- Witwenrente: Die Hinterbliebenenrente für Eheleute
- Altes oder neues Recht: Was gilt für wen?
- Neue Regelungen bei der großen Witwenrente
- Große Witwenrente nach neuem Recht: Das hat sich verändert
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Die Witwenrente: Eine finanzielle Leistung für Hinterbliebene einer verstorbenen Person in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Kategorien der Witwenrente: Die große und die kleine Witwenrente.
- Große Witwenrente: Wird Hinterbliebenen gewährt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und wird in der Regel bis zum Lebensende gezahlt.
- Kleine Witwenrente: Wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind. Nach neuem Recht wird sie nur für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem Tod der verstorbenen Person ausbezahlt.
- Einkünfte und Freibeträge: Einkünfte der hinterbliebenen Person werden anteilig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Es gelten jedoch Freibeträge.
- Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartner:innen die volle Rente aus – ohne Einkommensanrechnung und ohne übliche Einschränkungen.
Witwenrente: Die Hinterbliebenenrente für Eheleute
Die Witwenrente ist eine finanzielle Leistung, die an Hinterbliebene einer verstorbenen Person in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gezahlt wird. Sie soll eine gewisse Absicherung bieten und den Verlust zumindest in finanzieller Hinsicht abmildern. Die Witwenrente kann in zwei Kategorien unterteilt werden: die große und die kleine Witwenrente.
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Die große Witwenrente
Die große Witwenrente wird üblicherweise Hinterbliebenen gewährt, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- 45. bis 47. Lebensjahr vollendet (je nach Todesjahr, siehe unten)
- Erwerbsgemindert oder nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig
- Mit der Erziehung eines eigenen minderjährigen Kindes oder eines minderjährigen Kindes der verstorbenen Person betraut (dazu zählen unter Umständen auch Stief- und Pflegekinder, Enkelkinder und Geschwister sowie nicht minderjährige behinderte Kinder)
Die große Witwenrente wird in der Regel bis zum Lebensende gezahlt, es sei denn, die hinterbliebene Person heiratet erneut. In diesem Fall endet der Anspruch auf die große Witwenrente, allerdings kann dann eine Rentenabfindung in Höhe von zwei Jahreswitwenrenten beantragt werden.
Good to know
Die kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllt sind. Das bedeutet, die hinterbliebene Person hat – je nach Todesjahr der:des Verstorbenen – das 45. bis 47. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist nicht erwerbsgemindert und erzieht kein Kind.
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente, auf die die verstorbene Person zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte. Hatte die Person zu diesem Zeitpunkt ihr 66. Lebensjahr noch nicht erreicht, wird die kleine Witwenrente reduziert.
Nach altem Recht wird die Witwenrente zeitlich unbegrenzt gezahlt, solange die hinterbliebene Person nicht erneut heiratet. Nach neuem Recht wird die kleine Witwenrente jedoch nur für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dem Tod der verstorbenen Person ausbezahlt.Einkünfte der hinterbliebenen Person werden anteilig auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Nach altem Recht waren Einkünfte aus privaten Versicherungen, Betriebsrenten und Miet- sowie Kapitaleinnahmen nicht anrechenbar. Nach neuem Recht werden folgende Einkünfte auf die Witwenrente angerechnet:
- Gehalt aus Berufstätigkeit
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
- Gesetzliche Rente
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Versicherungen
- Elterngeld
- Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
- Kapitalgewinne und Zinsen
Dabei gelten allerdings Freibeträge: Bis Juni 2023 sind 937,73 Euro in den neuen Bundesländern anrechnungsfrei, in den alten Bundesländern 950,93 Euro.
Große Witwenrente
Die “große Witwenrente” bringt den Beziehern leider nicht den großen Wohlstand. Ein Blick auf eine Statistik des Portals “sozialpolitik-aktuell.de” zeigt, dass auch die große Witwen- oder Witwerrente eher dazu taugt, bescheidene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Quelle: sozialpolitik-aktuell.de
Wir konzentrieren uns direkt auf den höchsten Balken der Witwenrente für die Interpretation heraus: 30,6 Prozent der Rentenbezieher und -bezieherinnen erhalten eine Witwen- oder Witwerrente zwischen 600 und 900 Euro. Der größte Anteil beim Bezug der Versichertenrente aus eigenen Beiträgen haben Frauen mit einer Rentenhöhe zwischen 300 und 600 Euro, was 24,1 Prozent entspricht.
Das Portal pkv-vorteile.de präsentiert eine Grafik des Versicherungsjournals bezüglich der Rentenverteilung bei Rentenbeziehern mit Hinzuverdienst und Rentenbeziehern ohne Hinzuverdienst:
Quelle: pkv-vorteile.de
Altes oder neues Recht: Was gilt für wen?
Im Jahr 2002 wurde die Witwenrente reformiert: Dabei wurden neue Voraussetzungen und Berechnungsmethoden für den Bezug der Witwenrente eingeführt. Ziel der Reform war es, das Rentensystem an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen und eine gerechtere Verteilung der Leistungen zu gewährleisten.
Für wen gilt noch das alte Recht?
Trotz der Reform der Witwenrente im Jahr 2002 gilt das neue Hinterbliebenenrentenrecht nicht für alle Witwen und Witwer. Sowohl in Hinblick auf die große als auch auf die kleine Witwenrente gelten für bestimmte Personen weiterhin die alten Regelungen, nämlich in einer der folgenden Situationen:
- Der:die Partner:in ist vor dem 1. Januar 2002 verstorben.
- Die Eheschließung fand vor dem 1. Januar 2002 statt und der:die Hinterbliebene und/oder die verstorbene Person ist vor dem 2. Januar 1962 geboren.
Good to know
Als Sterbevierteljahr oder Sterbequartal werden die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat bezeichnet. In dieser Zeit zahlt die Rentenversicherung hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartner:innen die volle Rente aus – ohne Einkommensanrechnung und ohne die üblichen Einschränkungen der Hinterbliebenenrente.
Die Rentenversicherung zahlt der hinterbliebenen Person also unabhängig vom Einkommen die volle Rente. Das soll sie in den ersten Monaten nach dem Verlust des Partners oder der Partnerin finanziell entlasten und ihr eine gewisse finanzielle Sicherheit geben.
Nach Ablauf des Sterbevierteljahres gelten die normalen Bedingungen und Einschränkungen für die Witwenrente.
Neue Regelungen bei der großen Witwenrente
Grundsätzlich besteht nach neuem Recht erst dann ein Anspruch auf Witwenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat – allerdings gibt es Ausnahmen: Bei beispielsweise einem plötzlichen Unfalltod kann auch eine kürzere Ehedauer einen Rentenanspruch begründen.
Außerdem muss die verstorbene Person die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder beispielsweise durch einen Arbeitsunfall einen vorzeitigen Rentenanspruch gehabt haben.
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente, auf die die verstorbene Person Anspruch gehabt hätte oder die sie bereits bezogen hat – fünf Prozentpunkte weniger als nach altem Recht.
Unter diesen Gesichtspunkten ist das neue Recht weniger vorteilhaft für verwitwete Personen, da die Voraussetzungen für die große Witwenrente höher, die Bezüge jedoch niedriger sind. Außerdem müssen mehr Arten von Einkommen angerechnet werden als nach altem Recht.
Allerdings erhalten Witwen und Witwer einen Zuschlag für Kindererziehung: Für jedes Kind, das die hinterbliebene Person bis zum vollendeten dritten Lebensjahr erzieht oder erzogen hat, erhält sie seit Juli 2022 mehr Geld:
- In den alten Bundesländern: für das erste Kind monatlich 72,03 Euro, für jedes weitere Kind 36,02 Euro
- In den neuen Bundesländern: für das erste Kind monatlich 71,03 Euro, für jedes weitere Kind 35,52 Euro
Wenn die Person vor dem 65. Geburtstag gestorben ist, wird die große Witwenrente gemindert: um 0,3 Prozent für jeden Monat zwischen dem 62. und 65. Geburtstag. Lag der Todeszeitpunkt vor dem 62. Geburtstag, beträgt der Abschlag pauschal 10,8 Prozent.
Wenn die verstorbene Person bereits eine eigene Rente, wie zum Beispiel eine Altersrente, erhalten hat, wird die Witwenrente frühestens ab dem Monat nach dem Sterbemonat gezahlt. Für den Sterbemonat selbst wird noch die volle Rente der verstorbenen Person ausgezahlt. Hat die verstorbene Person noch keine eigene Rente erhalten, beginnt die Witwenrente ohne Wartezeit bereits am Tag des Todes.
Große Witwenrente nach neuem Recht: Das hat sich verändert
Die große Witwenrente können Personen, deren Ehe- oder Lebenspartner:in verstorben ist, unter bestimmten Voraussetzungen beziehen. Sie basiert auf den Rentenansprüchen der verstorbenen Person und kann dazu beitragen, den Lebensunterhalt in dieser schwierigen Zeit abzusichern.
Mit der Reform im Jahr 2002 hat es einige wesentliche Änderungen bei der großen Witwenrente gegeben: Die Voraussetzungen für den Bezug sind höher und sie beträgt nur noch 55 statt 60 Prozent der Versichertenrente der verstorbenen Person. Allerdings sind Zuschläge möglich, wenn die hinterbliebene Person Kinder erzieht oder erzogen hat.