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Die Vollwaisenrente kurz erklärt

Der Tod beider Eltern ist für Kinder ein schwerer Schicksalsschlag. Vom Staat wird das Kind zumindest finanziell in Form der Vollwaisenrente unterstützt. Was du dazu wissen solltest, liest du hier.
Ein Mädchen hält ein Papierschnittmuster in der Hand, in dem ein Mann, eine Frau und ein Kind zu erkennen sind.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Mit der Vollwaisenrente gibt es für Kinder, die ihre Eltern verloren haben, eine gesetzliche Form der Unterhaltshilfe. Wer die Vollwaisenrente erhält, wie hoch sie ausfällt, wie sie beantragt und bis wann sie ausgezahlt wird, erfährst du hier.
  1. Wer Anspruch auf Vollwaisenrente hat
  2. So wird die Waisenrente beantragt
  3. Höhe der Vollwaisenrentenzahlungen
  4. Bis wann die Rente ausgezahlt wird
  5. Vollwaisenrente: Finanzielle Hilfe bei schwerem Schicksalsschlag
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Wer Anspruch hat: Personen mit keinen unterhaltspflichtigen Elternteilen, inklusive leibliche und adoptierte Kinder, Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister, die im Haushalt der Verstorbenen lebten.
  • Antragstellung: Anträge werden über den zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt. Bei Minderjährigen ist der gesetzliche Vormund verantwortlich.
  • Höhe der Zahlungen: Die Höhe basiert auf dem Rentenanspruch des Elternteils mit der höheren Rente. Es gibt Zuschläge basierend auf den eingezahlten Rentenzeiten des verstorbenen Elternteils.
  • Auszahlungszeitraum: Die Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt. Unter bestimmten Bedingungen kann sie bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden.

Wer Anspruch auf Vollwaisenrente hat

Grundsätzlich haben Personen einen Anspruch auf eine Vollwaisenrente, wenn sie keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr haben. In der Regel haben folgende Personen Anspruch auf Vollwaisenrente:

In der Regel zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Waisenrenten. Wenn beide Eltern durch einen Unfall ums Leben gekommen sind, kann die gesetzliche Unfallversicherung als Versicherungsträger für die Finanzierung der Vollwaisenrente verantwortlich sein. Wenn die Eltern oder ein Elternteil Beamt:innen waren, erhalten die hinterbliebenen Kinder ein sogenanntes Waisengeld aus der Beamtenversorgung.

Die Vollwaisenrenten können nur dann aus den Versicherungen eines der beiden verstorbenen Elternteile berechnet werden, wenn die sogenannte allgemeine Wartezeit erfüllt wurde. Allgemeine Wartezeit bedeutet, dass die Eltern oder zumindest ein Elternteil mindestens für Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Als allgemeine Wartezeit werden ebenso anerkannt:

So wird die Waisenrente beantragt

Einen Antrag auf eine Waisenrente wird über den oder die zuständigen Rentenversicherungsträger der verstorbenen Eltern gestellt. Das können die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, das Versorgungsamt oder die gesetzliche Berufsgenossenschaft sein.

Bei der Rentenversicherung muss etwa einen Antrag auf Hinterbliebenenrente ausgefüllt und unterschrieben an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden. Antragsteller:innen müssen mindestens 15 Jahre alt sein, sonst ist der gesetzliche Vormund für die Beantragung verantwortlich.

Ganz gleich bei welchem Träger der Antrag gestellt wird, es müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

Quick-Tipp

Der Antrag sollte möglichst innerhalb von 12 Monaten nach Tod der Eltern gestellt werden, da die Waisenrente maximal für 12 Monate rückwirkend gezahlt wird. Danach erlischt der Anspruch.

Höhe der Vollwaisenrentenzahlungen

Die Höhe der Waisenrente ergibt sich aus dem Rentenanspruch, den die Eltern zum Todeszeitpunkt hatten. Sind beide Eltern verstorben, werden die Rentenansprüche jedoch nicht addiert, die höhere Rente dient als Basis für die prozentuale Berechnung der Vollwaisenrente. Die Berechnung ist komplex, viele individuelle Faktoren müssen bedacht werden:

Ist der Träger die Deutsche Rentenversicherung, beträgt der Grundbetrag der Vollwaisenrente 20 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils, dessen Rentenanspruch der höhere war.

Ist die Unfallversicherung der Rententräger, beträgt der Grundbetrag 30 Prozent der Rentenansprüche des Elternteils mit der höheren Rente.

Kinder von Beamt:innen erhalten Waisengeld, es beträgt für Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehalts der Verstorbenen. Waren beide verstorbenen Elternteile für den Staat tätig, stehen den hinterbliebenen Kindern nur einmal die 20 Prozent des Ruhegehalts zu, und zwar die größere Summe.

Abschläge und Zuschläge bei der Waisenrente

Die genaue Höhe der Vollwaisenrente setzt sich aus dem Grundbetrag und dem Zuschlag zusammen. Der Zuschlag berechnet sich anhand der Rentenzeiten des verstorbenen Versicherten mit den höheren Rentenansprüchen: Für jeden Monat, den der Elternteil in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gibt es einen Zuschlag.

Der Zuschlag wird über Entgeltpunkte und dem aktuellen Rentenwert errechnet. Der aktuelle Rentenwert ist der Monatsbetrag aus einem Jahr Arbeit bei einem statistischen Durchschnittsverdienst. Weil sich der Rentenwert in den alten und neuen Bundesländern unterscheidet, ist der Wohnort des Elternteils ebenfalls ein Faktor in der Rechnung.

Sind die Eltern verstorben, ehe sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, wird die Hinterbliebenenrente um einen Abschlag verringert: Bis 2012 betrug die Grenze 63 Jahre. Seitdem wird sie bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Wenn die Eltern zum Zeitpunkt des Todes älter als 65 Jahre waren, gibt es keinen Abzug von Abschlägen.

Good to know

Wenn die Vollwaise ein eigenes Einkommen hat, wird dieses nicht auf die Vollwaisenrente angerechnet. Seit dem 1. Juli 2015 dürfen volljährige Waisen unbegrenzt hinzuverdienen.

Bis wann die Rente ausgezahlt wird

Ohne Einschränkungen steht die Waisenrente oder das Waisengeld den Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Darüber hinaus wird die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt, wenn die Waisen sich in folgenden Lebenssituationen befinden:

Vollwaisenrente: Finanzielle Hilfe bei schwerem Schicksalsschlag

Die Höhe der Rente für hinterbliebene Kinder hängt von der Rente des Elternteils ab, der den höheren Rentenanspruch hat. Minderjährige Kinder haben beim Tod beider Eltern uneingeschränkt Anspruch auf eine Vollwaisenrente. Waisen, die älter als 18 Jahre sind, haben bis zum 27. Lebensjahr einen Rentenanspruch. Sie müssen sich allerdings noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden oder studieren.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Vollwaisenrente?
Die Vollwaisenrente wird individuell berechnet. Im Durchschnitt bekamen Waisen laut Deutscher Rentenversicherung im Jahr 2021 knapp 400 Euro monatlich. Die Höhe der Vollwaisenrente wird aus der Rente des Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch errechnet.
Bis wann wird Vollwaisenrente gezahlt?
In der Regel bekommen Kinder, die beide Eltern verloren haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Vollwaisenrente. Bis zum 27. Lebensjahr kann die Vollwaisenrente gezahlt werden, wenn sich die Waisen in der Ausbildung oder im Studium befinden oder etwa wegen Behinderung arbeitsunfähig sind.
Welche finanzielle Hilfe bekommen Vollwaisen?
Kinder, deren Eltern gestorben sind, bekommen eine spezielle Art der Hinterbliebenenrente: die Vollwaisenrente. Diese lag die vergangenen Jahre bei durchschnittlich knapp 400 Euro im Monat. Die Rente muss bei einem Träger beantragt werden, das können die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherung, das Versorgungsamt oder die gesetzliche Berufsgenossenschaft sein.

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