- Die gesetzliche und private Unfallversicherung
- Ab wann der Versicherungsschutz gültig ist
- Bei diesen Versicherungen ist eine Wartezeit üblich
- Darum gibt es die Wartezeiten bei Versicherungen
- Unfallversicherungen: Schutz ohne Wartezeit
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Die gesetzliche und private Unfallversicherung
Unfallversicherungen übernehmen die Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen. Versicherungsgeber kommen so beispielsweise für die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme auf oder zahlen eine Rente, wenn der Unfall zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Als Unfall gelten dabei üblicherweise Ereignisse, die plötzlich und unfreiwillig eintreten. Die genauen Bedingungen schreiben jeweils die Versicherungen fest. Leistungen können je nach Faktor, der zum Unfall führte, gekürzt oder gestrichen werden – zum Beispiel, wenn der Versicherte zum Unfallgeschehen beitrug, etwa unter Alkoholeinfluss stand.
Es gibt zwei Arten von Unfallversicherungen, die gesetzliche und private Versicherung. Sie unterscheiden sich wie folgt:
- Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Angestellte sind über ihren Arbeitgeber versichert und bezahlen nichts für diese Versicherung. Sie gilt am Arbeitsplatz und Arbeitsweg. Auch Studierende und Schüler:innen sind unfallversichert – über die Universität oder Schule.
- Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie schützt Versicherte in ihrer Freizeit. Für Freiberufler:innen ist diese Versicherung sinnvoll, da sie nicht gesetzlich unfallversichert sind. Im Urlaub kann zudem eine Reiseunfallversicherung weiteren Schutz bieten.
Ab wann der Versicherungsschutz gültig ist
Der Versicherungsschutz greift nicht bei allen Versicherungsarten sofort mit Unterzeichnung des Vertrags. Versicherungsunternehmen legen bei bestimmten Versicherungen vertraglich eine Wartezeit fest.
Dieser Zeitraum kann je nach Versicherungsart oder Leistung variieren. Bei manchen Versicherungen wird eine Wartezeit von nur wenigen Wochen festgelegt, bei anderen kann sie bis zu acht Monate betragen. Ereignet sich innerhalb der vereinbarten Wartezeit ein Versicherungsfall, werden die Kosten vom Versicherungsgeber nicht übernommen.
Unter bestimmten Umständen kann die Wartezeit aber erlassen werden: Versicherte in einer privaten Krankenversicherung können sich zum Beispiel auf eigene Kosten untersuchen lassen und ein ärztliches Attest anfordern, das bei der Versicherung eingereicht wird.
Bei diesen Versicherungen ist eine Wartezeit üblich
Wartezeiten gelten nicht für alle Versicherungsarten. Unter anderem bei diesen Versicherungen sind Wartezeiten üblich:
In der Regel gibt es bei Unfallversicherungen keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz greift sofort ab Versicherungsbeginn – egal, ob die Versicherten gesetzlich oder privat unfallversichert sind. Üblicherweise gilt das ebenso für Hausratversicherungen und Haftpflichtversicherungen.
Good to know
Auch bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, kann es Wartezeiten geben, wenn nämlich beim Versicherungsabschluss keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wurde. Eine Art Wartezeit gibt es aber auch unabhängig davon: Stattdessen räumen Versicherungsunternehmen bei der BU oftmals eine sogenannte
Karenzzeit ein, durch die der Rentenbeitrag für eine Berufsunfähigkeit erst verzögert ausbezahlt wird.
Darum gibt es die Wartezeiten bei Versicherungen
Mit festgelegten Wartezeiten wollen Versicherungsunternehmen sichergehen, dass Versicherte die Leistungen nicht missbräuchlich in Anspruch nehmen, also nicht schnell die Versicherung abschließen, wenn ein Fall eintritt, der dann versichert wäre, es aber noch nicht ist.
Der vereinbarte Zeitraum von mehreren Wochen oder sogar Monaten erlaubt es den Unternehmen, eingehend zu prüfen, ob wirklich ein Schadensfall vorliegt und die Versicherungssumme rechtmäßig ausbezahlt werden muss.
Versicherungen können somit zudem verhindern, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, wenn ein Schadensfall für die Versicherten bereits absehbar ist. Für Betroffene ist das unter Umständen ärgerlich, aber grundsätzlich halten die Versicherungsunternehmen ihre Auszahlungen möglichst gering, um die Versicherungsbeiträge nicht für alle Versicherten in die Höhe zu treiben.
Quick-Info
Bei der Unfallversicherung gibt es zwar keine Wartezeit, aber die Bearbeitungsdauer kann je nach Versicherungsunternehmen einige Wochen in Anspruch nehmen. In der Regel prüfen die Versicherungen dann unfallrelevante Dokumente und Gutachten, die beispielsweise von den Durchgangsärzt:innen – diese haben von den Landesverbänden der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung eine besondere Zulassung erhalten – erstellt wurden.
Unfallversicherungen: Schutz ohne Wartezeit
Während bei manchen Versicherungsarten aufgrund von vertraglich festgelegten Wartezeiten der Versicherungsschutz nicht direkt ab Vertragsbeginn gilt, greift die Unfallversicherung sofort. Dabei spielt es keine Rolle, ob Versicherte gesetzlich oder privat unfallversichert sind. Die Versicherungsunternehmen schreiben die Wartezeit bei gewissen Versicherungen in der Regel vor, um zu prüfen, ob wirklich ein Schadensfall vorliegt. So verhindern sie missbräuchlich in Anspruch genommene Leistungen. Bei der Unfallversicherung muss aber die Bearbeitungsdauer des Schadenfalls abgewartet werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet Wartezeit bei einer Versicherung?
Einige Versicherungen leisten erst, wenn die vertraglich festgelegte Wartezeit vorüber ist. Die Wartezeit sorgt dafür, dass die Versicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn ein Versicherungsfall absehbar oder bereits erfolgt ist, und gibt den Versicherungsunternehmen Zeit, Schadensfälle gründlich zu prüfen, um missbräuchlich in Anspruch genommene Leistungen auszuschließen.
Wie lange dauert es, bis die Versicherung nach einem Unfall zahlt?
Bei der Unfallversicherung besteht nicht wie bei anderen Versicherungen eine mehrwöchige oder -monatige Wartezeit. Stattdessen müssen Versicherte lediglich die Bearbeitungsdauer des Schadenfalls abwarten. Diese variiert je nach Versicherungsunternehmen.
Wie lange dauert es, bis eine Versicherung abgeschlossen ist?
Der Versicherungsschutz wird wirksam, wenn der Vertrag vom Versicherungsunternehmen und den Versicherten unterzeichnet und der entsprechende Versicherungsbeitrag abgebucht wurde.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Card
1) Bei allen American Express Akzeptanzpartnern. Ausgenommen sind Tankstellenumsätze. 2) Voraussetzung für die Extra°Punkte ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber einer PAYBACK American Express Karte warst. Im Fall einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate, erlischt dein Anspruch auf die Extra°Punkte. Die Punktegutschrift erfolgt 4-6 Wochen nach Kartenausstellung, jedoch vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. 3) Voraussetzung ist, dass du weiterhin am PAYBACK Programm teilnimmst. Werden über einen Zeitraum von drei Jahren keine °Punkte gesammelt, verfallen die °Punkte gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm. 4) Weitere Informationen zu den Versicherungen und insbesondere über die Ausschlüsse findest du hier. 5) Beitragsfrei bezieht sich auf den dauerhaften Entfall des Jahresentgelts. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gem. AGB anfallen. Google Pay ist eine Marke von Google LLC. Apple Pay ist in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Ländern eine eingetragene Marke von Apple Inc.