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Einfach erklärt: Geregelter Markt

Die Zulassungsvoraussetzungen für Wertpapiere für den geregelten Markt waren weniger streng als für den amtlichen Handel. Was früher galt und heute beim regulierten Markt gilt, erfährst du hier.
Eine Person sitzt an einem Tisch, eine Hand ruht an einer Kaffeetasse. Mit der anderen Hand hält sie ihr Smartphone, dessen Bildschirm Kursverläufe und Zahlen zeigt.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Der geregelte Markt war 20 Jahre lang zentraler Bestandteil des Finanzmarktes. Als Teil eines organisierten Handelssystems unterlag der geregelte Markt bestimmten Standards, Vorschriften und Zulassungsvoraussetzungen. Welche das waren und wie im Verlauf daraus der regulierte Markt entstanden ist, erklärt dieser Beitrag.
  1. Der geregelte Markt: Ein Überblick
  2. Geregelter Markt: Die Zulassungsvoraussetzungen
  3. Regulierter Handel: Ersetzte geregelten und amtlichen Handel
  4. Geregelt oder reguliert? Die Evolution des Marktes
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum geregelten Markt
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von geregelter Markt: Ein Börsensegment, in dem bestimmte Vorschriften galten, die weniger streng waren als beim amtlichen Handel.
  • Teilnahme am geregelten Handel: Um ihre Wertpapiere am geregelten Markt zu platzieren, mussten Unternehmen bestimmte Zulassungskriterien erfüllen.
  • Zusammenschluss zum regulierten Markt: 2007 wurden der geregelte und der amtliche Handel zusammengeführt zum regulierten Markt.

Der geregelte Markt: Ein Überblick

Der geregelte Markt oder geregelte Handel war von 1987 bis 2007 ein wichtiger Teil der deutschen Börse. Der Handel war zwar reguliert und überwacht, allerdings von weniger strengen Vorschriften geprägt als der amtliche Handel.

Die Kursfeststellung am geregelten Markt erfolgte in Echtzeit durch Angebot und Nachfrage. Dabei unterlagen die Wertpapiere den üblichen Marktschwankungen. Der Handel selbst fand zwischen verschiedenen Marktteilnehmenden statt, beispielsweise institutionellen Investoren, Kursmakler:innen und Privatanleger:innen.

Für die Regulierung des geregelten Marktes waren Börsenbetreiber und Aufsichtsbehörden zuständig. Sie sollten sicherstellen, dass die geltenden Vorschriften durch die börsennotierten Unternehmen eingehalten wurden. Entsprechend überwachten sie auch die Geschäftspraktiken der jeweiligen Unternehmen und setzten bei Regelverstößen Sanktionen durch.

Geregelter Markt: Die Zulassungsvoraussetzungen

Vor der Börsenreform im Jahr 2007 galten am geregelten Markt spezifische Zulassungsvoraussetzungen für Unternehmen, die ihre Wertpapiere dort notieren lassen wollten:

In der Regel musste der Emittent zusammen mit einem Kreditinstitut, das an einer deutschen Wertpapierbörse mit dem Recht zum Handel zugelassen ist, die Zulassung beantragen. War der Emittent selbst ein Kreditinstitut, konnte er den Antrag allein stellen.

Für die erstmalige Zulassung von Aktien oder anderen Wertpapieren eines Emittenten, die nicht an einer anderen inländischen Wertpapierbörse notiert waren, waren ein Mindestnennbetrag von 250.000 Euro oder eine Mindeststückzahl von 10.000 erforderlich.

Dem Antrag mussten ein vom Emittenten unterschriebener Unternehmensbericht sowie weitere Unterlagen wie die Satzung und der Handelsregisterauszug beigelegt werden. Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens entschied dann der Zulassungsausschuss über den Antrag.

Ab Antragsstellung galt für den Emittenten die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität: Wichtige Informationen mussten unverzüglich und öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn diese den Aktienkurs beeinflussen könnten. Diese Pflicht der Veröffentlichung stellt Markttransparenz sicher und verhindert Insiderhandel.

Mit der Zulassung ging der Emittent zusätzliche Folgeverpflichtungen ein:

Im Gegensatz zum amtlichen Markt herrschte am geregelten Markt keine Pflicht, Zwischenberichte zu veröffentlichen.

Quick-Info

Neben dem geregelten Markt gab es zwei weitere Börsensegmente:
  • Amtlicher Handel: Im amtlichen Handel wurden Wertpapiere streng reguliert und mussten bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, um gehandelt werden zu dürfen. Diese Kriterien umfassten unter anderem eine hohe Transparenz der Unternehmensdaten sowie die Einhaltung bestimmter Berichtspflichten.
  • Freiverkehr: Am Freiverkehr oder Open Market, der als Börsensegment auch heute noch existiert, können Wertpapiere gehandelt werden, ohne dass sie strenge Zulassungsanforderungen erfüllen müssen. Der Handel findet direkt zwischen den Marktteilnehmer:innen statt, ohne zwischengeschaltete Börsenmakler:innen. Der Freiverkehr erleichtert es durch diese geringere Regulierung und Transparenz, mit Wertpapieren an einer liquiden Börse zu handeln als im geregelten oder amtlichen Handel.

Regulierter Handel: Ersetzte geregelten und amtlichen Handel

Im November 2007 führte die Reform des deutschen Börsenwesens zu einer grundlegenden Veränderung der Marktstruktur. Der amtliche und der geregelte Handel wurden zu einem Segment zusammengefasst, das seitdem als regulierter Markt bezeichnet wird.

Wertpapiere, die vor der Reform am amtlichen oder geregelten Markt gehandelt werden konnten, waren automatisch am regulierten Markt handelbar. Die bisherigen Handelsaktivitäten und Wertpapiere gingen also nahtlos in das neue Marktsegment über.

Es ist möglich, Wertpapiere auf Antrag eines Handelsteilnehmers oder auf Initiative der Geschäftsführung in den regulierten Markt aufzunehmen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Grundsätzlich gelten für den regulierten Handel die Zulassungsvoraussetzungen, die vor der Reform für den amtlichen Handel galten – die Kriterien bezüglich Transparenz, Berichterstattung und anderen Aspekten sind also strenger als zuvor beim geregelten Handel.

Ausnahmen: Bestimmte Wertpapiere gelten aufgrund ihrer Natur als besonders vertrauenswürdig und erfüllen bereits strengste Zulassungskriterien. Sie dürfen ohne weitere bürokratische Hürden im regulierten Markt gehandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Bundeswertpapiere und ähnliche Anleihen von EU-Ländern und Mitgliedstaaten des EWR.

Geregelt oder reguliert? Die Evolution des Marktes

Der geregelte Handel war ein Börsensegment, das zwar reguliert war, für den aber weniger strenge Vorschriften galten als für den amtlichen Handel. Durch die niedrigeren Zulassungsvoraussetzungen hatten Unternehmen es einfacher, ihre Wertpapiere an einer liquiden Börse zu platzieren.

Nach der Integration in den regulierten Markt im Jahr 2007 wurden die Vorschriften und Anforderungen für den Handel mit Wertpapieren aus denen für amtlichen und geregelten Handel zusammengefasst. Die Grundsätze für Regulierung und Transparenz, die am geregelten Markt galten, werden am regulierten Markt weitergeführt.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum geregelten Markt

Wann liegt ein regulierter Markt vor?
Ein regulierter Markt liegt grundsätzlich vor, wenn ein organisiertes Handelssystem betrieben wird und bestimmte Standards und Vorschriften für den Handel mit Wertpapieren gelten.
Ist die Börse ein regulierter Markt?
Nach grundlegendster Definition ist die Börse ein regulierter Markt. Allerdings gibt es stärker und weniger stark regulierte Segmente, wie beispielsweise den Freiverkehr oder den außerbörslichen OTC-Handel.
Was ist ein EU-regulierter Markt?
Ein EU-regulierter Markt ist ein Markt, der hohe, europaweit gültige Anforderungen erfüllt.

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