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Der Arbeitgeberanteil bei der privaten Krankenversicherung

Wann zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung? Wie hoch ist der Anteil? Alles rund um den Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung erfährst du hier.
Eine junge Frau sitzt mit gebrochenem Bein auf dem Sofa und blickt auf ihr Handy.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:innen unterstützt der Arbeitgeber mit einem jährlichen steuerfreien Zuschuss. Derzeit liegt dieser Arbeitgeberanteil bei maximal 385 Euro. Wann Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV leisten müssen und was mit Teilzeitbeschäftigten und Familienmitgliedern ist, erfährst du hier.
  1. Der Zuschuss vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung
  2. Freiwillige Unterstützung vom Arbeitgeber
  3. Arbeitnehmerzuschuss für Teilzeitbeschäftigte
  4. Zuschuss für Familienangehörige
  5. Wann der Arbeitgeber keine PKV-Zuschüsse zahlt
  6. Annehmlich: Arbeitgeberanteil für privat Krankenversicherte
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Arbeitgeber:innen zahlen einen Zuschuss von bis zu 50% des Beitrags zur privaten Krankenversicherung (PKV) ihrer Angestellten.
  • Voraussetzungen für den Zuschuss: Arbeitnehmer:innen müssen eine private Vollversicherung haben, deren Leistungsumfang mindestens dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
  • Höhe des Arbeitgeberanteils: Der Arbeitgeberanteil beträgt maximal 7,95% des monatlichen Bruttogehalts der Angestellten. Darin enthalten ist auch der halbe Zusatzbeitragssatz von 0,65%.
  • Zuschuss für Teilzeitbeschäftigte: Auch Teilzeitkräfte erhalten einen Zuschuss zur PKV. Dieser richtet sich nach dem Bruttoverdienst und liegt bei maximal 7,95%.
  • Zuschüsse in besonderen Fällen: Der Arbeitgeber kann sich freiwillig an den Kosten für die Selbstbeteiligung beteiligen oder Familienangehörige bezuschussen. Hier gelten allerdings bestimmte Grenzen und Regelungen.

Der Zuschuss vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:innen erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, abgekürzt mit PKV. Dieser Zuschuss setzt sich folgendermaßen zusammen: 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Versicherung plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Dabei übernimmt der Arbeitgeber nie mehr als die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags der:des Angestellten.

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist, dass Arbeitnehmer:innen eine private Krankenvollversicherung haben. Das bedeutet, dass der Leistungsumfang mindestens dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ihrer Mitarbeitenden zu leisten. Im Gegenzug müssen privat Krankenversicherte folgende Voraussetzungen erfüllen – auch wenn diese reine Formsache sind:

Höhe des Arbeitgeberanteils zur PKV

Der Arbeitgeber zahlt maximal 50 Prozent des Basisbeitrags einer privaten Krankenversicherung, im Jahr 2022 sind das 7,3 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Hinzu kommt der halbe Zusatzbeitragssatz von 0,65 Prozent – die Hälfte von derzeit 1,3 Prozent –, mit dem private Versicherer und gesetzliche Kassen ihren weiteren Finanzbedarf abdecken. In Summe macht das einen Arbeitgeberanteil von 7,95 Prozent an der PKV von Arbeitnehmer:innen.

Zudem ist die Beitragsbemessungsgrenze ein Faktor bei der Berechnung des Arbeitgeberanteils zur PKV. Mit den 7,3 Prozent Arbeitgeberanteil dieser Beitragsgrenze und den 0,65 Prozent Zusatzbeitragssatz beträgt der monatliche Arbeitgeberanteil an der PKV derzeit maximal 384,58 Euro.

Ist der Arbeitgeberanteil zur PKV steuerpflichtig?


Für gesetzlich und privat Krankenversicherte sind Arbeitgeberleistungen zur Sozialversicherung – und damit auch zur Krankenversicherung – steuerfrei. Der Arbeitgeberanteil ist komplett in der Einkommenssteuererklärung anrechenbar.
Anders sieht die Sache aus, wenn sich der Arbeitgeber freiwillig am Selbstbehalt seiner privat krankenversicherten Arbeitnehmer:innen beteiligt. In diesem Fall gilt der Zuschuss als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.

Freiwillige Unterstützung vom Arbeitgeber

Zahlreiche privat Krankenversicherte entscheiden sich für Policen mit Selbstbeteiligung, um ihre monatlichen Beiträge zu senken. Im Krankheitsfall müssen Versicherte dann lediglich die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zahlen. Aufwände, die darüber hinausgehen, begleicht die PKV.

Der Arbeitgeber kann sich an diesen Kosten für die private Krankenversicherung seiner Arbeitnehmer:innen beteiligen. So sind laut Lohnsteuer-Richtlinien Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer:innen gezahlt werden, steuerfrei, „wenn die Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sind, z. B. in Krankheits- und Unglücksfällen.“

Wichtig: Die Erstattung der Selbstbeteiligung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Falls du sie geltend machen möchtest, musst du das vorab mit deinem Arbeitgeber klären. Maximal 600 Euro pro Jahr kannst du als steuerfreien Zuschuss beziehungsweise als Erstattung bei deiner Selbstbeteiligung geltend machen.

Arbeitnehmerzuschuss für Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitbeschäftigte mit einer privaten KV erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss. Allerdings ist dieser auf den Arbeitgeberanteil in der GKV begrenzt. Das bedeutet: Je geringer das Einkommen, desto geringer ist der Arbeitgeberanteil, der dir zusteht.

Der monatliche Arbeitgeberzuschuss liegt bei 7,95 Prozent des Bruttoverdienstes. Verdienen Teilzeitbeschäftigte zum Beispiel 1.800 Euro brutto pro Monat, erhalten sie also einen Arbeitgeberanteil von 143,10 Euro zu der privaten Krankenversicherung.

Zuschuss für Familienangehörige

Einen zusätzlichen, separaten Zuschuss für mitversicherte Familienangehörige gibt es nicht – aber der Arbeitgeber übernimmt generell bis zu 50 Prozent des Basisbeitrags einer privaten Krankenversicherung – und zwar unabhängig davon, wie viele Familienmitglieder privat versichert sind. Das bedeutet, dass bis zu dieser Grenze auch Familienangehörige bezuschusst werden. Liegt der Monatsbeitrag in Summe jedoch über dem maximalen Zuschuss des Arbeitgebers, müssen Arbeitnehmer:innen die Differenz selbst bezahlen.

Good to know: Zuschuss zur Pflegeversicherung

Auch bei der privaten Pflegeversicherung, die privat Krankenversicherte abschließen müssen, muss der Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Für diese private Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber ebenso einen Teil der Kosten.
Konkret übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser liegt im Jahr 2022 bei 3,05 Prozent. Das heißt: 1,525 Prozent Zuschuss zur Pflegeversicherung kommen vom Arbeitgeber.

Wann der Arbeitgeber keine PKV-Zuschüsse zahlt

Es gibt drei Szenarien, in denen der Arbeitgeber keine Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung zahlt:

Annehmlich: Arbeitgeberanteil für privat Krankenversicherte

Arbeitnehmer:innen mit einer privaten Krankenversicherung erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 7,95 Prozent ihres monatlichen Bruttoeinkommens. Damit ist der Betrag genauso hoch wie für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer:innen, deren Beitrag über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der Arbeitgeberanteil zur PKV ist steuerfrei und somit komplett in der Einkommenssteuererklärung anrechenbar.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viel zahlt der Arbeitgeber bei privater Krankenversicherung?
Bei der privaten Krankenversicherung von Arbeitnehmer:innen zahlt der Arbeitgeber – Stand Ende 2022 – einen Zuschuss von 7,95 Prozent zur PKV. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro brutto beträgt der monatliche Arbeitgeberanteil also maximal 384,58 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen für einen PKV-Zuschuss des Arbeitgebers erfüllt sein?
Arbeitnehmer:innen müssen eine private Krankenvollversicherung haben, damit ihr Arbeitgeber ihre private Krankenversicherung bezuschusst. Der Leistungsumfang muss also mindestens dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Dann sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ihrer Mitarbeitenden zu leisten.
Werden auch Teilzeitbeschäftigte vom Arbeitgeber bezuschusst?
Arbeitnehmer:innen in Teilzeit, die privat krankenversichert sind, erhalten ebenfalls einen Arbeitgeberzuschuss über 7,95 Prozent vom monatlichen Bruttoverdienst. Aufgrund des niedrigeren Grundgehalts fällt der Arbeitnehmeranteil zur PKV jedoch entsprechend geringer aus.

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