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Vorsorge verstehen: Grundrente in Deutschland

Die Grundrente ist seit 2021 Teil der Altersvorsorge. Wer Anspruch hat, wie die Grundrente berechnet wird und welche Anforderungen sie stellt, erklärt dieser Artikel.
Zwei Personen gehen Hand in Hand am Strand entlang.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Die Grundrente wurde 2021 als soziale Maßnahme zur Altersvorsorge eingeführt. Rentner:innen, die zwar viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber nur ein geringes Einkommen hatten, erhalten so zusätzliche finanzielle Unterstützung. Dadurch soll Altersarmut bekämpft und eine angemessene Absicherung im Ruhestand sichergestellt werden.
  1. Ziele der Grundrente
  2. Anspruch auf die Grundrente
  3. Einkommensvoraussetzungen für die Grundrente
  4. So wird die Grundrente berechnet
  5. Grundrente als Schutz vor Altersarmut
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Ziele der Grundrente

Am 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten, laut dem unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag zusätzlich zur gesetzlichen Rente in Deutschland ausgezahlt wird: die sogenannte Grundrente.

Personen, die trotz langjähriger Erwerbstätigkeit nur geringe Rentenansprüche erworben haben, sind oft von Altersarmut betroffen. Hauptziel der Grundrente ist es, die finanzielle Situation dieser Rentner:innen zu verbessern, die Rentenlücke zu schließen und eine gerechtere Altersvorsorge zu ermöglichen.

Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Rente es geht: Der Zuschlag ist steuerfrei und wird nicht nur zur Altersrente, sondern auch zur Erwerbsminderungsrente sowie zur Erziehungs- und Hinterbliebenenrente gezahlt.

Anspruch auf die Grundrente

Anspruch auf eine Grundrente haben Versicherte, die mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten nachweisen können. Dazu zählen:

Diese Grundrentenzeiten müssen nicht zwingend in Deutschland verbracht worden sein: Relevante in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich verbrachte Zeiten zählen ebenfalls. Gleiches gilt für alle Staaten, für die diese Zeiten aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens zu berücksichtigen sind.

Einkommensvoraussetzungen für die Grundrente

Versicherte dürfen während ihres gesamten Erwerbslebens nicht mehr als durchschnittlich 0,8 Rentenpunkte pro Jahr erworben haben, was etwa 80 Prozent des deutschen Jahresdurchschnittseinkommens entspricht. Diese Obergrenze stellt sicher, dass Personen, die im Verlauf ihrer Erwerbszeit ein höheres Einkommen hatten, nicht von der Grundrente profitieren.

Gleichzeitig müssen Versicherte durchschnittlich mindestens 0,3 Rentenpunkte pro Jahr erworben haben, um Anspruch auf die Grundrente zu haben. Das bedeutet, ihr jährliches Einkommen muss mindestens 30 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens in Deutschland betragen haben.

Kurz erklärt

Auf den ersten Blick mag es widersprüchlich erscheinen, Menschen mit einem Einkommen unter 30 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens von der Grundrente auszuschließen. Dadurch soll jedoch vor allem Missbrauch verhindert werden: Personen könnten ansonsten gezielt nur sporadisch arbeiten, um sich die Grundrente zu sichern.

Gleichzeitig dient die Untergrenze als Anreiz dafür, mehr zu arbeiten, um im Alter eine bessere Absicherung zu erhalten. In Konsequenz zahlen diese Personen mehr in die Rentenversicherung ein, was das deutsche Rentensystem entlastet.

So wird die Grundrente berechnet

Zunächst wird ermittelt, wie viele Entgeltpunkte jährlich durchschnittlich während der Grundrentenzeiten erreicht wurden. Dieser Durchschnitt wird zur weiteren Berechnung verdoppelt.

Allerdings ist der verdoppelte Wert durch den Faktor Zeit begrenzt. Wird nur die Mindestzeit von 33 Jahren vorgewiesen, können die Entgeltpunkte lediglich auf 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufgewertet werden – also auf 0,4 Entgeltpunkte. Für jeden zusätzlichen Monat steigt die Aufwertung schrittweise. Bei einer Grundrentenzeit von 35 oder mehr Jahren erhalten Empfänger:innen die höchstmögliche Aufwertung auf 0,8 Entgeltpunkte.

Die Differenz zwischen aufgewertetem und tatsächlichem Durchschnittsbetrag wird um 12,5 Prozent gekürzt und mit der Anzahl der Beitragsjahre – höchstens 35 – multipliziert, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten.

Beispiel: Hast du 35 Jahre lang gearbeitet und in dieser Zeit durchschnittlich 0,65 Entgeltpunkte verdient, kämst du durch die Verdopplung auf 1,3 Entgeltpunkte. Da die Punkte für die Grundrente jedoch gedeckelt sind, werden 0,8 Entgeltpunkte zur Berechnung verwendet.

Die Differenz zwischen den 0,8 Entgeltpunkten und den durchschnittlich verdienten 0,65 Entgeltpunkten beträgt 0,15 Entgeltpunkte. Abzüglich 12,5 Prozent ergeben sich so 0,13125 Rentenpunkte. Diese werden mit deinen 35 Beitragsjahren multipliziert, wodurch sich ein Zuschlag von rund 4,59 Rentenpunkten ergibt.

Der Wert eines Rentenpunkts ist seit dem 1. Juli 2023 in den alten und neuen Bundesländern gleich und beträgt aktuell 37,60 Euro. Multiplizierst du nun die 4,59 Rentenpunkte mit 37,60 Euro, erhältst du deinen monatlichen Grundrentenzuschlag: 172,58 Euro.

Einkommensgrenzen bei der Grundrente

Nicht immer bekommst du deinen Grundrentenzuschlag voll ausbezahlt: Überschreitet dein Einkommen im Rentenalter einen bestimmten Freibetrag, wird ein Teil davon auf den Zuschlag angerechnet.

Beispiel: Du hast Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag in Höhe von 172,58 Euro. Du bist alleinstehend und beziehst deine Regelaltersrente, nebenbei stockst du die Rente auf: Du verdienst dir in einem Minijob etwas dazu und erhältst monatliche Mieteinnahmen. Insgesamt kommst du so auf ein monatliches Einkommen von 1.500 Euro.

Von diesen 1.500 Euro liegen 183 Euro über dem Freibetrag. Davon werden 60 Prozent vom Grundrentenzuschlag abgezogen, also 109,80 Euro. Du erhältst also nur 62,78 Euro Grundrente zusätzlich. Wie hoch deine Rente an sich monatlich ausfällt, erfährst du übrigens in deinem Rentenbescheid.

Statistik

Der Anteil der von Armut betroffenen Senior:innen in Deutschland stieg von 10,4 Prozent im Jahr 2006 auf 17,5 Prozent im Jahr 2022.

Quelle: Statista

Grundrente als Schutz vor Altersarmut

Die Grundrente ist eine wichtige Maßnahme, um Menschen, die viele Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber niedrige Einkommen hatten, vor einer unzureichenden Altersversorgung und Altersarmut zu schützen. Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung trägt die Grundrente zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit und zur Verbesserung der Lebenssituation von Rentner:innen bei.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie wird der Anspruch auf Grundrente geprüft?
Grundrente bekommen Menschen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten angesammelt haben. Dabei darf das durchschnittliche Einkommen nicht unter 30 Prozent und nicht über 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland gelegen haben.
Wer bekommt 418 Euro Grundrente?
Die Höhe der tatsächlich ausbezahlten Grundrente ist abhängig vom monatlichen Einkommen während der Rente. Liegt das Einkommen einer alleinstehenden Person unter 1.317 Euro oder das eines Paares unter 2.055 Euro, wird der volle Aufschlag ausbezahlt. Bei Renteneinkommen oberhalb dieses Freibetrags verringert sich der Grundrentenzuschlag.
Wie viel Rente darf ich haben, um die Grundrente zu bekommen?
Das hängt davon ab, wie viel Grundrente du auf Basis deines Einkommens während der Grundrentenzeit erhalten würdest. Liegt dein Einkommen als Rentner:in über dem Freibetrag, wird der Überschuss zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet, bei Einkommen oberhalb von 1.686 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.424 Euro für Paare zu 100 Prozent.

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