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So lässt sich die Rente aufstocken

Rente aufstocken – geht das? Ob es mit der Grundsicherung, einer Einmalzahlung oder anderen Mitteln möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zwei ältere Personen stehen in der Küche, halten Tassen in den Händen und blicken sich an.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzliche Altersrente soll dafür sorgen, dass Menschen auch ohne das Einkommen durch ihre berufliche Tätigkeit ein gutes Leben führen können. Aber was, wenn die Bezüge trotz vieler Arbeitsjahre nicht ausreichen, um einen guten Lebensstandard zu finanzieren? Und lässt sich die Rente unabhängig von ihrer Höhe aufstocken? Die Antworten hängen von verschiedenen Faktoren ab.
  1. Eintrittsalter und Höhe der gesetzlichen Altersrente
  2. Die Rente mit der Grundrente oder Grundsicherung aufstocken
  3. Aufstocken durch freiwillige Rentenbeiträge und Hinzuverdienst
  4. Die Rente richtig aufstocken
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Eintrittsalter und Höhe der Altersrente: Die Höhe richtet sich nach Beitragsjahren, Wartezeiten und Einkommen. Für alle nach 1963 Geborenen ist das reguläre Renteneintrittsalter 67 Jahre.
  • Aufstocken mit Grundrente oder Grundsicherung: Es gibt keine gesetzliche Mindestrente, aber eine Grundsicherung als Sozialleistung. Die Grundrente gibt es seit 2021 als Zuschlag für Rentner:innen mit vielen Beitragsjahren, aber geringem Einkommen.
  • Aufstocken durch freiwillige Rentenbeiträge: Ab einem Alter von 50 Jahren können gesetzlich Versicherte freiwillige Beiträge leisten, um Abschläge auszugleichen oder die Altersrente zu erhöhen.
  • Hinzuverdienst als Rentner:in: Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. So kann man durch Erwerbstätigkeit ein Gehalt erzielen und die Rente aufstocken.

Eintrittsalter und Höhe der gesetzlichen Altersrente

Zunächst ist es wichtig, sich anzuschauen, wie die aktuelle Rechtslage zum regulären Eintrittsalter und zur Höhe der gesetzlichen Altersrente ist.

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach den anrechenbaren Beitragsjahren oder Wartezeiten (zum Beispiel für Kindererziehung) sowie dem Bruttolohn (bei Angestellten) oder dem erzielten Einkommen (bei freiwillig-versicherte Selbstständige), auf denen die Höhe der Rentenbeiträge während des Arbeitslebens basierte.

Die Deutsche Rentenversicherung vergibt auf Grundlage dieser Werte und des durchschnittlichen Jahreseinkommens aller Rentenversicherten für jedes Jahr sogenannte Entgeltpunkte. Diese im Arbeitsleben gesammelten Entgeltpunkte werden mit dem sogenannten Rentenwert multipliziert, der 2023 bei 37,60 Euro (Ost und West) liegt.

Zusätzlich spielt auch das Renteneintrittsalter eine Rolle. Für alle nach 1963 Geborenen ist 67 Jahre das reguläre Renteneintrittsalter für die gesetzliche Altersrente in Deutschland. Für frühere Jahrgänge gibt es eine stufenweise Übergangsregelung vom alten Renteneintrittsalter (65 Jahre).

Mit Abschlägen lässt sich bereits ab 63 Jahren Altersrente beziehen, wenn die Voraussetzungen an anrechenbaren Beitragsjahren oder Wartezeiten erfüllt sind. Die Höhe der monatlichen Abschläge hängt davon ab, um wie viele Monate die Person früher in Rente gehen will. Berechnet werden 0,3 Prozent pro vorzeitigem Monat.

Die Rente mit der Grundrente oder Grundsicherung aufstocken

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Mindestrente. Allerdings gibt es als Sozialleistung die sogenannte Grundsicherung, mit der sich eine sehr niedrige Rente unter Umständen aufstocken lässt.

Grundsicherung

Die Grundsicherung als staatliche Leistung soll den notwendigen Lebensunterhalt decken, zum Beispiel für Lebensmittel, Unterkunft und Heizung oder Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die eigenen finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen. Eigenes Vermögen wie Bargeld ist bis zu bestimmten Grenzen zunächst aufzubrauchen.

Einen pauschalen Wert für die Höhe der Grundsicherung gibt es nicht, sie hängt von den individuellen Lebensumständen und dem Preisniveau der Wohnregion ab. Grundsätzlich sollten Rentner:innen mit einem monatlichen Einkommen unter 870 Euro einen Antrag beim Sozialamt stellen und damit eine Prüfung einleiten.

Grundrente

Die Grundrente gibt es erst seit 2021, sie ist ein Zuschlag für Rentner:innen, die zwar viele Jahre Beiträge gezahlt oder anrechenbare Zeiten haben (mindestens 35 Jahre für den vollen Grundrentenzuschlag), aber trotzdem ein sehr geringes Einkommen im Alter beziehen.

Der Grundrentenzuschlag soll dafür sorgen, dass die monatlichen Bezüge über der Grundsicherung liegen. Die Grundrente lässt sich nicht beantragen, stattdessen berechnet und zahlt die Deutsche Rentenversicherung diese eigenständig und informiert Rentner:innen im Fall des Anspruchs über die Höhe.

Die Berechnungsformel ist sehr komplex. Theoretisch ist ein maximaler Zuschlag von 12 Entgeltpunkten möglich (aktuell gut 400 Euro pro Monat). Es wird allerdings auch das eigene Gesamteinkommen und das des Ehepartners oder der Ehepartnerin geprüft und verrechnet. Vermögen unterliegt dagegen keiner Prüfung.

Quick-Info

Der ausgezahlte Grundrentenzuschlag pro Rentner:in in Deutschland liegt im Durchschnitt bei 75 Euro im Monat.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Aufstocken durch freiwillige Rentenbeiträge und Hinzuverdienst

Es gibt weitere Möglichkeiten, die Rente aufzustocken – zum Beispiel um eine Rentenminderung auszugleichen oder um sich unabhängig von der Rentenhöhe etwas dazuzuverdienen.

Freiwillige Rentenbeiträge

Ab einem Alter von 50 Jahren können gesetzlich Rentenversicherte freiwillige Rentenbeiträge leisten, die über den Pflichtteil hinausgehen. Das kann sinnvoll sein, um Abschläge auszugleichen, die durch einen früheren Bezug der Altersrente entstehen (ab 63 Jahre).

Wenn der reguläre Rentenanspruch beispielsweise 2.000 Euro beträgt und durch den früheren Bezug um einen dreistelligen Betrag reduziert wäre, ist zum Ausgleich eine hohe fünfstellige Summe an die Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings kann dies in niedrigeren Teilzahlungen geschehen, die zudem steuerlich absetzbar sind.

Über die Höhe der Ausgleichsbeträge informiert die Rentenversicherung auf Antrag. Freiwillige Beiträge können auch dazu dienen, um die reguläre Altersrente zu erhöhen.

Hinzuverdienst als Rentner:in

Seit 2023 gibt es auch für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer möchte (oder muss) kann also auch als Rentner:in ein Gehalt durch Erwerbstätigkeit erzielen und mit diesen monatlichen Einkünften die Rente aufstocken.

Die Rente und die Einkünfte sind aber grundsätzlich zu versteuern, wobei es bestimmte prozentuale Regelungen gibt. Hier ist es wichtig, sich genau für die eigene Situation zu informieren und sich eventuell fachlich beraten zu lassen.

Good to know

2021 lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei 64,1 Jahren, das sind rund zwei Jahre mehr als noch im Jahr 2001.

Quelle: Statista

Die Rente richtig aufstocken

Die Altersrente soll nach dem Berufsleben ein gutes finanzielles Auskommen ermöglichen. Leider liegen die durchschnittlichen Renten (853 Euro für Frauen und 1.244 Euro für Männer) in Deutschland nicht in dem Bereich, wo dies überall möglich ist, zumal die Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Das Aufstocken der Rente ist daher für viele Rentner:innen kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Über die Grundsicherung, die Grundrente, freiwillige Rentenbeiträge und einen Hinzuverdienst stehen dafür einige Instrumente zur Verfügung.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch darf die Rente sein, um eine Grundsicherung zu bekommen?
Eine Pauschalantwort ist hier nicht möglich, da die Höhe der Grundsicherung als staatliche Sozialleistung von der individuellen Lebenssituation und dem Preisniveau der Wohnregion abhängt. Grundsätzlich sollten aber Rentner:innen, die weniger als 870 Euro Rente im Monat erhalten, einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen.
Wann bekomme ich eine Aufstockung zur Rente?
Der Grundrentenzuschlag als automatische Aufstockung der Altersrente für langjährig Versicherte soll die Altersrente über das Niveau der Grundsicherung heben. Die Berechnung ist komplex und wird automatisch von der Rentenversicherung vorgenommen, die die Grundrente im Fall eines Anspruchs auch selbstständig auszahlt.
Kann ich meine Rente noch aufstocken?
Es gibt in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrente mehr (reguläre und vorzeitige). Renter:innen können also ohne Kürzungen bei der Rente arbeiten und Geld verdienen. Die Altersrente lässt sich vor dem Bezug ab einem Alter von 50 Jahren durch freiwillige höhere Beitragszahlungen aufstocken. Außerdem gibt es für Anspruchsberechtigte (niedrige Rente trotz vieler Versicherungsjahre) den automatischen Grundrentenzuschlag.

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