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7 Tipps, um Steuern zu sparen

Mit diesen Tipps kannst du relativ einfach Steuern sparen und dir über die Steuererklärung Geld zurückholen.
Ein Paar sitzt vor einem Laptop, um sie herum liegen mehrere Dokumente auf dem Tisch.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Sparen ist angesagt: Schließlich klettern die Preise für Energie und Lebensmittel kräftig. Gut, wenn dann bei der Steuer mehr übrigbleibt. Informier dich jetzt, welche Möglichkeiten du hast, um Steuern zu sparen. Denn auch wenn von den Abgaben unter anderem Straßen, Bildungswesen und Sozialsystem finanziert werden, musst du ja nicht unbedingt zu viel bezahlen.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Heirat geplant?: Je früher, desto besser für die Steuern.
  • Gesundheitskosten und außergewöhnliche Belastungen: Können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Berufliche Ausgaben: Auch Werbungskosten genannt, mindern die Steuerlast.
  • Eine Steuererklärung: Lohnt sich auch für Angestellte ohne Nebentätigkeiten.
  • Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen: sind absetzbar.
  • Spenden: kannst du bis zu 20% deines Einkommens von der Steuer absetzen.
  • Nutze den Pauschbetrag bei Geldanlagen: um Kapitalerträge steuerfrei zu halten.

Steuerspartipp 1: Heirat geplant? Je früher, desto besser

Wenn dein Partner und du ohnehin in absehbarer Zeit heiraten wollt, dann spart das kräftig Steuern. Und zwar bereits für das Jahr, in dem die Hochzeit stattfindet. Es kann sich also lohnen, die Hochzeit vorzuziehen.

Ehepaare profitieren bei Steuern und Abgaben in vielerlei Hinsicht:

Steuerspartipp 2: Gesundheitskosten und außergewöhnliche Belastungen

Jenseits einer individuellen Grenze, die das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung errechnet, wirken sich Ausgaben für die Gesundheit steuermindernd aus. Das gilt zum Beispiel für:

Diese gelten als außergewöhnliche Belastung. Im Falle von Gesundheitskosten müssen diese aber ärztlich notwendig, also verordnet worden sein. Es kann zum Beispiel vorteilhaft sein, eine umfangreiche Zahnsanierung in einem Jahr durchführen zu lassen und abzurechnen.

Gesundheitskosten sind aber nur ein Beispiel für solche außergewöhnlichen Belastungen. Dazu zählt auch der Kauf von Hausrat, wenn dies beispielsweise nach einem Überflutungsschaden notwendig gewesen ist. Wichtig dabei: Steuerlich wirksam werden die außergewöhnlichen Belastungen in der Regel nur mit dem Betrag, der jenseits der individuellen Grenze liegt.

Quick-Info: Was heißt absetzen?

Werden Ausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht, ist häufig von „Absetzen“ die Rede. Damit ist nur gemeint, dass der Betrag oder ein Betrag, der über einer Pauschale liegt, vom Einkommen abgezogen werden darf. Dadurch verringern sich die Steuerzahlungen auf den Rest des Einkommens.

Steuerspartipp 3: Werbungskosten einreichen

Beruflich bedingte Aufwendungen können die Steuerlast mindern. Ein Beispiel sind die Aufwände, die durch Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen entstehen. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Bearbeitung einer Steuererklärung automatisch ohne Belege einen Pauschalbetrag, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Aufwände.

Diese Pauschale liegt 2022 bei 1.200 Euro. Hast du berufliche Ausgaben, die darüber hinausgehen (zum Beispiel Fahrtkosten), dann solltest du die Belege sammeln und in der Steuererklärung geltend machen.

Wer regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz pendelt (Auto, ÖPNV) sollte unbedingt die sogenannte Pendlerpauschale (offiziell Entfernungspauschale) nutzen. Hier helfen etwa Programme für die Steuererklärung bei der genauen Ermittlung weiter. Bis zu einer Strecke von 20 Kilometern kannst du pro Kilometer 0,30 Euro pro Tag ansetzen. Ist die Wegstrecke zur Arbeit weiter als 20 Kilometer, kann für jeden weiteren Kilometer ein Betrag von 0,35 Euro angesetzt werden. Bei durchschnittlich 200 Tagen im Jahr, die du ins Büro oder in die Firma fährst, summiert sich das.

Wenn du via ÖPNV unterwegs bist, kannst du entweder die Kosten für die Tickets (Belege aufheben) ansetzen oder du nutzt die Pendlerpauschale.

Steuerspartipp 4: Immer Steuererklärung machen

Bei der Einkommenssteuer gibt es Personen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören unter anderem Selbstständige. Wer fest angestellt arbeitet und keine weiteren Tätigkeiten ausübt, kann die Einkommenssteuererklärung freiwillig abgeben.

Und sollte das auch tun: Denn viele Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken, kann das Finanzamt erst dann berücksichtigen, wenn es mit der Erklärung davon erfährt. Deswegen kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für alle lohnen, denen auf der Gehaltsabrechnung lediglich die Lohnsteuer abgezogen wird.

Steuerspartipp 5: Handwerkerkosten und Dienstleistungen im Haushalt

Kosten für Handwerker und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen können bei der Steuer berücksichtigt werden. Darunter fallen dann Arbeiten von Hausmeisterdiensten, Haushaltstätigkeiten oder von Gartenhilfen. 20 Prozent der Kosten für Arbeit, Fahrt oder Maschinennutzung können bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr angesetzt werden.

Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die ein Handwerker durch seine Arbeiten verursacht hat. Damit das Finanzamt die Kosten akzeptiert, sind diese Dinge wichtig:

Was viele nicht wissen: Um diese Kosten geltend zu machen, musst du nicht der Eigentümer einer Immobilie sein. Die Vorteile ergeben sich ebenfalls für Mieter. Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung sollte der Vermieter einmal jährlich eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, aus der ersichtlich wird, wie hoch die Belastung des Mieters durch diese haushaltsnahen Dienstleistungen war.

Quick-Info: Arbeitszimmer und andere Besonderheiten

Wer viel in den eigenen vier Wänden arbeitet, hat dadurch auch Ausgaben. So können insbesondere die Kosten für ein Arbeitszimmer abgesetzt werden. Technische Anschaffungen, die für die berufliche Nutzung notwendig sind, lassen sich ebenfalls absetzen.

Steuerspartipp 6: Du hast gespendet? Dann absetzen!

Gutes tun und die Steuerlast senken? Das geht mit der Anerkennung von Spenden! Bis maximal 20 Prozent des Einkommens können so als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Spenden werden nicht von der Steuer abgezogen, sondern verringern das zu versteuernde Einkommen.

Bei Spenden unter der Grenze von 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis. Das kann etwa der Kontoauszug als Beweis der Zahlung sein. Bei Spenden darüber hinaus muss die empfangende Organisation aber eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Steuerspartipp 7: Pauschbetrag bei Geldanlagen nutzen

Bei ihren Geldanlagen machen viele Steuerpflichtige einen großen Fehler. Kapitalerträge auf ETFs, Aktien oder Fonds sind steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragssteuer. Es handelt sich um eine Quellensteuer, das heißt, sie wird von der depotführenden Bank automatisch an das Finanzamt überwiesen.

Es sei denn, der Sparer nutzt seinen Freibetrag. Pro Steuerjahr sind nämlich Erträge von 801 Euro (bei Verheirateten der doppelte Betrag für beide zusammen) steuerfrei. Damit die Bank keine Steuer überweist, muss ein Freistellungsauftrag ausgefüllt werden. Dazu gibt es in der Regel Vordrucke oder Onlineformulare. Den Freibetrag dürfen die Anleger:innen auf mehrere Depots aufteilen.

Steuern sparen können alle

Mit Werbungskosten- und Pendlerpauschale bietet der Gesetzgeber bereits genügend Anreize, um auch freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Und mit den legalen Tipps zu den absetzbaren Kosten und sonstigen Sparmöglichkeiten aus diesem Beitrag landet nicht zu viel Geld beim Staat.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was kann ich alles von der Steuer absetzen?
Werbungskosten, Handwerkerleistungen oder Spenden senken die Steuerlast. Zu den absetzbaren Kosten gehören auch Aufwendungen für Kinderbetreuung und Unterhalt.
Was mindert noch die Steuerlast?
Wenn Arbeitnehmer mehr als 1.200 Euro im Jahr für ihren Beruf aufwenden, kann das kräftig die Steuern senken. Oft genügt hier schon, die Fahrten zur Arbeit anzusetzen.
Kann ich als Privatperson das Auto steuerlich absetzen?
Das geht nur bei Menschen, die das Auto im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit nutzen. Dann ist das Auto ein notwendiges Betriebsvermögen und damit sind die Kosten dafür absetzbar.

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