Bitte Suchbegriff eingeben…

Private Krankenversicherung für Lehrer:innen und Referendar:innen

Verbeamtete Lehrer:innen und Referendar:innen können sich privat meist günstiger versichern als in der gesetzlichen Krankenversicherung und erhalten zudem bessere Leistungen.
Eine lehrende Person steht zwischen zwei jüngeren, sitzenden Personen und erklärt ihnen etwas
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Wie sich Lehrer:innen krankenversichern können und wie viel sie das kostet, ist unterschiedlich. Verbeamtete Lehrer:innen können sich dank der Beihilfe in privaten Beihilfetarifen besonders günstig versichern. Referendar:innen profitieren zusätzlich von subventionierten Tarifen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist meist die deutlich teurere Alternative. Wann du dich privat versichern kannst, welche Rolle die Beihilfe spielt und wann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl ist, erfährst du in diesem Beitrag.
  1. Wann sich Lehrer:innen privat krankenversichern können
  2. PKV durch Beihilfe für verbeamtete Lehrer:innen besonders attraktiv
  3. PKV in vielen Fällen günstiger als GKV
  4. Diese Möglichkeiten haben Refenendar:innen
  5. So sicherst du nicht beihilfefähige Kosten ab
  6. Vor- und Nachteile: Rückkehr ins gesetzliche System meist nicht möglich
  7. Auswahl von Tarif und Anbieter
  8. Privatversicherung vor allem für Staatsdiener:innen attraktiv
  9. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den AMEX Kreditkarten

Wann sich Lehrer:innen privat krankenversichern können

Ob Lehrer:innen sich privat versichern können, hängt von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses ab. Angestellte Lehrer:innen sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Sie können sich nur für eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung entscheiden, wenn ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Verbeamtete Lehrer:innen sind unabhängig von ihrem Einkommen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit. Sie haben immer die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

PKV durch Beihilfe für verbeamtete Lehrer:innen besonders attraktiv

Verbeamtete Lehrer:innen, Beamtenanwärter:innen sowie Beamt:innen auf Probe, Zeit oder Widerruf (also auch Referendar:innen) haben einen Anspruch auf Beihilfe vom Staat. Der Dienstherr übernimmt dann einen Teil der Kosten im Krankheitsfall – allerdings nur, wenn sie privat versichert sind.

Die Beihilfestelle zahlt zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Die genaue Höhe richtet sich nach Bundesland und der Anzahl der beihilfeberechtigten Personen im Haushalt – also Kinder und der:die geringverdienende Ehepartner:in. Da nur der restliche Kostenanteil mit einer Krankenversicherung abgedeckt werden muss, können sich verbeamtete Lehrer:innen mit speziellen beihilfekonformen Tarifen deutlich günstiger versichern als andere Privatpatient:innen.

Entscheiden sich verbeamtete Lehrer:innen dagegen für die gesetzliche Krankenversicherung, erlischt der Beihilfeanspruch. Sie müssen die Beiträge vollständig alleine tragen und es gibt keinen Zuschuss im Krankheitsfall.

Quick-Info


In fünf Bundesländern erhalten verbeamtete Lehrer:innen seit Kurzem auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung: Hamburg, Berlin, Thüringen, Bremen und Brandenburg zahlen eine pauschale Beihilfe. Diese soll die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV unterstützen.

Da angestellte Lehrer:innen keine Beihilfe erhalten, spielt es finanziell eine geringere Rolle, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Egal für welche Variante sie sich entscheiden, teilen sie sich die Kosten mit ihrem Dienstherrn, so wie andere Angestellte auch.

PKV in vielen Fällen günstiger als GKV

Mit einer privaten Krankenversicherung haben verbeamtete Lehrer:innen in der Regel eine deutlich geringere Kostenbelastung bei besserem Leistungsumfang. Dies ist der Grund, warum sich viele von ihnen für eine private Krankenversicherung entscheiden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung spielt die Höhe der Besoldung für die Versicherungsprämie keine Rolle. Sie richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Beihilfesatz.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge dagegen nach dem Einkommen. Da zudem der Beihilfeanspruch wegfällt, ist sie meist deutlich teurer als die private Krankenversicherung. Eine gesetzliche Versicherung kann jedoch infrage kommen, wenn Vorerkrankungen oder Handicaps bestehen. Dann kann der Beitrag zur PKV schnell teuer werden oder du musst Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen.

Wie groß der Beitragsunterschied sein kann, wird an einem Beispiel deutlich: Eine 41-jährige Lehrerin mit einem Bruttogehalt von 4.100 Euro würde in der GKV ungefähr 730 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Mit einem Beihilfesatz von 70 Prozent und ohne Vorerkrankungen kostet sie eine gute private Krankenversicherung dagegen nur etwa 200 Euro.

Quick-Tipp

Bei Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung musst du zahlreiche Gesundheitsfragen beantworten. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag oder Leistungsausschlüsse vereinbaren. Wenn du unvollständige Angaben machst, kann der Versicherer später die Übernahme von Kosten verweigern. Am besten machst du die Angaben anhand von Patientenakten, die du dir von deinem:deiner Ärzt:in besorgst.

Diese Möglichkeiten haben Refenendar:innen

Für Lehramtsreferendar:innen gelten im Grunde die gleichen Regelungen wie für Lehrer:innen.

Als angestellte:r Referendar:in musst du dich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. In den meisten Bundesländern wirst du jedoch verbeamtet, wenn du eine Vorbereitungszeit an einer staatlichen Einrichtung absolvierst. Als Beamtenanwärter:in oder auf Probe verbeamtete Person hast du das Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher Versicherung. Ausnahme: Warst du bereits während des Studiums privat versichert, musst du privat versichert bleiben.

Entscheidest du dich für die private Versicherung, erhältst du auch die individuelle Beihilfe. Lehramtsreferendar:innen profitieren zudem bis zu einem bestimmten Alter (in der Regel bis zum 39. Lebensjahr) von vergünstigten Tarifen. Die Anwärter- oder Ausbildungstarife werden von den Versicherern subventioniert, um angehende Lehrer:innen frühzeitig an sich binden.

Das lohnt sich finanziell tatsächlich: Bei einem Sold von 1.500 Euro würde ein:e Lehramtsreferendar:in etwa 265 Euro in die GKV einzahlen, bei der PKV sind je nach Leistungsumfang monatliche Beiträge um 100 Euro möglich. Bevor du dich allerdings unüberlegt in die private Krankenversicherung stürzt, solltest du wissen: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist danach nur noch schwer möglich.

So sicherst du nicht beihilfefähige Kosten ab

Die speziellen Beihilfetarife für Lehrer:innen sind so konstruiert, dass sie den Beihilfesatz auf 100 Prozent aufstocken. Normalerweise musst du also keine Kosten selbst tragen. Es gibt jedoch einen Haken: Die Beihilfestelle übernimmt ihren Anteil nur für sogenannte beihilfefähige Kosten. Die Versicherung deckt zudem nur die Kosten ab, die auch von der Beihilfestelle anteilig gezahlt werden.

Ist beispielsweise eine Kostenerstattung für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung von der jeweiligen Beihilfestelle nicht vorgesehen, zahlt auch die PKV die Kosten dafür nicht. In welcher Höhe Kosten übernommen werden, ist je nach Beihilfestelle verschieden. Leistungseinschränkungen ergeben sich häufig bei sogenannten Wahlleistungen wie Krankenhausaufenthalten, Zahnersatz oder Sehhilfen. Aber auch bestimmte Gebühren, zum Beispiel für die Terminvereinbarung, übernehmen manche Beihilfestellen nicht.

Auf diesen nicht beihilfefähigen Kosten bleibst du also normalerweise selbst sitzen. Du kannst diese Versorgungslücke aber auch mit einem Beihilfeergänzungstarif schließen. Sie kommt für die Kosten auf, die nicht von der Beihilfe übernommen werden und schützt dich vor Zuzahlungen.

Vor- und Nachteile: Rückkehr ins gesetzliche System meist nicht möglich

Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Versicherte medizinisch bessere Leistungen und bekommen bei Fachärzten meist problemlos sofort einen Termin. Auch Zuzahlungen im Krankenhaus und bei Medikamenten, Hilfsmitteln oder Physiotherapie müssen sie im Gegensatz zu gesetzlich Versicherte nicht bezahlen.

Die private Krankenversicherung hat jedoch einen großen Nachteil: Hast du dich als Beamt:in einmal für die private Krankenversicherung entschieden, kannst du nur in sehr wenigen Fällen in das gesetzliche System zurückkehren. Ein Wechsel ist grundsätzlich nur vor Eintritt des 55. Lebensjahrs und bei Aufgabe des Beamtenstatus möglich. Zudem muss das Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist also fast immer eine Entscheidung fürs Leben.

Wenn dir deine Versicherung zu teuer wird, zum Beispiel, weil deine Beihilfe sinkt oder deine Versicherungsbeiträge im Alter ansteigen, bleibt dir nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen oder dir einen kostengünstigeren Tarif zu suchen. Willst du allerdings wieder in deinen ursprünglichen Tarif zurück, kannst du zum Beispiel Mehrleistungen ausklammern und den bisherigen Beitrag beibehalten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht nötig.

Ein weiterer Nachteil für Privatversicherte: Du musst die Kosten für Arztbesuche und Krankenbehandlungen vorstrecken. Je nachdem, um was es geht, kann das ganz schön ins Geld gehen. Du bekommst die Kosten zwar von der Beihilfestelle und der Krankenversicherung erstattet, dies kann jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Kurz erklärt

Ein wichtiger Unterschied zur GKV ist, dass Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert werden. Für sie ist ein eigener kostenpflichtiger Vertrag notwendig. Trotz höherem Beihilfesatz kann die private Versicherung für Lehrer mit vielen Kindern teurer werden.

Auswahl von Tarif und Anbieter

Alle privaten Krankenkassen haben Beihilfetarife für Beamt:innen. Manchmal bieten sie diese auch unter dem Namen „Restkostenversicherung“ an. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung nur den Restkostenanteil beihilfefähiger Leistungen. Du kannst jedoch bestimmte Leistungen wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung dazu buchen. Die vereinbarten Leistungen sind über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Kosten dagegen steigen in der Regel mit zunehmendem Alter an.

Bevor du dich für einen Versicherer entscheidest, solltest du Preise und Leistungsumfang unterschiedlicher Anbieter vergleichen. Hast du Vorerkrankungen, ist es sinnvoll, vorher Risikovoranfragen an verschiedene Versicherungsunternehmen zu verschicken. So kannst du die Konditionen für deinen individuellen Fall erfragen und vergleichen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist ein solides Versicherungsunternehmen mit einem guten Service und hoher Finanzkraft: Ein gut erreichbarer telefonischer Kundenservice erleichtert dir beispielsweise Fragen zu Kostenübernahme bestimmter Leistungen oder die Abrechnungen. Eine stabile Finanzlage und ein effizientes Management sind wichtige Voraussetzungen für stabile Beiträge.

Privatversicherung vor allem für Staatsdiener:innen attraktiv

Die private Krankenversicherung ist meist nur für verbeamtete Lehrer:innen mit Anspruch auf Beihilfe eine Option. Da der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, müssen sie nur die Restkosten absichern. Weil sich die Beiträge zudem anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen richten, können sich verbeamtete Lehrer:innen mit einer privaten Krankenversicherung meist günstiger versichern und erhalten zudem bessere medizinische Leistungen. Lehrer:innen im Angestelltenverhältnis können sich dagegen nur privat versichern, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viel kostet eine private Krankenversicherung im Referendariat?
Private Krankenversicherungen bieten vergünstigte Tarife für Referendar:innen an. Als Beamtenanwärter:in oder Beamt:in auf Probe haben sie in der Regel zudem einen Anspruch auf Beihilfe. Die monatliche Versicherungsprämie fällt deswegen besonders niedrig aus, sie beträgt je nach Tarif zwischen 60 und 130 Euro.
Wie sind Referendar:innen krankenversichert?
Als Referendar:in wirst du in der Regel verbeamtet. Dann können sie wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. In der privaten Krankenversicherung können sie sich mit einem speziellen Beihilfetarif für Referendar:innen besonders günstig in der PKV versichern. Das gesetzliche System ist meist teurer, da zum einen die Beihilfe wegfällt. Eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur GKV gibt es nur wenigen Bundesländern.
Bin ich im Referendariat krankenversicherungspflichtig?
Die Versicherungspflicht in Deutschland gilt auch für Referendar:innen. Bist du angestellt, musst du dich gesetzlich versichern. Die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hast du nur als Beamt:in auf Widerruf beziehungsweise als Beamtenanwärter:in. Wenn du dich privat versicherst, hast du zudem Anspruch auf Beihilfe und kannst von den niedrigen Prämien in einem subventionierten Tarif für Referendar:innen profitieren.

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen. *Partnerschaft-Disclaimer: Amexcited GUIDE ist eine kostenlose Online-Ressource, deren Ziel es ist, unseren Besuchern hilfreiche Inhalte und Vergleichsfunktionen zu bieten. Wir erhalten Werbevergütungen von Unternehmen, die auf der Seite empfohlen werden. Dies wirkt sich auf die Position und die Reihenfolge aus, in der Marken (und/oder ihre Produkte) präsentiert werden und es beeinflusst zudem die ihnen zugewiesene Punktezahl. Firmeneinträge auf dieser Seite implizieren KEINE Befürwortung. Wir zeigen nicht alle Anbieter auf dem Markt. Sofern nicht ausdrücklich in unseren Nutzungsbedingungen festgelegt, werden alle Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die auf dieser Seite präsentierten Informationen abgelehnt. Die Informationen, einschließlich der Preise, die auf dieser Webseite angezeigt werden, können sich zu jeder Zeit ändern.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

  • Platinum Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
  • Gold Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Blue Card
    Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • PAYBACK American Express Card
    1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.
WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
MEHR INFORMATIONEN
So viel wie noch nie und nur für kurze Zeit: Jetzt 230 € Startguthaben sichern!
Beantrage noch heute deine American Express Platinum Card