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Ab wann kannst du in Frührente gehen?

Den Ruhestand frühzeitig zu planen, ist sinnvoll. Hier erfährst du, ob und ab wann du in Frührente gehen kannst, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Zwei ältere Personen sitzen nebeneinander an einem Waldweg auf dem Boden. Sie tragen Fahrradhelme und im Hintergrund steht ein Fahrrad.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Rente mit 67 – muss das wirklich sein? Nicht unbedingt! Du hast einige Möglichkeiten, in Frührente zu gehen. Dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an, beispielsweise auf deinen Jahrgang und Beruf. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen nötig sind und welche Einschränkungen du für den früheren Ruhestand unter Umständen hinnehmen musst.
  1. Das Renteneintrittsalter in Deutschland
  2. Wer muss nicht bis zur Rente mit 67 Jahren warten?
  3. Mit Abschlägen schon Frührente ab 63 Jahren möglich
  4. Altersteilzeit als Alternative zur Frührente
  5. So kannst du in Frührente gehen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Reguläres Renteneintrittsalter: In Deutschland liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren, wurde jedoch stufenweise für die nach 1952 Geborenen angehoben.
  • Frührente für besonders langjährig Versicherte: Personen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können zwei Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze in Rente gehen.
  • Rente bei Schwerbehinderung: Menschen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent dürfen ebenfalls zwei Jahre vor ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
  • Besondere Regelungen für Bergleute: Beschäftigte im Bergbau können bereits mit 62 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen, wenn sie mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben.
  • Möglichkeit der Frührente ab 63 Jahren mit Abschlägen: Mit einer Beitragszeit von mindestens 35 Jahren kannst du bereits mit 63 Jahren Frührente beziehen - allerdings mit Abschlägen auf deine Rente.

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    Das Renteneintrittsalter in Deutschland

    Das deutsche Rentensystem basiert auf einem Umlageverfahren. Das bedeutet: Alle, die heute erwerbstätig sind, finanzieren über ihre Rentenversicherungsbeiträge die Rente der aktuellen Rentner:innen. Sind die heutigen Beitragszahler:innen im Rentenalter, erwirtschaftet die nächste Generation deren Rentenzahlungen.
    Egal ob du momentan Rente beziehst, oder sie finanzierst, für die finanzielle Planung kann eine Kreditkarte ein hilfreiches Mittel sein. Vergleiche die unterschiedlichen Kreditkarten hier!

    Um die gesetzliche Rente in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen musst du die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren einhalten, die sogenannte Wartezeit, also mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

    Quick-Info


    Das reguläre Renteneintrittsalter wurde mit der Rentenreform 2014 von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für alle, die vor 1952 geboren wurden, bleibt das Renteneintrittsalter dabei unverändert bei 65 Jahren – für alle ab Januar 1952 Geborenen wurde die Altersgrenze jedoch stufenweise angehoben. Für Jahrgang 1964 und später gilt nun ein allgemeines Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

    Mit diesen Anpassungen sollen die steigenden Anforderungen an die Rentenkassen aufgrund der längeren Lebenserwartung der Menschen erfüllt werden: Durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters soll die Rentenversicherung langfristig finanziell stabiler gemacht werden.

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    Wer muss nicht bis zur Rente mit 67 Jahren warten?

    Das Renteneintrittsalter kann je nach individueller Situation und den bereits erworbenen Rentenansprüchen variieren. Bestimmte Personengruppen haben daher Anspruch auf eine niedrigere Altersgrenze und können so früher in Rente gehen.

    Besonders langjährig Versicherte

    Die Rente in Deutschland ist für besonders langjährig Versicherte, also Personen, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bereits früher vorgesehen: Für sie liegt das Renteneintrittsalter zwei Jahre unter der gesetzlichen Altersgrenze.

    Das bedeutet, dass besonders langjährig Versicherte, die nach 1964 geboren sind, bereits mit 65 Jahren Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente haben. Die Jahrgänge 1963 und früher ziehen von ihrer individuellen Altersgrenze einfach zwei Jahre ab.

    Personen mit Schwerbehinderung

    Personen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent dürfen ebenfalls zwei Jahre vor ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

    Nach 1964 Geborene dürfen dementsprechend bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Für ältere Jahrgänge reduziert sich das gestaffelte gesetzliche Renteneintrittsalter ebenfalls um zwei Jahre.

    Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

    Für Beschäftigte im Bergbau gelten aufgrund der besonderen Risiken und Belastungen, die mit dieser Tätigkeit verbunden sind, spezielle Regelungen im Hinblick auf ihre Altersrente. Die erforderliche Beitragszeit beträgt dabei lediglich 25 Jahre, sofern die Bedingung des ständigen Arbeitens unter Tage erfüllt wurde.

    Diese verkürzte Wartezeit berücksichtigt die spezifischen Belastungen und Risiken der Bergleute während ihrer Berufstätigkeit und ermöglicht ihnen einen früheren Renteneintritt im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Sie können bereits mit 62 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

    Darüber hinaus gibt es für die Jahrgänge vor 1964 durch die Staffelung sogar die Möglichkeit eines noch früheren Rentenbeginns. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die 1961 geboren sind, konnten beispielsweise schon im Alter von 61 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen.

    Mit Abschlägen schon Frührente ab 63 Jahren möglich

    Neben den besonders langjährig Versicherten mit 45 Beitragsjahren gibt es die langjährig Versicherten, die 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Gehörst du zu dieser Gruppe, kannst du Frührente in Anspruch nehmen, auch wenn du dein reguläres Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hast.

    Dafür wird deine Rente jedoch gekürzt – um den sogenannten Abschlag. Bei der Berechnung der Rente werden dir von dem Betrag, der dir eigentlich als Rente zustehen würde, für jeden Monat, der dir zu deiner Regelaltersgrenze fehlt, dauerhaft 0,3 Prozent der Beiträge abgezogen. Da für die Abschläge allerdings eine Obergrenze von 14,4 Prozent gilt, darfst du deinen Renteneintritt nicht um mehr als vier Jahre vorziehen.

    Personen, die nach 1964 geboren wurden, können nach dieser Rechnung mit 35 Beitragsjahren also bereits mit 63 Jahren in Frührente gehen, müssen dafür jedoch jeden Monat Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent auf ihre Rente hinnehmen.

    Altersteilzeit als Alternative zur Frührente

    Arbeitnehmer:innen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können die gesetzliche Rente noch nicht in Anspruch nehmen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln, wenn ihr Arbeitnehmer dies ermöglicht. Dabei werden die Arbeitszeit und Einkünfte verringert. In der Regel werden dadurch allerdings weniger Rentenpunkte angespart.

    Für die Altersteilzeit gibt es zwei Modelle:

    Mit dem Blockmodell können Arbeitnehmer:innen also bereits frühzeitig ihre Arbeit niederlegen, werden aber weiterhin bezahlt. Dadurch entsteht ein gleitender Übergang in die Altersrente.

    Statistik


    Zwischen 2012 und 2020 lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei etwa 64,1 Jahren. Ähnlich war es in den 1960er-Jahren, als die Deutschen mit etwa 64,7 Jahren in den Ruhestand gingen. Die jüngsten Rentner:innen der letzten 60 Jahre gab es im Jahr 1997– mit einem Durchschnittsalter von 62,1 Jahren.

    Quelle: Statista

    So kannst du in Frührente gehen

    Es gibt verschiedene Wege, um in Frührente zu gehen: Bestimmte Personengruppen, wie besonders langjährig Versicherte und Personen mit Schwerbehinderung können abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze den Ruhestand antreten. Für Bergleute gilt je nach Beschäftigungsdauer unter Tage sogar ein noch früherer Rentenbeginn.

    Hast du über 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, kannst du bis zu vier Jahre vor deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen, musst dafür jedoch Abschläge hinnehmen. Alternativ zur Frührente kann die Altersteilzeit eine Option sein. Sie ermöglicht einen sanften Übergang in den Ruhestand.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
    Dein frühestmögliches Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von Geburtsjahr, individueller Rentenversicherungsdauer und Beruf. Regulär liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Dieses Alter verringert sich ohne Rentenkürzung für besonders langjährig Versicherte und Personen mit mindestens 50-prozentiger Schwerbehinderung um zwei Jahre. Langjährig Versicherte können bis zu vier Jahre vor ihrem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, dafür wird jedoch die Rente gekürzt. Bist du allerdings vor 1964 geboren und hast 25 Jahre lang im Bergbau gearbeitet, kannst du bereits mit 62 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
    Wie kann ich mit 55 in Rente gehen?
    Die gesetzliche Rente mit 55 ist als solche nicht möglich. Du kannst aber ab einem Alter von 55 Jahren in die sogenannte Altersteilzeit wechseln oder mit genug privat Erspartem ohne gesetzliche Rentenbezüge in den Ruhestand gehen.
    Wie lange muss ich gearbeitet haben, um Frührente zu bekommen?
    Um als langjährig versichert zu gelten und mit Abschlägen in Frührente gehen zu können, musst du 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

    Weitere interessante Artikel

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    • Platinum Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
    • Gold Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • American Express Card
      Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • PAYBACK American Express Card
      1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
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