- Das ist eine Baubeschreibung
- Wesentliche Inhalte der Beschreibung
- Deshalb ist die Baubeschreibung erforderlich
- Gesetzlich geregelt: Die Baubeschreibung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Baubeschreibung
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Baubeschreibung: Sie enthält alle Informationen zu geplanten Leistungen und Details eines geplanten Bauvorhabens.
- Verbindliches Dokument: Die Baubeschreibung sichert Bauherr:innen gegenüber dem Bauunternehmen ab und stellt sicher, dass vereinbarte Leistungen in angemessener Qualität erbracht werden.
- Mindestinformationen: Welche Angaben eine Baubeschreibung mindestens enthalten sollte, ist in Artikel 249 Paragraf 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, abgekürzt EGBGB, geregelt.
Das ist eine Baubeschreibung
Eine Baubeschreibung enthält alle wichtigen Details und Leistungsbeschreibungen eines Bauvorhabens. Darin wird das geplante Bauvorhaben genau beschrieben, von den verwendeten Materialien über die technischen Spezifikationen bis hin zu den geplanten Baumaßnahmen. Die Baubeschreibung dient während des gesamten Bauprozesses als Leitfaden und Referenz für alle Beteiligten.
Die Baubeschreibung sollte von einer Person verfasst werden, die über das erforderliche Fachwissen und die Expertise verfügt, alle Aspekte des Bauprojekts angemessen zu berücksichtigen. Üblicherweise wird die Baubeschreibung von Architekturbüros, Ingenieur:innen oder Bauunternehmen angefertigt.
Die Baubeschreibung dient als Grundlage für die weiteren Planungs- und Bauprozesse und hilft, Missverständnisse oder Fehler zu vermeiden, die später kostspielige Änderungen erfordern könnten.
Die Bauherr:innen sollten die Baubeschreibung frühzeitig im Planungsprozess erhalten und unbedingt vor Abschluss des Bauvertrags lesen. So haben sie ausreichend Zeit, die Details und geplanten Leistungen zu prüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen, bevor der Bau beginnt.
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Wesentliche Inhalte der Beschreibung
In Artikel 249 Paragraf 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, kurz EGBGB, ist genau definiert, welche Angaben eine Baubeschreibung enthalten sollte. Zusätzlich legt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für bestimmte Haustypen weitere Informationen fest, die mindestens in der Baubeschreibung stehen müssen.
Eine Baubeschreibung für ein Ein- oder Zweifamilienhaus beispielsweise muss demnach folgende Details enthalten:
- Geplante Arbeiten: Art und Umfang der angebotenen Leistungen inklusive amtlichem Lageplan mit Hinweisen zu rechtlichen Gegebenheiten, Entwurfs- und Genehmigungsplan mit Angaben zu Grundstücksparametern, Ausführungsplanung mit detaillierten Konstruktionsplänen im Maßstab 1:50, Bauleitung, Arbeiten am Grundstück, Vorbereitungsarbeiten, Baustelleneinrichtung, Versicherungsschutz während der Bauphase, sonstige Leistungen
- Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben: Objektbeschreibung, Haustyp, Planer, Hersteller, Vertragspartner, Bauweise, Beschreibung der Bau- oder Ausbaustufe, gegebenenfalls Details zur Barrierefreiheit
- Detaillierte Gebäudedaten: Gebäudedaten mit Abmessungen, Grund-, Wohn- und Nutzfläche und Anzahl der Räume, dazu Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Ansichten, Grundrisse und Schnitte, Angaben zu Brandschutz- und Schallschutzstandard sowie zur Bauphysik, Energiekennwerte inklusive Energieausweis
- Herrichtung des Grundstücks: Angaben über Vorbereitungen für den Bau und die Baustelleneinrichtung, beispielsweise Absperrmaßnahmen oder die Bereitstellung von Baustrom und Wasser
- Beschreibung der Baukonstruktionen: Erdarbeiten, Fundament, Keller, Abdichtung, Außen- und Innenwände, Geschossdecken, Innen- und Außentreppen, Dach, Lichtschächte, Fenster und Türen, Balkone, Terrassen, Wintergarten
- Innenausbau: Fußböden, Malerarbeiten, Badeinrichtung, Küche, sonstiger Innenausbau
- Haus- und Gebäudetechnik: Beschreibung der technischen Anlage für Wärme, Heizung, Wasser, Lüftung, Sanitäranlage und -installation, Elektroanlage und -installation, Informationsanlage
- Außenanlagen: geplante Grünflächen, Geh- und Fahrwege, Auto- und Zweiradstellplätze oder Garage, Einfriedung, autarke Versorgungsanlagen, Müllstandplatz
- Besondere Qualitätsmerkmale: beispielsweise KfW-Effizienzhaus, Plusenergiehaus
- Fertigstellungstermin oder Baudauer
Bauabnahme
Außerdem sollten Bauherr:innen mit dem Bauunternehmen eine schriftliche Vereinbarung darüber treffen, welche Unterlagen ihnen nach Abschluss des Bauvorhabens zur Verfügung gestellt werden. Üblicherweise zählen dazu:
- Baugenehmigungsunterlagen: Sie bestätigen, dass das Bauvorhaben vor Baubeginn die erforderlichen behördlichen Baugenehmigungen erhalten hat und den geltenden Bauvorschriften entspricht.
- Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung: Diese Zeichnungen zeigen die genaue Position und Konfiguration der technischen Systeme und Ausstattungen im Gebäude, beispielsweise Heizungsanlagen, Elektroinstallationen und Sanitäranlagen.
- Energieausweis: Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz des Gebäudes und ist wichtig für die Bewertung des Energieverbrauchs und möglicher Einsparpotenziale.
- Garantieurkunden und Bedienungsanleitungen für die Haustechnik: Diese Dokumente enthalten die Bedingungen für die Garantie der installierten Haustechnik sowie Anleitungen zur ordnungsgemäßen Nutzung und Wartung dieser Systeme.
- Gebäudeeinmessung: Die Gebäudeeinmessung zeigt die genauen Grenzen und Abmessungen des Gebäudes und ist wichtig für die korrekte Erfassung des Gebäudes beim Katasteramt und im Grundbuch.
- Gewährsbescheinigung für alle Gewerke: Sie bestätigt, dass alle Bauarbeiten und Gewerke fachgerecht und mangelfrei ausgeführt wurden.
- Nachweis über Güte- oder Qualitätsüberwachungssysteme: Diese Nachweise dokumentieren, dass während des Bauprozesses Qualitätskontrollen und -sicherungen durchgeführt wurden, die die Einhaltung von Qualitätsstandards sicherstellen.
- Nachweise von Fachingenieur:innen: Sie bestätigen die fachgerechte Planung und Umsetzung beispielsweise der statischen und technischen Aspekte des Gebäudes durch entsprechende Fachleute.
- Protokolle der bauaufsichtlichen Gebrauchsabnahme: Diese Protokolle dokumentieren die erfolgreiche Abnahme des Gebäudes durch die Bauaufsichtsbehörde und bestätigen, dass das Gebäude nach der Fertigstellung den Bauvorschriften und -standards entspricht.
- Schornsteinfegerabnahmeprotokoll: Dieses Protokoll bestätigt, dass die Abgasanlagen ordnungsgemäß installiert wurden und den geltenden Brandschutzvorschriften entsprechen.
- Unbedenklichkeitsnachweise: Sie bestätigen, dass die verwendeten Baustoffe und Materialien den geltenden Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen und keine gesundheitlichen Risiken darstellen.
Deshalb ist die Baubeschreibung erforderlich
Eine detaillierte Baubeschreibung bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Bauprojekt. Sie dient als verbindliches Dokument, das alle Einzelheiten und Spezifikationen des Bauvorhabens festhält und alle Beteiligten darüber informiert. Kreditgeber nutzen die Baubeschreibung zur Wertermittlung der geplanten Immobilie, um eine angemessene Kredithöhe für die Baufinanzierung einzuschätzen.
Außerdem sind Bauherr:innen mit der Baubeschreibung gegenüber dem Bauunternehmen abgesichert: Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Baufirma die in der Baubeschreibung genannten Leistungen im vereinbarten Umfang und in entsprechender Qualität ausführt.
Im Umkehrschluss haben Bauherr:innen allerdings keinen Anspruch auf Leistungen, die nicht in der Baubeschreibung festgehalten wurden, etwa nur mündlich besprochen wurden.
Außerdem können sie mithilfe der Baubeschreibung wichtige Erkenntnisse für künftige An- oder Umbauvorhaben gewinnen: Die Informationen, welche Wände tragend sind oder welche Materialien verwendet wurden, können bei späteren Baumaßnahmen dazu dienen, etwaige Risiken oder Einschränkungen zu erkennen.
Quick-Tipp
Bauherr:innen sollten die Baubeschreibung für ihr Bauprojekt vor Vertragsabschluss prüfen. Baufachleute oder Architekt:innen können sicherstellen, dass alle Details in korrektem Umfang dargestellt wurden und keine wichtigen Punkte in der Beschreibung fehlen.
Gesetzlich geregelt: Die Baubeschreibung
Die Baubeschreibung wird im Rahmen der Planungsphase eines Bauprojekts noch vor Vertragsabschluss erstellt. Sie enthält alle Einzelheiten und Spezifikationen eines Bauvorhabens und stellt dadurch eine klare und verbindliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Bauherr:innen und Bauunternehmen dar.
Auch nach Abschluss des Baus bleibt die Baubeschreibung relevant, sie bietet beispielsweise Informationen für künftige An- oder Umbauprojekte oder dient dazu, den Wert des Hauses zu bemessen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Baubeschreibung
Was steht in der Baubeschreibung?
Die Baubeschreibung umfasst alle Details und Spezifikationen eines Bauprojekts, wie sie nach Artikel 249 Paragraf 2 EGBGB mindestens erforderlich sind.
Wie wird eine Baubeschreibung erstellt?
Eine Baubeschreibung wird in der Planungsphase erstellt, indem in der Regel von Architektur- oder Ingenieurbüros oder Bauunternehmen alle relevanten Informationen zusammengetragen werden.
Wer stellt eine Baubeschreibung aus?
Eine Baubeschreibung wird üblicherweise von Architekturbüros, von Ingenieur:innen oder Bauunternehmen ausgestellt.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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- Platinum Card
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- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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