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Grundbuch: Alles, was du darüber wissen solltest

Im Grundbuch sind alle Informationen zu Grundstücken geführt. Wir erklären, wer für die Verwaltung zuständig ist, wie die Einträge aufgebaut sind und wer für den Einblick ins Register berechtigt ist.
Eine Frau hält einen aufgeschlagenen Aktenordner in der Hand und durchsucht ein Regal mit weiteren Ordnern
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Du erbst ein Grundstück oder möchtest eine Immobilie kaufen? Dann ist es wichtig, den Eintrag des Grundstücks im Grundbuch zu prüfen. Denn dort sind alle wichtigen Informationen enthalten, wie beispielsweise zur Größe oder auch Details zu den Eigentümer:innen, möglichen Hypotheken und Grundstücksrechten. Hier liest du, was sich alles hinter dem Grundbuch verbirgt, wie es aufgebaut ist und wer dazu berechtigt ist, Einblick in das Register zu erhalten.
  1. Das Grundbuch einfach erklärt
  2. Wie ist das Grundbuch aufgebaut?
  3. So nimmst du Einsicht in die Einträge
  4. Grundbuch: Das Register der Grundstücke
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Grundbuch: Ein amtliches Register, das alle Vorgänge zu Grundstücken aufzeichnet. Verwaltet wird es vom zuständigen Amtsgericht.
  • Einträge im Grundbuch: Jedes relevante Ereignis für ein Grundstück wird eingetragen. Gebühren fallen an und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet.
  • Auszug aus dem Grundbuch: Eine vollständige Abschrift eines Grundbuchblattes, die beim Grundbuchamt angefordert werden kann.
  • Aufbau des Grundbuchs: Es besteht aus den einzelnen Blättern für jedes spezifische Stück Land. Enthält Informationen zur Lage, Größe, Eigentumsverhältnissen und bestehenden Rechten und Lasten.
  • Einsicht in das Grundbuch: Nur mit nachweislichem berechtigtem Interesse erlaubt. Beinhaltet Eigentümer:innen, Notar:innen, Behörden, Gerichte sowie Kreditgeber und Gläubiger.

Das Grundbuch einfach erklärt

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem gewissenhaft alle bisherigen Vorgänge zu Grundstücken verzeichnet werden. Alle Grundstücke einer Gemeinde sind in Grundbuchblättern zu einem Grundbuch zusammengefasst. Die Verwaltung obliegt dem jeweiligen Grundbuchamt, also dem Amtsgericht, das für den Bezirk zuständig ist.

Darüber hinaus genießt das Grundbuch öffentlichen Glauben. Dieser ist unter Paragraf 891 des Bundesgesetzbuches (BGB) definiert. Darunter wird die Vermutung verstanden, dass die dort eingetragenen Rechte richtig sind und die Löschung von Rechten ebenfalls vorschriftsmäßig erfolgt.

Neben dem klassischen Grundbuch gibt es auch bestimmte Sonderformen für andere Arten des Grundstückseigentums. Einträge für Wohnungs- und Teileigentum oder auch Grundstücke mit Erbbaurecht sind beispielsweise in jeweils eigenen Grundbüchern niedergelegt.

Die Einträge im Grundbuch

Bei jedem für das Grundstück relevanten Ereignis wird ein Eintrag im zugehörigen Grundbuchblatt vorgenommen. Das können zum Beispiel Käufe, Schenkungen oder ein Erbe sein.

Beim Kauf einer Immobilie fallen Kosten für einen Grundbucheintrag an. Die Berechnung der Gebühren ist sehr komplex und erfolgt anhand einer amtlichen Tabelle gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG). Die Höhe der Kosten hängt dabei von der Art des Eintrags und dem Wert des Eigentums ab und liegt in der Regel bei etwa 0,5 bis ein Prozent des Kaufpreises.

Wenn es einen Eigentumswechsel bei einem Grundstück gibt, können Grundbucheinträge entsprechend geändert werden. Das muss ein Notariat übernehmen. Löschungen sind ebenfalls möglich. Dabei werden die Vorgänge allerdings nicht komplett entfernt, sondern rot markiert.

Falsche Einträge im Grundbuch sind äußerst selten, können aber vorkommen, wie etwa bei falschen Urkunden. In solchen Fällen kann eine Berichtigung veranlasst werden. Dies kann aber ein sehr langwieriger Prozess sein.

Quick-Info: Auszüge anfordern

Ein Auszug aus dem Grundbuch ist die vollständige Abschrift eines Grundbuchblattes. Sie kann beim Grundbuchamt angefordert werden. Dafür werden Gebühren erhoben, deren Höhe ebenfalls im GnotKG geregelt ist. Sie liegen bei 10 Euro für eine übliche Abschrift – für einen beglaubigten Auszug durch Notar:innen sind es 15 Euro und 20 Euro bei einer Beglaubigung durch das Amtsgericht. Die Zustellung erfolgt meist innerhalb von 14 Tagen per Post oder innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Weg.

Wie ist das Grundbuch aufgebaut?

Das Grundbuch setzt sich aus den Grundbuchblättern zusammen, die sich auf jeweils ein bestimmtes Grundstück beziehen. Darin vermerkt sind unter anderem Informationen zur Lage und Größe des Grundstücks, über dessen Eigentumsverhältnisse und zu bestehenden Rechten und Lasten. Ein Grundbuchblatt setzt sich aus einer Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen zusammen.

Die Aufschrift ist das Deckblatt des Grundbuchblattes. Darauf stehen das zuständige Amtsgericht und der Bezirk sowie die fortlaufende Nummer des Grundbuchblattes sowie das Datum der letzten Änderung und der Freigabe in digitaler Form.

Das folgende Bestandsverzeichnis listet bestimmte Informationen zum Grundstück, darunter beispielsweise Einzelheiten zu Rechten, Eigentumsanteilen und möglichen Änderungen des Verzeichnisses.

In den drei Abteilungen findest du detaillierte Auskünfte über das jeweilige Grundstück. Die Abschnitte beinhalten unterschiedliche Informationen und teilen sich wie folgt auf:

Funfact

Auch sehr kleine Grundstücke werden im Grundbuch gelistet. Bei einer Fläche von weniger als 0,5 Quadratmetern werden die Einträge allerdings mit 0 Quadratmetern gelistet.

So nimmst du Einsicht in die Einträge

Anders als andere öffentlich zugängliche Register, wie beispielsweise das Handelsregister, kann beim Grundbuch nicht jede:r Einsicht in die Einträge nehmen. Vielmehr muss dafür ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Welche Parteien dazu berechtigt sind, legt die Grundbuchordnung fest.

Ein solches Interesse besteht bei den Eigentümer:innen des Grundstücks. Die Kaufabsicht allein reicht noch nicht für das Recht auf Einsicht ins Grundbuch aus. In diesen Fällen sollte vor dem Kauf der Immobilie die Einverständniserklärung und Vollmacht der Eigentümer:innen eingeholt werden.

Darüber hinaus haben Notariate, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Personen das Recht auf Einsicht. Auch ein wirtschaftliches Interesse kann zur Einsicht befähigen. Das heißt: Auch Kreditgeber oder Gläubiger dürfen die im Register geführten Unterlagen zugreifen.

Im Gegensatz zur Ausstellung von Auszügen aus dem Grundbuch ist die Einsicht in die Einträge beim Amtsgericht kostenlos. Heutzutage sind die Grundbücher digitalisiert. So ist es möglich, mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse die Einträge auch online einzusehen.

Grundbuch: Das Register der Grundstücke

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem alle Informationen zu bisherigen Vorgängen an einem bebauten oder unbebauten Grundstück festgehalten werden. Die Verwaltung übernimmt das für den Bezirk zuständige Amtsgericht. Die Einsicht in die Einträge ist allerdings nicht öffentlich möglich und nur bei nachweislich berechtigtem Interesse erlaubt. In der Regel dürfen Eigentümer:innen, Notar:innen, Behörden, Gerichte, öffentlich bestellte Personen sowie Kreditgeber und Gläubiger die Unterlagen einsehen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Grundbuch?
Das Grundbuch ist in Deutschland ein amtliches Register, in dem sämtliche relevanten und bisherigen Vorgänge zu unbebauten oder bebauten Grundstücken festgehalten werden.
Wer darf in das Grundbuch einsehen?
Jede Person, die nachweislich ein sogenanntes berechtigtes Interesse hat, darf gemäß der Grundbuchordnung das Grundbuch eines Grundstückes einsehen. Auch Notar:innen, Behörden, Gerichte, öffentlich bestellte Personen sowie Kreditgeber und Gläubiger haben das Recht auf Einsicht ins Register.
Kann man Grundbucheinträge online einsehen?
Ja, das ist möglich, da alle Grundbücher digitalisiert verfügbar sind. Mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse kann auch online Einsicht ins Register genommen werden.

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