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In Rente ohne Abzüge: Diese Voraussetzungen gelten

Wer ohne Abzüge in Rente gehen möchte, muss entweder das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Beitrag erfährst du, welche das sind.
Eine Person sitzt an einem Tisch vor einem aufgeklappten Laptop, einem aufgeschlagenem Buch, einem Taschenrechner sowie einer Tasse mit Teebeutel und hält ein Blatt Papier in der Hand.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Eher in Rente gehen und das am besten ohne Abzüge – das ist für viele Menschen eine schöne Vorstellung. Aber geht das überhaupt? Hier erfährst du, wo das reguläre Renteneintrittsalter liegt, welche Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente ohne Abzüge zu erfüllen sind und welche Rolle Sonderzahlungen dabei spielen können.
  1. Renteneintrittsalter abhängig vom Geburtsjahr
  2. Möglichkeiten für einen früheren Renteneintritt
  3. Für die Rente angerechnete Zeiten
  4. Früher in Rente ohne Abzüge bei Schwerbehinderung
  5. Mit Sonderzahlungen Abschläge verhindern
  6. In Rente ohne Abzüge mit 67 oder früher
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Renteneintrittsalter: Eine Rente ohne Abzüge gibt es für Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben. Ab Jahrgang 1964 liegt es bei 67 Jahren.
  • Besonders langjährig Versicherte: Ab 45 Jahren Versicherungszeit ist eine abschlagsfreie Rente schon früher möglich, zum Beispiel mit 65 Jahren für nach 1963 Geborene.
  • Ausnahmen: Schwerbehinderte und langjährige Bergleute können ebenfalls früher abschlagsfrei in Rente gehen.
  • Sonderzahlungen: Durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung lassen sich Abzüge ausgleichen.

Renteneintrittsalter abhängig vom Geburtsjahr

Im deutschen Rentensystem können Personen eine Rente ohne Abzüge erhalten, wenn sie zum für sie vorgesehenen Renteneintrittsalter in Rente gehen. Es handelt sich dann um die sogenannte Regelaltersrente. Das Renteneintrittsalter liegt für alle, die 1964 oder später geboren sind, bei 67 Jahren.

Wer vor 1947 geboren ist, konnte mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ab diesem Jahrgang wurde beziehungsweise wird das Eintrittsalter für jeden Jahrgang schrittweise angehoben. Für 1954 Geborene liegt es zum Beispiel bei 65 Jahren und acht Monaten. Menschen, die 1960 geboren sind, können mit 66 Jahren und vier Monaten regulär in Rente gehen.

Möglichkeiten für einen früheren Renteneintritt

Menschen in Deutschland müssen nicht bis zum Renteneintrittsalter arbeiten, um eine Rente zu erhalten. Wenn sie in die sogenannte Frührente gehen, müssen sie in vielen Fällen allerdings mit Abzügen rechnen.

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat, hat ausreichend Rentenpunkte gesammelt, um in Rente zu gehen. Für jeden Monat, den willige Pensionär:innen vor ihrem vorgesehenen Renteneintrittsalter in Rente gehen, werden 0,3 Prozent deiner Rente abgezogen.

Anders sieht es aus, wenn sie bereits 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten: Dann können sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Wer vor 1953 geboren ist, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Auch dabei erfolgt eine schrittweise Erhöhung nach Jahrgängen. Ab 1964 Geborene können diese Rente ab 65 Jahren bekommen.

Quick-Tipp

Ein späterer Rentenbeginn ist ebenfalls möglich und kann sich lohnen. Für jeden Monat, den Bürger:innen über ihr reguläres Rentenalter hinaus arbeiten, bekommen sie 0,5 Prozent mehr Rente. Bei einem Jahr bedeutet das sechs Prozent. Außerdem zahlen sie in dieser Zeit weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhöhen damit ihre Rente zusätzlich.

Für die Rente angerechnete Zeiten

Um die erforderlichen 35 oder 45 Beitragsjahre zu erreichen, gibt es verschiedene Wege. Folgende Zeiten werden für die Rente angerechnet:

Früher in Rente ohne Abzüge bei Schwerbehinderung

Für schwerbehinderte Menschen sind die Regelungen etwas anders, sie können bereits etwas früher ohne Abzüge in Rente gehen: bereits mit 65 Jahren, sofern der Grad ihrer Behinderung mindestens 50 beträgt und sie die Wartezeit von 35 Jahren erreicht haben. Das gilt für 1964 und später Geborene. Für ältere Jahrgänge ist das Modell entsprechend früher möglich.

Wenn Schwerbehinderte Abschläge hinnehmen, können sie bereits mit 62 Jahren – vor 1953 Geborene bereits mit 60 Jahren – den Ruhestand antreten und Rente beziehen.

Langjährige unter Tage beschäftigte Bergleute haben ebenfalls eine niedrigere Altersgrenze, um ohne Abzüge in Rente gehen zu können. Untertagearbeiter:innen, die 1964 oder später geboren sind, können bereits mit 62 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, vor 1964 geborene Bergleute entsprechend früher.

Mit Sonderzahlungen Abschläge verhindern

Durch eine Einmalzahlung ohne Abzüge früher in Rente gehen – sogenannte Sonderzahlungen können Abschläge ausgleichen. Das kommt infrage, wenn Personen mindestens 50 Jahre alt sind und die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente bis zum gewünschten Rentenbeginn erfüllen. Die Rentenversicherung erstellt auf Antrag eine Information zur Höhe der möglichen Sonderzahlung.

Es besteht keine Pflicht, nach einer Sonderzahlung früher in Rente zu gehen. Sollten die Zahlenden es sich anders überlegen, erhöht die zusätzliche Zahlung die späteren Rentenauszahlungen.

Statistik

Im Jahr 2022 lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 64,4 Jahren. 2012 gingen die Bundesbürger:innen im Schnitt mit 64 Jahren in Rente, 2002 mit 62,7 Jahren.
Quelle: Statista

In Rente ohne Abzüge mit 67 oder früher

Mit Erreichen des regulären Renteneintrittsalters ist eine abschlagsfreie Rente möglich. Das Eintrittsalter wird schrittweise angehoben und liegt für alle 1964 oder später Geborenen bei 67 Jahren. Wer bereits 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Abzüge früher in Rente gehen – 1964 und später Geborene mit 65 Jahren.

Für einen früheren Rentenbeginn als den vorgesehenen müssen Abschläge hingenommen werden. Eine frühere Rente ohne Abzüge gibt es jedoch für Schwerbehinderte und ehemalige Bergleute. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Abschläge durch Sonderzahlungen auszugleichen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Kann ich nach 45 Jahren ohne Abzug in Rente gehen? 
Wer 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung erreicht hat, kann ohne Abzüge in Rente gehen, wenn das dafür vorgesehene Alter erreicht ist. Für 1964 und später Geborene liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 65 Jahren, für vor 1953 Geborene bei 63 Jahren. Dazwischen erfolgt eine schrittweise Anhebung.
Wann darf ich in Rente gehen ohne Abzüge? 
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem dem Geburtsjahr und den Beitragsjahren in die Rentenversicherung. Wer zum Beispiel nach 1964 geboren ist und 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
Wie kann ich ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen?
Ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 63 Jahren ist nur für Menschen möglich, die vor 1953 geboren sind. Für spätere Jahrgänge wird diese Altersgrenze schrittweise angehoben. Außerdem ist eine vorzeitige Rente ohne Abschläge nur bei Erreichen von 45 Beitragsjahren zur gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Ausnahmen gibt es für Schwerbehinderte und Bergleute.

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