundesbank in Gang setzen muss.

Die Gläubiger-ID ermöglicht es Unternehmen, Organisationen oder natürlichen Personen, im gesamten SEPA-Raum Geld für Waren oder Leistungen einzuziehen. Dadurch werden auch internationale Geschäfte erleichtert.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie erhalte ich eine Gläubiger-Identifikationsnummer?
Die Beantragung einer Gläubiger-ID ist ausschließlich auf dem elektronischen Weg bei der Deutschen Bundesbank möglich.
Wer beantragt die Gläubiger-ID?
Die Gläubiger-ID können alle beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Bei Unternehmen, Stiftungen, Verwaltungen und ähnlichen Institutionen wird die Beantragung durch Mitarbeiter:innen oder Bevollmächtigte durchgeführt. Hierbei muss der Hauptgeschäfts- beziehungsweise der Hauptfirmensitz in Deutschland sein.
Wie lange dauert es, bis man die Gläubiger-ID bekommt?
Nachdem du eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragt hast, erhältst du ein Schreiben oder einen Link, um deinen Antrag zu bestätigen. Das musst du innerhalb von zehn Tagen tun. Dann erhältst du innerhalb weniger Stunden oder am nächsten Tag die Gläubiger-ID in einer PDF-Datei.

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    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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