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Rechte und Pflichten von Mehrheitsaktionär:innen

Mehrheitsaktionär:innen haben durch ihren Aktienanteil die Kapitalmehrheit an einem Unternehmen. Dadurch können sie auf diverse Unternehmensbelange Einfluss nehmen. Details dazu erfährst du hier.
Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Bildschirm ist ein Aktienkurs zu sehen. Im Hintergrund ein Notebook, das ebenfalls Kurse zeigt.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Anteilseigner:innen, die mehr als die Hälfte der Aktien eines Unternehmens halten, werden als Mehrheitsaktionär:innen bezeichnet. Was das hinsichtlich der Besitzrechte an der Firma und Mitsprache bedeutet, welche Rechte und Pflichten mit der Rolle von Mehrheitsaktionär:innen einhergehen und welche Interessenkonflikte entstehen können, erfährst du hier.
  1. Das sind Mehrheitsaktionär:innen
  2. Befugnisse von Mehrheitsaktieninhabenden
  3. Pflichten von Mehrheitsaktieninhabenden
  4. Konfliktmöglichkeiten mit anderen Interessengruppen
  5. Mehrheitsaktionär:innen: Die Kapitalmehrheit innehaben
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Arten von Aktionär:innen: Gemessen am Aktienanteil gibt es Mehrheits-, Groß- und Kleinaktionär:innen.
  • Mehrheitsaktionär:innen: Sie besitzen mehr als die Hälfte der Aktien eines Unternehmens.
  • Rechte und Pflichten: Mehrheitsaktionär:innen haben dieselben Rechte und Pflichten wie andere Aktionär:innen, beispielsweise das Recht auf Informationen und die Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen.
  • Stimmrecht: Aktionär:innen haben auf Hauptversammlungen ein Stimmrecht entsprechend ihres Unternehmensanteils. Allerdings kann es eine Obergrenze geben, um eine ausgewogene Abstimmung zu gewährleisten.

Das sind Mehrheitsaktionär:innen

Mehrheitsaktionär:innen besitzen mehr als die Hälfte der Aktien eines Unternehmens und haben dadurch erheblichen Einfluss auf Entscheidungen des Unternehmens. Sie können zum Beispiel mitbestimmen, in welche Richtung die Firma sich strategisch und langfristig entwickeln soll. Dabei ist unerheblich, auf welche Methode dieser Anteil erworben wurde.

Einige Unternehmensgründer:innen erwerben im Laufe der Zeit einen Großteil der verfügbaren Aktien. Die Mehrheitsbeteiligung kann aber ebenso durch unternehmensfremde Personen gehalten werden, die auf dem offenen Markt Aktien erwerben oder durch strategische Investitionen in das Unternehmen.

Wer kann Mehrheitsaktionär:in werden?

Mehrheitsaktionär:innen können nicht nur Einzelpersonen sein: Auch eine Gruppe von Personen kann gemeinsam eine Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen haben. Ebenso kann eine juristische Person, zum Beispiel ein Unternehmen oder eine Investmentgesellschaft, Mehrheitsaktionär werden, indem sie eine entsprechende Anzahl an Aktien erwirbt.

Übrigens werden im Kontext des Aktienbesitzes natürliche Personen als individuelle Aktionär:innen und juristische Personen als institutionelle Aktionäre bezeichnet.

Quick-Info

Je nach Anteilsgröße wird in verschiedenen Arten von Aktionär:innen unterschieden:
  • Mehrheits- oder Hauptaktionär:innen halten die Mehrheit der Aktien eines Unternehmens und haben dadurch die meisten Stimmrechte und größten Einflussmöglichkeiten.
  • Großaktionär:innen halten zwar nicht die Mehrheit der Aktien, aber beträchtliche Unternehmensanteile. Dadurch haben sie ebenfalls erheblichen Einfluss auf Entscheidungen der Firma.
  • Kleinaktionär:innen besitzen nur wenige Aktien eines Unternehmens. Ihre Stimmrechte sind begrenzt und sie haben in der Regel wenig direkten Einfluss auf die Entscheidungsprozesse oder die Unternehmensführung. Sie investieren vor allem in Unternehmen, um von Dividenden zu profitieren oder langfristig an Wertsteigerungen teilzuhaben.

Befugnisse von Mehrheitsaktieninhabenden

Durch den Besitz der Aktienmehrheit können Mehrheitsaktionär:innen maßgeblichen Einfluss auf ein Unternehmen ausüben. Ihre Rechte entsprechen denen anderer Aktionär:innen, können allerdings entsprechend der Höhe ihres Anteils umfangreicher sein.

Stimmrecht bei Hauptversammlungen

Mehrheitsaktionär:innen können wie alle Aktionär:innen an den jährlichen Hauptversammlungen des Unternehmens teilnehmen. Bei den dort stattfindenden Abstimmungen haben sie aufgrund ihres Aktienbesitzes die Mehrheit der Stimmen.

Allerdings kann es auch – beispielsweise festgelegt durch die Unternehmenssatzung – eine Obergrenze für die Stimmrechte einzelner Aktionär:innen geben. Dadurch sollen die Interessen anderer Aktionär:innen geschützt und es soll eine ausgewogenere Entscheidungsfindung gewährleistet werden.

Pflichten von Mehrheitsaktieninhabenden

Aktionär:innen – also auch Mehrheitsaktionär:innen – haben neben einigen Befugnissen verschiedene Pflichten. Dazu gehören die folgenden:

Statistik

Rund 12,3 Millionen Deutsche hielten im Jahr 2023 Aktien, Aktienfonds oder ETFs.
Quelle: Deutsches Aktieninstitut

Konfliktmöglichkeiten mit anderen Interessengruppen

Herausforderungen und Risiken für Mehrheitsaktionär:innen treten besonders deutlich zutage, wenn diese direkt in die operative Führung des Unternehmens involviert sind.

Haben Mehrheitsaktionär:innen selbst leitende Rollen im Unternehmen inne, können Interessenkonflikte auftreten: Die persönlichen Interessen als Aktionär:in stimmen möglicherweise nicht mit den besten Interessen des Unternehmens oder der anderen Aktionär:innen überein.

In solchen Fällen helfen Transparenz und eine klare Trennung zwischen den Interessen der Mehrheitsaktionär:innen als Eigentümer:innen des Unternehmens und ihren persönlichen Interessen oder anderen Rollen, die sie im Unternehmen innehaben.

Mehrheitsaktionär:innen: Die Kapitalmehrheit innehaben

Mehrheitsaktionär:innen besitzen die Mehrheit der Aktien eines Unternehmens und können damit Einfluss auf Unternehmensentscheidungen ausüben. Dennoch gelten für sie dieselben Rechte und Pflichten wie für andere Aktionär:innen, wie etwa das Stimmrecht bei Hauptversammlungen und die Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen.

Dennoch kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn Mehrheitsaktionär:innen gleichzeitig in die operative Führung des Unternehmens involviert sind. Transparente Entscheidungsprozesse helfen dabei, sowohl das Unternehmen als auch die Interessen der Aktionär:innen angemessen zu vertreten.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was sind Mehrheitsaktionär:innen?
Mehrheitsaktionär:innen sind Personen oder Personengruppen, die mehr als die Hälfte der Aktien eines Unternehmens besitzen.
Was können Mehrheitsaktionär:in?
Mehrheitsaktionär:innen können unter anderem Dividenden erhalten und durch ihre Aktienmehrheit unter Umständen wichtige Unternehmensentscheidungen beeinflussen.
Sind Aktionär:innen auch Eigentümer:innen?
Anteilseigner:innen sind durch die sich im Besitz befindlichen Unternehmensanteile teilweise Eigentümer:innen eines Unternehmens, aber nicht alleinig.

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