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Bezugsverhältnis: Aufteilung junger Aktien

Beschließt ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung, kann es Altaktionär:innen Bezugsrechte für die neuen Aktien einräumen. Wie viele sie erwerben können, regelt das Bezugsverhältnis.
Mehrere, ansteigende Münzstapel. Im Vordergrund transparente Börsencharts.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Führt ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung durch, werden den Aktionär:innen Bezugsrechte eingeräumt, mit denen sie eine bestimmte Anzahl neuer Aktien erwerben können. So können sie ihren prozentualen Unternehmensanteil erhalten. Wie viele Aktien sie bevorzugt werben dürfen, regelt das Bezugsverhältnis. Details zum Bezugsrecht erfährst du hier.
  1. Das ist das Bezugsverhältnis
  2. Berechnung von Bezugsverhältnissen und -rechten
  3. Bezugsrecht ist Vorkaufsrecht
  4. Handlungsoptionen für Aktieninhabende
  5. Ausschluss von Bezugsrechten
  6. Bezugsverhältnis: Den prozentualen Unternehmensanteil erhalten
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Bezugsverhältnis
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Bezugsverhältnis: Ein Bezugsverhältnis regelt, wie viele junge Aktien bisherigen Aktionär:innen zustehen, damit sie ihren prozentualen Anteil am Unternehmen behalten, wenn dieses eine Kapitalerhöhung durchführt und dabei neue Aktien ausgibt.
  • Berechnung: Das Bezugsrecht und das Bezugsverhältnis berechnen sich durch festgelegte, gar nicht so komplizierte Formeln.
  • Option zur Ausübung: Altaktionär:innen bekommen das Recht eingeräumt, die jungen Aktien zu kaufen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten zu, wie sie mit den jungen Aktien verfahren können.

Das ist das Bezugsverhältnis

Wenn eine Aktiengesellschaft eine Kapitalerhöhung beschließt, kann es dazu kommen, dass das Unternehmen neue Aktien ausgibt – diese werden als junge Aktien bezeichnet. Damit sich der prozentuale Anteil, den Aktionär:innen bisher am Unternehmen besitzen, durch die größere Menge an Aktien nicht ändert, haben Altaktionär:innen ein Vorzugsrecht auf die jungen Aktien.

Sie haben das Recht, so viele junge Aktien zu kaufen, bevor diese anderen angeboten werden, dass sie ihren bisherigen Anteil am Unternehmen behalten. Das sogenannte Bezugsverhältnis gibt an, wie viele neue Aktien pro gehaltener Aktie den Altaktionär:innen zustehen.

Berechnung von Bezugsverhältnissen und -rechten

Wie viele neue Aktien die bestehenden Anteilseigner:innen mit Vorzugsrecht erwerben dürfen, legt eine bestimmte Formel fest: Sie stellt die Anzahl der bisherigen Aktien dem Anteil der neuen Aktien gegenüber. Die genaue Formel für das Bezugsverhältnis lautet:

Bezugsverhältnis = bisherige Aktien : neue Aktien

Hatte ein Unternehmen bisher also ein Grundkapital von 500.000 Aktien und erhöht dieses um 100.000 Aktien auf 600.000 Aktien, ist das Bezugsverhältnis 5:1 (nämlich 500.000 : 100.000). Altaktionär:innen können also für je 5 alte Aktien eine neue kaufen.

Steht fest, wie viele Aktien Altaktionär:innen zeichnen dürfen, legt das Unternehmen einen Ausgabepreis fest. Dieser ist oft niedriger als der aktuelle Börsenkurs der Aktien, die bereits im Umlauf sind. So soll ein Anreiz für Aktionär:innen geschaffen werden, die Aktien zu erwerben.

Stehen Bezugsverhältnis und Bezugspreis fest, haben die Altaktionär:innen die Möglichkeit, ihr Bezugsrecht wahrzunehmen. Die genaue Formel für das Bezugsrecht lautet:

Bezugsrecht = (Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1)

Die alten Aktien des Beispielunternehmens von oben haben beispielsweise einen Kurs von 30 Euro, die jungen Aktien einen Bezugskurs von 10 Euro. Das Bezugsrecht ist dann also 3,33 Euro, errechnet mit diesen Zahlen: (30 - 10) : (5:1 + 1) = 3,33333.

Good to know

Der Vorstand der Aktiengesellschaft gibt eine Bezugsfrist bekannt – mindestens zwei Wochen –, in der die Altaktionär:innen ihr Bezugsrecht ausüben oder, sofern das Unternehmen das gewährt, ihr Recht an der Börse verkaufen können.

Bezugsrecht ist Vorkaufsrecht

Da neue Aktien auf dem Markt den entsprechenden Aktienkurs häufig verringern und die Anteile der Altaktionär:innen verwässern, steht ihnen ein Vorkaufsrecht auf die neuen, jungen Aktien zu. Mit diesem Bezugsrecht können die Altaktionär:innen vor allen anderen Interessierten neue Aktien erwerben.

Machen sie davon Gebrauch, werden ihre Anteile nicht geschmälert, sondern ihr prozentualer Besitzanteil an der Aktiengesellschaft bleibt erhalten im Vergleich zu dem Anteil vor der Kapitalerhöhung – und damit auch ihre Mitspracherechte.

Während der vom Vorstand bestimmten Bezugsfrist findet an der Börse ein Bezugsrechtshandel statt. In dieser Phase können allerdings nur die Bezugsrechte gehandelt werden, nicht die jungen Aktien selbst. Die Bezugsrechte erhalten zu diesem Zweck eine Wertpapierkennnummer, kurz WKN.

Kurz erklärt: Kapitalerhöhung

Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder GmbHs können eine Kapitalerhöhung veranlassen, um frisches Eigenkapital zu bekommen. Bei einer Kapitalerhöhung werden zum Beispiel neue Aktien ausgegeben oder die Stammeinlagen durch die Gesellschafter:innen erhöht.

Durch eine Kapitalerhöhung verfügt das Unternehmen über mehr finanzielle Mittel. Dieses zusätzliche Kapital fällt unter das Eigenkapital und kann beispielsweise dafür genutzt werden, Investitionen zu tätigen. So braucht das Unternehmen nicht auf Fremdkapital zurückgreifen, was ihnen Kreditzinsen und eine Abhängigkeit erspart.

Handlungsoptionen für Aktieninhabende

Wenn ein Unternehmen also eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten durchführt, bekommen Altaktionär:innen diese Bezugsrechte in ihre Wertpapierdepots eingebucht. Dieses Bezugsrecht müssen Altaktionär:innen nicht annehmen. Sie können es auch ablehnen oder – wenn das Unternehmen das vorsieht – direkt verkaufen.

Der Verkauf von Bezugsrechten zieht allerdings Nachteile bezüglich des Mitspracherechts nach sich. Denn durch den Verkauf der Rechte besitzen die Altaktionär:innen weniger Anteile am Unternehmen, was mit weniger Stimmrecht einhergeht.

Möchten Altaktionär:innen ihr Bezugsrecht weder nutzen noch an der Börse verkaufen, können sie einfach die Bezugsfrist verstreichen lassen. Dann werden die Bezugsrechte automatisch von der beauftragten Bank verkauft. Und zwar zu dem dann gültigen Preis, wenn die Bank keine gesonderten Anweisungen erhält.

Ausschluss von Bezugsrechten

Eine Kapitalerhöhung muss nicht mit dem Ausüben von Bezugsrechten verbunden sein. In der Hauptversammlung kann die Aktiengesellschaft stattdessen unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, dass die Bezugsrechte ausgeschlossen werden.

Ein Ausschluss der Bezugsrechte kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

Bezugsverhältnis: Den prozentualen Unternehmensanteil erhalten

Unternehmen, die eine Kapitalerhöhung durchführen und neue Aktien ausgeben, bedenken ihre Altaktionär:innen mit Bezugsrechten auf diese Aktien. Dabei regelt das Bezugsverhältnis, wie viele Aktien die Altaktionär:innen erwerben können, um ihre Anteile und damit unter anderem Mitspracherechte an dem Unternehmen prozentual zu erhalten.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Bezugsverhältnis

Wie wird das Bezugsverhältnis berechnet?
Das Bezugsverhältnis ist das Verhältnis zwischen alten Aktien und jungen Aktien. Für die Berechnung wird die Anzahl der neuen Aktien durch die Anzahl der bisherigen Aktien geteilt. Hatte ein Unternehmen bisher also ein Grundkapital von 500.000 Aktien und erhöht dieses um 100.000 Aktien auf 600.000 Aktien, ist das Bezugsverhältnis 5:1 (nämlich 500.000 : 100.000).
Was bedeutet Bezugsverhältnis 5:1?
Ein Bezugsverhältnis von 5:1 bedeutet, dass Altaktionär:innen für je 5 alte Aktien eine neue kaufen können.
Was bedeutet Bezugsverhältnis 20:7?
Die Relation von alten und neuen Aktien nach einer Kapitalerhöhung wird Bezugsverhältnis genannt. Bei einem Bezugsverhältnis von 20:7 können Altaktionär:innen für 20 Aktien, die sie besitzen, sieben junge Aktien erwerben.

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