- Reiserücktrittsversicherung: Das ist drin
- Einzelversicherung oder Jahresversicherung
- Versichererwechsel: Darauf musst du achten
- Geld sparen durch Versichererwechsel bei der Reiserücktrittsversicherung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Reiserücktrittsversicherung: Das ist drin
Mit einer Reiserücktrittsversicherung bist du vor Stornierungskosten für eine gebuchte, aber von dir abgesagte Reise geschützt. Der Grund für deine Absage muss triftig und unerwartet sein. Zu den üblicherweise vertraglich abgesicherten Gründen zählen:
- Schwere Krankheit
- Unfall
- Familiärer Notfall oder Todesfall
- Berufliche Umstände
- Komplikationen während der Schwangerschaft
- Plötzliche Arbeitslosigkeit
- Schaden am Eigentum
Unter Umständen können auch andere Rücktrittsgründe versichert sein, solange sie unvorhersehbar sind und die Stornierung rechtfertigen. Geplante oder bekannte Ereignisse sind hingegen nicht versichert.
Die von der Versicherung übernommenen Kosten sind in den Vertragsbedingungen festgehalten. Für gewöhnlich zählen folgende Punkte dazu:
- Stornokosten für die Reise oder Unterkunft
- Kosten für Flug- oder Bahnticket
- Preis für gebuchten Mietwagen
- Bereits gebuchte Reiseleistungen, zum Beispiel Ausflüge am Urlaubsort
- Kosten für die Umbuchung
Tipp: Weil Reisen häufig mit der Kreditkarte gebucht werden, gibt es bei vielen Anbietern Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung.
Good to know
Eine gute Ergänzung zur
Reiserücktrittsversicherung ist die Reiseabbruchversicherung, die deine Kosten deckt, wenn du bereits verreist bist, aber den Urlaub vorzeitig abbrechen musst. Manchmal kannst du beides zusammen auch als Komplettpaket mit einer
Auslandskrankenversicherung abschließen. Viele Versicherer nennen diese Kombi auch Reiseversicherung mit
Urlaubsgarantie.
Einzelversicherung oder Jahresversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung kannst du als Einzelversicherung für eine einzelne Reise abschließen, aber auch als Jahresversicherung für all deine Reisen binnen Jahresfrist.
Die Einzelversicherung gewährt Versicherungsschutz für eine bestimmte Reise und wird speziell für diese abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Rahmenbedingungen der Versicherung an die Reisegegebenheiten angepasst sind und du nur den Versicherungsschutz zahlst, den du benötigst. Wenn du also nicht öfter als einmal jährlich verreist oder einen bestimmten Urlaub optimal absichern möchtest, bietet sich die Einzelversicherung an.
Eine Jahresversicherung deckt hingegen alle Reisen innerhalb eines Jahres ab. Anstatt für jede Reise eine separate Versicherung abzuschließen, bist du so automatisch fortlaufend abgesichert, unabhängig davon, wie viele Reisen du unternimmst. Bist du also häufig unterwegs, kann sich die Jahresversicherung für dich lohnen und dir einigen Aufwand ersparen. Sie kostet zwar üblicherweise mehr als eine Einzelversicherung, rechnet sich aber oft schon ab zwei Reisen jährlich.
Quick-Info
Automatische Vertragsverlängerungen kommen häufig vor – zum Leidwesen der Verbraucher:innen. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz hat festgelegt, dass Verlängerungen nur unter diesen zwei Bedingungen zulässig sind:
- Die Vertragsverlängerung gilt nicht für einen bestimmten festgelegten Zeitraum, sondern auf unbestimmte Zeit.
- Ab dem Zeitpunkt der Verlängerung gilt eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
Beispiel: Du hast ein Zeitschriften-Jahresabonnement neu abgeschlossen. Das verlängert sich laut AGB um jeweils ein weiteres Jahr, falls du den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Abonnementzeitraums kündigst. Diese Verlängerung ist unzulässig.
Aber Achtung: Wurde der Vertrag vor dem 1. März 2022 – an diesem Tag trat das Gesetz in Kraft – geschlossen, ist er nicht von der Regelung betroffen. Hier hilft nur rechtzeitig kündigen. Anders ist es bloß bei Telekommunikationsverträgen: Die neue Regelung gilt seit dem 1. Dezember 2021 sowohl für neue als auch für bestehende Verträge.
Allerdings gibt es Ausnahmen vom Faire-Verbraucherverträge-Gesetz: So sind beispielsweise Versicherungsverträge nicht davon berührt.
Versichererwechsel: Darauf musst du achten
Du hast eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und denkst über einen Wechsel nach. Vielleicht bist du früher häufiger gereist, machst jetzt aber nur einen langen Urlaub im Jahr. Da lohnt sich der Wechsel in die Einzelversicherung. Vielleicht reist du jetzt aber auch häufiger als früher und freust dich über den dauerhaften Schutz der Jahresversicherung.
Oder die Flexibilität spielt eine Rolle für dich: Bei einer Jahresversicherung bist du zwar an den Versicherungsvertrag gebunden, genießt aber völlige Planungsfreiheit. Bei einer Einzelversicherung hingegen entsteht keine langfristige Vertragsbindung, sie kann einfach bei Bedarf gebucht werden.
Eventuell möchtest du nicht nur die Versicherungsart wechseln, sondern auch den Versicherer. Dafür gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise:
- Bessere Konditionen
- Umfassendere Deckung
- Veränderte Vertragsbedingungen
- Empfehlung von Bekannten
Ob du deine Versicherung wechseln solltest, hängt von deiner persönlichen Situation und deinen Ansprüchen ab. Zuvor solltest du aber vergleichen, was dir andere Versicherer bieten, um tatsächlich die für dich beste Lösung zu finden.
Wichtig: Jahresversicherungen sind zwar nur für ein Jahr gültig, verlängern sich jedoch für gewöhnlich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig – üblicherweise einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres – gekündigt werden. Achte also beim Wechsel auf die Kündigungsfrist, die in deinen Vertragsunterlagen steht.
Geld sparen durch Versichererwechsel bei der Reiserücktrittsversicherung
Ob für dich bei der Reiserücktrittsversicherung eine Einzel- oder eine Jahresversicherung die bessere Wahl ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Die Einzelversicherung bietet gezielten Schutz für spezifische Reisen, während die Jahresversicherung für Vielreisende Stabilität schafft.
Genauso individuell können die Gründe sein, aus denen du die Versicherung oder auch den Versicherer wechseln möchtest. Durch einen gezielten Vergleich kannst du die beste Option für dich finden und durch einen Versichererwechsel bei deiner Reiserücktrittsversicherung langfristig Geld sparen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
In welchen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
In den folgenden Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht: Vorsätzlich verursachte Schäden. Schäden, die aus strafbaren Vergehen entstanden sind. Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen.
Welche Ausnahmen gelten typischerweise bei einer Reiseabbruchversicherung?
Die Reiseabbruchversicherung greift grundsätzlich nicht bei: Selbstverschuldeten Umständen, wie verspätetem Erscheinen am Flughafen, Kriegen oder Unruhen (sofern nicht explizit versichert), pandemischen Ereignissen, wenn nicht explizit im Vertrag aufgenommen, oder bereits bei Buchung bekannten Umständen oder Krankheiten.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
*Partnerschaft-Disclaimer:
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Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Card
1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.