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Wie viele Jahre musst du arbeiten?

Der Ruhestand sollte rechtzeitig geplant werden. Hier erfährst du, wie viele Jahre du arbeiten musst, um – eine akzeptable – Rente beziehen zu können und wann eine Frührente ohne Abzüge möglich ist.
Ein älterer Mann und eine ältere Frau stoßen an eine Mauer gelehnt vor herbstlichen Laubbäumen mit einem Glas Rotwein an.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Viele Menschen stellen sich die Frage, wie lange sie arbeiten müssen, um in Rente gehen zu können. Aber: Die Arbeitszeit selbst hat damit gar nicht viel zu tun. Dieser Beitrag erklärt, wovon die Rentenhöhe abhängt und wann unter welchen Umständen der Eintritt in die Rente möglich ist.
  1. Die Regelaltersgrenze im Rentensystem
  2. Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen
  3. Die Höhe der Rentenbezüge
  4. Wann kannst du in Rente gehen?
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel 

  • Regelaltersgrenze: Sie definiert den Zeitpunkt, ab dem Menschen in Deutschland ihre volle Altersrente ohne Abschläge erhalten, und liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.
  • Frührente ohne Abschlag: Schwerbehinderte, besonders langjährig Versicherte und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute haben Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn ohne Abzüge.
  • Frührente mit Abschlag: Langjährig Versicherte können ebenfalls früher in Rente gehen, erhalten jedoch für jeden Monat ihres vorgezogenen Rentenbeginns dauerhaft 0,3 Prozent weniger Rente.

Die Regelaltersgrenze im Rentensystem

Im deutschen Rentensystem gilt seit 2012 ein reguläres Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Dieses Alter wird auch als Regelaltersgrenze bezeichnet: Ab diesem Alter haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf ihre volle Altersrente, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Bis zum 31. Dezember 2011 lag diese Regelaltersgrenze bei 65 Jahren, seit 2012 wird sie schrittweise angehoben: So können beispielsweise Personen, die 1958 geboren sind, mit 66 Jahren in Rente gehen, während für alle, die 1964 oder später geboren sind, ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt.

Deutlicher wird die schrittweise Anhebung mit dieser Tabelle:

Geburtsjahr Renteneintrittsalter
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate
1964 67 Jahre

Quick-Info: Mindestversicherungszeit

Ob und wann Menschen in Deutschland in Rente gehen können, entscheidet also das Alter, nicht die Arbeitsdauer. Allerdings muss, um überhaupt Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben, eine sogenannte Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung erfüllt sein.

Das bedeutet, dass Rentenbeantragende mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben müssen, beispielsweise durch:
  • Beiträge aus angestellter oder selbständiger Tätigkeit
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Kranken-, Arbeitslosen- oder Übergangsgeld
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten für höchstens die ersten drei Lebensjahre
  • Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege
Ebenfalls auf die Mindestversicherungszeit angerechnet werden sogenannte Ersatzzeiten: Das sind Zeiträume, in denen Personen aus spezifischen Gründen nicht in der Lage waren, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu zählen beispielsweise politische Verfolgung, Kriegsgefangenschaft und ähnliches.

Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen

Erst mit 67 Jahren in Rente gehen zu können, das kommt vielen Menschen sehr lange und mühsam vor. Umso verlockender ist der Gedanke, vorzeitig in Rente zu gehen. Eine Frührente ist unter bestimmten Umständen möglich:

Besonders langjährig Versicherte

Personen, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, werden mit einem vorgezogenen Renteneintritt belohnt. Ihr Renteneintrittsalter liegt zwei Jahre unter der gesetzlichen Altersgrenze.

Das bedeutet, dass beispielsweise Personen, die 1964 oder später geboren sind und 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bereits mit 65 Jahren regulär und bei vollen Bezügen in Rente gehen dürfen.

Langjährig Versicherte

Arbeitnehmer:innen, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, gelten als langjährig Versicherte. Sie können ebenfalls vor ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Vorruhestand gehen – allerdings werden dann Abschläge auf die Rente erhoben.

Durch die Abschläge wird die Rente vermindert: dauerhaft um 0,3 Prozent für jeden Monat, der bis zur Regelaltersgrenze fehlt. Für diese Abschläge gilt allerdings eine Obergrenze von 14,4 Prozent, sodass der Renteneintritt um höchstens vier Jahre vorgezogen werden darf.

Für 1964 oder danach Geborene ist dadurch also die Rente mit 63 Jahren möglich, aber nur gegen eine dauerhafte Rentenkürzung um 14,4 Prozent.

Schwerbehinderte und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Personen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent können zwei Jahre vor ihrem regulären Eintrittsalter Altersrente beanspruchen, ohne dass diese gekürzt wird. Allerdings ist dafür eine Versicherungszeit von 35 Jahren Voraussetzung.

Für Bergleute, die langjährig unter Tage beschäftigt waren, liegt die Altersgrenze aufgrund der hohen Belastung sogar fünf Jahre unterhalb der gesetzlichen Altersgrenze. So können Bergleute, die 1964 oder später geboren sind, bereits mit 62 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Vor 1964 Geborene ziehen von ihrem gestaffelten regulären Eintrittsalter einfach fünf Jahre ab.

Die Höhe der Rentenbezüge

Alle Personen in Deutschland erhalten ab einem Alter von 27 Jahren, wenn sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen, jährlich eine Renteninformation. Ab dem 56. Lebensjahr wird diese durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt.

In diesem Schreiben von der Rentenversicherung sind die bisher erworbenen Rentenansprüche aufgelistet. Eine auf deren Basis erstellte Hochrechnung für die Höhe der voraussichtlichen Altersrente ist ebenfalls enthalten.

Wenn Rentenberechtigte einen Antrag auf die Rente stellen, erhalten sie einen schriftlichen Rentenbescheid, dessen Informationen zu unter anderem Rentenart, -höhe und Eintrittsalter verbindlich gelten. Bei Unstimmigkeiten sollte schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Berechnung der Rentenhöhe

Bei der Berechnung der Rentenhöhe sind die erworbenen Rentenpunkte ausschlaggebend. Deren Wert bemisst sich anhand der Höhe des jährlichen Durchschnittseinkommens in Deutschland, das jedes Jahr neu ermittelt wird.

Ein Beispiel für Rentenpunkte: Beträgt das Durchschnittseinkommen beispielsweise 40.000 Euro, und eine Person verdient in diesem Zeitraum exakt 40.000 Euro, wird ihr in diesem Jahr exakt ein Rentenpunkt gutgeschrieben. Verdient sie mehr oder weniger als das Durchschnittsgehalt, erwirbt die Person prozentual entsprechend mehr oder weniger Rentenpunkte.

Je länger Angestellte arbeiten und je höher ihr Gehalt ist – bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ab der keine zusätzlichen Rentenpunkte gesammelt werden können –, desto höher fällt die Rente später aus.

Wie hoch die Rente ist, berechnet sich vor allem aus der Anzahl der gesammelten Rentenpunkte multipliziert mit deren Wert. Ab dem 1. Juli 2024 liegt dieser für ganz Deutschland einheitlich bei 39,32 Euro. In diese Rechnung fließen weitere Faktoren ein:

Für zum Beispiel Angestellte, die 40 Rentenpunkte gesammelt haben und abschlagsfrei in Rente gehen, sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

40 × 39,32 Euro × 1 × 1 = 1.572,80 Euro

Sie würden also eine monatliche Bruttorente von 1.572,80 Euro erhalten.

Wann kannst du in Rente gehen?

Wann du in Rente gehen kannst, ist nicht nur davon abhängig, wie viele Jahre du gearbeitet hast. Grundsätzlich definiert die Regelaltersgrenze im deutschen Rentensystem den Zeitpunkt, ab dem Arbeitnehmer:innen ihre volle Altersrente erhalten können, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Für bestimmte Personengruppen wie Menschen mit Schwerbehinderung, besonders langjährig Versicherte oder langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gibt es jedoch Möglichkeiten für einen vorzeitigen Ruhestand. Dabei spielt die bisher geleistete Arbeitszeit eine ausschlaggebende Rolle.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viele Jahre muss ich mindestens arbeiten bis zur Rente?
Um Altersrente zu erhalten, ist nicht die Arbeitsdauer ausschlaggebend. Voraussetzung ist, bei der Rentenversicherung eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren zu erfüllen – das kann durch Arbeit geschehen, aber ebenso durch unter anderem Kindererziehung oder häusliche Pflege. Außerdem müssen 1964 oder später Geborene 67 Jahre alt sein, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Welcher Jahrgang muss bis 67 arbeiten?
Für alle Menschen ab Jahrgang 1964 gilt in Deutschland die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Sie müssen also ein Alter von 67 Jahren erreicht haben, bevor sie regulär in Rente gehen können. Allerdings ist auch eine vorzeitige Rente möglich, dann jedoch mit Abschlägen: Solange sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen, können sie Altersrente beziehen.

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