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Squeeze-out: Alles, was du darüber wissen solltest

Führen Investoren einen Squeeze-out durch, übernehmen sie gegen den Willen der Aktionär:innen alle stimmberechtigten Aktien. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, erfährst du hier.
Eine Person in Businesskleidung hält mehrere Holzfiguren in einer Faust.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Aktionär:innen werden gedrängt, ihren Anteil an Aktien einem Investor zu überlassen – das ist mit dem sogenannten Squeeze-out-Verfahren möglich. Wir erklären, wieso die Übernahme sowohl für Investoren als auch für Anleger:innen profitabel sein kann und was die Voraussetzungen dafür sind.
  1. Das Squeeze-out-Verfahren kurz erklärt
  2. Voraussetzungen für den Zwangsausschluss
  3. Warum Investoren einen Squeeze-out durchführen
  4. Wie Aktionär:innen von der Übernahme profitieren
  5. Squeeze-out: Aktienübernahme durch Mehrheitsaktionäre
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Squeeze-out
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Squeeze-out: Ein Hauptaktionär erwirbt alle durch Minderheitsaktionär:innen gehaltenen Anteile eines Unternehmens.
  • Abfindung bei Anteilsübergabe: Für die Aktienübernahme werden den Aktionär:innen angemessene Abfindungen gezahlt.
  • Hauptaktionär: Als Hauptaktionär oder Mehrheitsaktionär gelten Investoren, die mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Aktien halten.
  • Erforderlicher Mindestanteil: Hauptaktionäre müssen 90 bis 95 Prozent der Aktien halten, damit sie ein Squeeze-out durchführen können. Je nach Art des Verfahrens variiert der Mindestanteil.

Das Squeeze-out-Verfahren kurz erklärt

Ein Squeeze-out ist ein rechtliches Verfahren, das im deutschen Aktienrecht verankert ist und auch als Zwangsausschluss bezeichnet wird. Es wird durch Investoren erwirkt, die als Hauptaktionär agieren und mit dem Verfahren Minderheitsaktionär:innen ausschließen wollen, indem sie alle stimmberechtigten Aktien erwerben.

Das Verfahren wird angewendet, wenn Aktionär:innen nicht mit der Übernahme ihrer Anteile einverstanden sind, die sie an Kapitalgesellschaften wie einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) halten. Werden diese Anteile durch einen Squeeze-out doch abgeworben, erhalten die Anleger:innen für ihre einzelnen Wertpapiere eine angemessene Abfindung.

Für diesen Vorgang gelten gemäß deutscher Gesetzgebung strikte Anforderungen. Regelungen dazu finden sich beispielsweise im Aktiengesetz, kurz AktG, oder im Umwandlungsgesetz, kurz UmwG. Der Squeeze-out kann anhand der Bestimmungen nur unter gewissen Bedingungen durchgeführt werden und ist daher ein komplexer und sehr zeitintensiver Prozess.

Good to know

Anteile einer AG oder KGaA werden bei der Gründung der Unternehmen in Aktien an Aktionär:innen ausgegeben, um das nötige Grundkapital aufzubringen. Als Hauptaktionäre gelten Investoren, die mindestens 50 Prozent dieser stimmberechtigten Aktien halten. Bei der Hauptversammlung sichern sie sich so die Mehrheit der Stimmen und können großen Einfluss auf die Entwicklung und Entscheidungen des Unternehmens nehmen.
Als Minderheitsaktionäre gelten wiederum alle Investor:innen, die Einzelaktien oder nur geringe Mengen der Wertpapiere halten. Durch die geringere Anzahl haben sie weniger Stimmrecht und dadurch Einfluss.

Voraussetzungen für den Zwangsausschluss

Läuft die Aktienübernahme nicht reibungslos ab, also geben nicht alle Aktionär:innen freiwillig ihre Anteile ab, können Investoren mittels Squeeze-out das gesamte Stimmrecht erwirken, und eine Hauptversammlung ist nicht mehr nötig.

Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die sich je nach Art des Squeeze-out-Verfahrens unterscheiden. Wir erklären die jeweiligen Bedingungen der drei gängigsten Arten:

Aktienrechtlicher Squeeze-out

Damit ein aktienrechtlicher Squeeze-out durch die Investoren durchgeführt werden kann, müssen die Hauptaktionäre mindestens 95 Prozent der Aktien halten. Die restlichen fünf Prozent teilen sich in einzelne Wertpapiere von Minderheitsaktionär:innen auf, die diese bisher nicht aufgeben wollten. Sie werden dann über das Vorhaben des Squeeze-out informiert und anschließend folgt in der Hauptversammlung der Beschluss über das Verfahren.

Für die Übernahme der Aktienanteile erhalten die Aktionär:innen eine angemessene Abfindung, deren Wert sich beispielsweise aus dem Unternehmenswert oder dem Börsenkurs des Unternehmens ermittelt.

Übernahmerechtlicher Squeeze-out

Wird ein börsennotiertes Unternehmen an ein anderes verkauft und somit ein übernahmerechtliches Verfahren eingeleitet, wird dieses nicht in der Hauptversammlung geregelt, sondern es erfolgt ein Gerichtsbeschluss.

Der Antrag muss beim zuständigen Landgericht spätestens drei Monate nach dem Übernahmeangebot eingereicht werden. Beim aktienrechtlichen Squeeze-out-Verfahren kann der Beschluss hingegen jederzeit erfolgen. Der Mindestanteil des Hauptaktionärs beläuft sich beim übernahmerechtlichen Verfahren ebenfalls auf 95 Prozent – auch die Abfindungsregelungen sind gleich.

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

Bei einer Verschmelzung geht eine Tochtergesellschaft in eine Muttergesellschaft über. Wird dabei ein Squeeze-out durchgeführt, wird dies in der Hauptversammlung beschlossen, auch die Abfindung wird dann gezahlt. Jedoch müssen Hauptaktionäre in diesem Fall nur 90 Prozent der Anteile halten.

Sonderfall: Finanzmarktstabilisierender Squeeze-out

Im Rahmen der Finanzkrise von 2009 kam es in Deutschland erstmalig zu einer Sonderform des Squeeze-out: zum finanzmarktstabilisierenden Verfahren. Dabei wurde die Hypo Real Estate durch den staatlichen Eingriff mittels Kapitalerhöhungen vor der Insolvenz gerettet, indem die Anteile der Aktionär:innen nach und nach verwässert wurden.

Warum Investoren einen Squeeze-out durchführen

Auch wenn Investoren, die einen Squeeze-out erwirken, nach erfolgreicher Durchführung für das gesamte Risiko des Unternehmens alleine aufkommen müssen, kann das Verfahren für sie sinnvoll sein. Beispielsweise aus folgenden Gründen:

Wie Aktionär:innen von der Übernahme profitieren

Aktionär:innen müssen bei einem Squeeze-out zwar gegen ihren Willen Aktienanteile abgeben, allerdings können auch sie von der Übernahme der Wertpapiere profitieren. Sind sie beispielsweise mit der Höhe der vereinbarten Abfindung nicht einverstanden, also halten sie das Angebot für unangemessen, haben sie die Möglichkeit, vor Gericht dagegen zu klagen.

Außerdem kann es sich für die Aktionär:innen lohnen abzuwarten, wenn der Investor nach und nach das Angebot für die Abfindung erhöht. So kann es durchaus lukrativer sein, bei aufkommenden Gerüchten über eine Aktienübernahme ein offizielles Angebot abzuwarten, statt die Aktien direkt zu verkaufen.

Squeeze-out: Aktienübernahme durch Mehrheitsaktionäre

Wird ein Squeeze-out-Verfahren durchgeführt, kann sich das für beide beteiligten Parteien lohnen: Investoren profitieren vom alleinigen Stimmrecht, Aktionär:innen können eine lukrative Abfindung erhalten. 

Das Verfahren ist jedoch komplex und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gemäß strengen Regularien vollzogen werden, sodass die Abwicklung möglicherweise lange dauert. Investoren sollten sich daher umfangreich beraten lassen. Auch für Aktionär:innen kann zum Verkauf der Aktien eine Beratung sinnvoll sein. 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Squeeze-out

Was passiert bei einem Squeeze-out?
Bei einem Squeeze-out erwirbt ein Hauptaktionär die Aktienbestände von Minderheitsaktionär:innen gegen deren Willen, um das alleinige Stimmrecht zu erlangen. Für das Abwerben der Aktien erhalten die Aktionär:innen eine angemessene Abfindung.
Unter welchen Umständen wird ein Squeeze-out angewendet?
Für das Squeeze-out-Verfahren bestehen strenge Vorgaben und es kann nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Die Hauptaktionäre müssen beispielsweise bereits mindestens 90 bis 95 Prozent der stimmberechtigten Aktien halten – der genaue Prozentsatz variiert je nach Form des angewendeten Verfahrens.
Welche Auswirkungen hat ein Squeeze-out auf Aktionär:innen?
Minderheitsaktionär:innen geben ihre Aktien zwar gegen ihren Willen auf. Wenn sie allerdings ein gutes Angebot seitens des Investors abwarten, kann sich der Verkauf beim Squeeze-out für sie lohnen, da ihr Gewinn höher sein kann als der, den sie für einen direkten Verkauf erzielen würden. Ist die vom Investor angebotene Abfindung nicht angemessen, haben Aktionär:innen zudem die Möglichkeit, vor Gericht dagegen zu klagen.

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