- Arbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz
- Bereitschaftszeit
- Gleitzeit
- Nacht- und Schichtarbeit
- Sonn- und Feiertage
- Arbeitszeitgesetz: Schutz für Arbeitnehmende
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Arbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr sind vorgeschrieben.
- Pausen und Ruhezeiten: Bei sechs Stunden Arbeit steht eine Pause von mindestens dreißig Minuten zu. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss in der Regel mindestens elf Stunden lang sein.
- Zehn-Stunden-Tag und Durchschnittszeiten: In Ausnahmefällen dürfen Arbeitgeber den Arbeitstag auf zehn Stunden ausdehnen. Über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit muss ausgeglichen werden.
- Fahrtwege, Arbeitskleidung und Arzttermine: Fahrten zur Arbeit zählt nicht als Arbeitszeit, Fahrten zu Kunden schon. Vorgeschriebenes Umziehen im Unternehmen gilt als Arbeitszeit. Ärzt:innenbesuche gelten nur dann als Arbeitszeit, wenn sie nicht in die Freizeit gelegt werden können.
Arbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz, abgekürzt mit ArbZG, dient dazu, die Gesundheit von Arbeitnehmer:innen zu schützen und ist deshalb auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt. Es definiert beispielsweise die Höchstgrenzen für Arbeitszeiten, die zeitliche Aufteilung von Arbeitszeiten sowie Ruhezeiten.
Arbeitszeit ist die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit, exklusive Pausen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt laut Gesetz bei 48 Stunden, da der Samstag als Werktag gilt. Da Arbeitnehmenden mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr zustehen, liegt die jährliche Höchstarbeitszeit bei 48 Wochen.
Pausen und Ruhezeiten
Wer sechs Stunden oder mehr arbeitet, dem steht eine Pause von mindestens dreißig Minuten zu. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Diese Zeiten müssen nicht am Stück genommen werden, eine Pause muss jedoch mindestens 15 Minuten lang sein.
Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, also die Zeit zwischen dem Feierabend und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. Diese Ruhezeit muss in der Regel mindestens elf Stunden lang sein. Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Bereiche wie Krankenhäuser oder Gaststätten, in denen die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden kann. Dann muss es jedoch einen zeitlichen Ausgleich innerhalb von vier Wochen geben.
Zehn-Stunden-Tag und Durchschnittszeiten
In Ausnahmefällen dürfen Arbeitgeber den Arbeitstag auf zehn Stunden ausdehnen. Das ergibt eine maximale Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Diese Grenze darf jedoch nicht dauerhaft angesetzt werden, sondern ist als vorübergehende Regelung zulässig.
Wer länger als acht Stunden am Tag arbeitet, darf in den folgenden Tagen Stunden reduzieren. Denn Mitarbeiter:innen dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten. Arbeitgeber haben darauf zu achten, dass diese Regelung eingehalten wird.
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Fahrtwege, Arbeitskleidung und Arzttermine
Häufig müssen Arbeitnehmende vor oder nach der Arbeit Zeit für die Vorbereitung auf den Job aufbringen – zählt diese Zeit auch als Arbeitszeit?
- Die tägliche Fahrt zur Arbeit zählt nicht als Arbeitszeit. Gehört zur Arbeit die Fahrt zu Kund:innen, wird die Fahrtzeit von der eigenen Wohnung zum ersten Termin sowie vom letzten Termin nach Hause als Arbeitszeit betrachtet.
- Ist das Tragen von Arbeitskleidung vorgeschrieben und müssen sich Mitarbeiter:innen im Unternehmen umziehen, wird diese Zeit als Arbeitszeit gewertet.
- Zeit bei Ärzt:innen ist keine Arbeitszeit. Lässt sich ein Arzttermin jedoch nicht in die Freizeit legen, haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer ihres Arztbesuchs.
Quick-Info: Dienstreisen
In Bezug auf Dienstreisen gilt: Alle geschäftlichen Angelegenheiten vor Ort werden als Arbeitszeit anerkannt. Bei der Anreise zum Zielort ist zu beachten: Erfolgt die Dienstreise während der regulären Arbeitszeit, zählt sie grundsätzlich als Arbeitszeit. Findet die Reise außerhalb der Arbeitszeit statt, kann die Fahrzeit unter folgenden Bedingungen als Arbeitszeit zählen:
- Der anstehende Termin wird während der Fahrt vorbereitet, etwa im Zug.
- Berufliche Gespräche werden während der Dienstreise geführt.
- Die Arbeitnehmenden sind mit dem Dienstwagen unterwegs, denn in dieser Zeit können sie sich nicht entspannen.
Die Fahrzeit zählt unter diesen Voraussetzungen nicht als Arbeitszeit:
- Der Arbeitgeber schreibt die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vor, bestimmt dabei allerdings nicht, dass inhaltlich gearbeitet wird. Beschäftigen sich die Arbeitnehmenden dennoch in dieser Zeit mit der Arbeit, machen sie das freiwillig, die Zeit gilt als Ruhezeit.
Bereitschaftszeit
Vor allem Mitarbeitende in Krankenhäusern kennen es: Sie müssen sich nachts oder am Wochenende bereithalten, um notfalls schnell arbeiten zu können. Es gibt drei Arten von Bereitschaftszeit:
- In der Arbeitsbereitschaft haben Arbeitnehmer:innen akut nichts zu tun, können sich aber auch nicht frei beschäftigen, weil sie bei Bedarf sofort wieder einsatzbereit sein müssen – beispielsweise, wenn bei Kassierer:innen an der Kasse keine Kund:innen warten. Die Zeiten zählen als reguläre Arbeitszeiten.
- Rufbereitschaft heißt, Arbeitnehmer:innen dürfen zu Hause sein, können aber jederzeit von ihrem Arbeitgeber angerufen werden, Ärzt:innen haben das häufiger. In diesen Fällen zählt nur die Zeit als Arbeitszeit, in der tatsächlich gearbeitet wird, und nur dieser Zeit wird auch entlohnt – es sei denn, im Tarifvertrag ist etwas anderes vereinbart.
- Im Bereitschaftsdienst halten Arbeitnehmer:innen sich an einem bestimmten Ort bereit, um gegebenenfalls die Arbeit aufnehmen zu können. Dabei ist es möglich, dass sie in dieser Zeit Sport machen oder schlafen. Das betrifft zum Beispiel Feuerwehrleute, die sich auf der Wache ausruhen können. Die Zeiten sind Arbeitszeiten, die speziellen im Arbeitsvertrag geregelt sind und in der Regel geringer vergütet werden als reguläre Arbeit.
Gleitzeit
In den seltensten Fällen finden sich in puncto Arbeitszeiten explizite Uhrzeiten im Arbeitsvertrag. Stattdessen sind verschiedene Arbeitszeitmodelle üblich:
- Einfache Gleitzeit: Arbeitnehmer:innen legen selbst fest, wann sie mit der Arbeit anfangen, sie müssen sich dabei nur an einen festgesetzten Zeitrahmen halten, etwa von 6 bis 20 Uhr.
- Qualifizierte Gleitzeit: Arbeitnehmende dürfen ihre Arbeitszeiten variieren, also an einem Tag länger oder kürzer als acht Stunden tätig sein und diese Zeit innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ausgleichen. Oft gibt es in diesen Konstellationen eine Kernarbeitszeit, in der Arbeitnehmende arbeiten müssen.
Good to know: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitgeber können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden, wenn sie gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Arbeitnehmer:innen, die Verstöße beobachten oder selbst erfahren, können diese bei Aufsichtsämtern melden, die die Sache weiterverfolgen. Falls Arbeitgeber darauf beharren, dass Arbeitnehmer:innen entgegen der Regelungen im Arbeitszeitgesetz zu lange arbeiten, dürfen die Betroffenen die Arbeit verweigern.
Nacht- und Schichtarbeit
Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Ausnahmsweise gilt für Bäckereien und Konditoreien der Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr als Nachtzeit. Gemäß Arbeitszeitgesetz ist Nachtarbeit jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Nachtarbeiter:innen sind Beschäftigte, die Wechselschichten mit Nachtarbeit leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr nachts arbeiten. Für Nachtarbeit gelten folgende Besonderheiten:
- Dauert die Nachtarbeit länger als acht Stunden, hat der Arbeitgeber die Mehrarbeit innerhalb von vier Wochen auszugleichen.
- Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten für die geleistete Nachtarbeit eine angemessene Zahl freier Tage oder einen Lohnzuschlag zu gewähren.
- Da Nacht- und Schichtarbeit zu den gesundheitsbelastenden Arbeitszeitmodellen gehören, müssen diese nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden.
Außerdem müssen Arbeitgeber eventuelle Beschränkungen beachten, die sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Tarifvereinbarungen, dem Mutterschutzgesetz, einer Zustimmung des Betriebsrats sowie arbeitsmedizinischen Aspekten des Arbeitszeitgesetzes ergeben können. Aufgrund einer oft stärkeren körperlichen sowie psychischen Beanspruchung durch Nachtarbeit sieht der Gesetzgeber vor, dass Nachtarbeiter:innen Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen haben.
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Sonn- und Feiertage
Arbeitnehmer:innen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Von dieser Regelung gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen:
- Not- und Rettungsdienste sowie die Feuerwehr
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Polizei und Bundeswehr
- Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen zur Betreuung und Versorgung von Personen
- Gastronomie und Hotellerie zur Bewirtung und Beherbergung
Arbeitnehmende haben einen Anspruch auf 15 freie Sonntage im Jahr sowie einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen bei Sonntagsarbeit. Auch dazu gibt es im Arbeitszeitgesetz Ausnahmen, etwa für Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Quick-Info: Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz
Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer:innen und Auszubildenden in Deutschland. Nicht als Arbeitnehmende im arbeitsrechtlichen Sinn gelten folgende Personengruppen, die damit auch nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen, sondern eigene Regelungen haben:
- Beamt:innen, Richter:innen oder Soldat:innen
- Leitende Angestellte und Chefärzt:innen
- Leiter:innen von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter:innen
- Arbeitnehmer:innen, die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich pflegen, erziehen oder betreuen
- Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften
- Jugendliche unter 18 Jahren
- Arbeitnehmende auf Handelsschiffen und bei der Luftfahrt
- Schwangere und stillende Mütter
Arbeitszeitgesetz: Schutz für Arbeitnehmende
Das Arbeitszeitgesetz dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmer:innen. In ihm finden sich wichtige Regelungen wie etwa die maximale Arbeitsdauer oder das Recht auf Pausen, Regelungen zu Gleitzeit sowie Ruhephasen. Das Gesetz ist für beide Seiten, sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber verbindlich. Auch für die Beschäftigten kann es hilfreich sein, ihre Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitszeitgesetz zu kennen und sie gegebenenfalls auch einzufordern.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie viel Stunden dürfen Arbeitnehmer:innen maximal arbeiten?
Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
Ist es erlaubt, zwölf Stunden am Stück zu arbeiten?
In Deutschland im Normalfall nicht. Allerdings kann die maximale Arbeitszeit vorübergehend auf zehn Stunden pro Tag erweitert werden – vorausgesetzt, dass in einem Ausgleichszeitraum von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet wird.
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer:innen und Auszubildenden in Deutschland. Doch einige Personengruppen zählen nicht als Arbeitnehmende im arbeitsrechtlichen Sinn, etwa Beamt:innen, Soldat:innen, Jugendliche unter 18 Jahren oder stillende Mütter. Für sie gilt das Arbeitszeitgesetz nicht – aber andere Arbeitsgesetze.
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Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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