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Spenden: Definition und steuerliche Behandlung

Bei Spenden handelt es sich der Definition nach um freiwillige Sach- oder Geldleistungen für einen bestimmten Zweck, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Mehr dazu erfährst du hier.
Ein Überweisungsschein mit der Aufschrift Spende.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Spende ist eine freiwillige und unentgeltliche Ausgabe in Form von Geld- oder Sachleistungen, für die keine Gegenleistung erwartet wird. Sie dient im Regelfall gemeinnützigen Zwecken. Bestimmte Spenden sind von der Steuer absetzbar. Welche das sind, wie die steuerliche Behandlung aussieht und was du über Spenden wissen solltest, liest du hier.
  1. Definition von Spenden und Spendenarten
  2. Wann Spenden steuerlich absetzbar sind
  3. Höhe der Steuerbefreiung bei Spenden
  4. Spenden: Ausgaben ohne Gegenleistung
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu Spenden
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Spenden: Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, für die keine Gegenleistung erwartet wird.
  • Arten von Spenden: Unterschieden werden Geldspenden, Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.
  • Absetzbarkeit von Spenden: Ist der Zweck der Spende gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich, ist der Betrag als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer beziehungsweise Körperschaftssteuer abzugsfähig.
  • Höhe der Steuerbefreiung: Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte der spendenden Person sind absetzbar, Parteispenden werden in noch stärkerem Maße begünstigt.

Definition von Spenden und Spendenarten

Spenden sind Aufwendungen für Personen, Unternehmen oder anderen Organisationen, für die die Spendenden keine Gegenleistung bekommen. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung in Form einer Spendenbescheinigung, die beim Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden kann. Bei Summen bis zu 300 Euro reicht auch ein Nachweis per Kontoauszug.

Arten von Spenden

Spenden werden in vier grundlegende Arten unterschieden:

Wann Spenden steuerlich absetzbar sind

Grundsätzlich sind Spenden Kosten der Lebensführung, die zu keiner Steuervergünstigung berechtigen. Im Regelfall sind die Empfänger von Spenden aber gemeinnützige Organisationen oder der Zweck der Spenden ist gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich –dann sind Spenden sehr wohl als Sonderausgaben von der Einkommenssteuer beziehungsweise der Körperschaftssteuer abzugsfähig.

Sobald eine zuzurechnende Gegenleistung erbracht wird, liegt aus steuerlicher Sicht allerdings keine Spende mehr vor. Auch direkte Spenden an Bedürftige oder Gaben in den Klingelbeutel beim sonntäglichen Kirchenbesuch sind nicht abzugsfähig.

Was unter gemeinnützige Organisationen fällt

Seriöse, gemeinnützige Organisationen gibt es Hunderte allein in Deutschland. Eine Organisation gilt als gemeinnützig, wenn sie die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert.

Darunter fallen zum Beispiel Kirchen, Vereine, Museen und Hilfsorganisationen verschiedenster Art. Konkret gibt es unter anderem Organisationen, die den Tierschutz unterstützen, die Kindernothilfe, Ärzte ohne Grenzen e. V. oder die DLRG. Auch Hochschulen fallen in diesen Bereich, denn Forschung und Lehre sind als wissenschaftlicher Zweck gemeinnützig, soweit sie im hoheitlichen Bereich stattfinden.

Spendende können zudem Geld- oder Sachleistungen an gemeinnützige Stiftungen in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben angeben, sie werden dort aber extra erfasst.

Quick-Info: Spenden an verbundene Stiftungen

Vorsicht ist geboten, wenn Kapitalgesellschaften Spenden an ihnen verbundene Stiftungen ausstellen. In solchen Fällen kann es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter:innen handeln. Das gilt vor allem, wenn Stiftungsmitglieder oder nahe Angehörige zugleich Gesellschafter:innen der Kapitalgesellschaft sind. Bei fraglichen Konstruktionen sollte das Finanzamt im Vorweg kontaktiert werden.

Spenden an politische Parteien

Steuerlich gesehen gelten auch Spenden an politische Parteien als Sonderausgaben und können als solche abgesetzt werden. Der Gesetzgeber argumentiert die Begünstigung als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens. Parteispenden werden steuerlich aber etwas anders behandelt als Spenden an gemeinnützige Organisationen.

Grundsätzlich muss die Organisation ihren Sitz in der EU haben, um die Spende steuerlich geltend machen zu können. Hat sie ihren Sitz nicht in Deutschland, können allerdings andere steuerliche Regelungen gelten.

Höhe der Steuerbefreiung bei Spenden

Bei Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte der spendenden Person absetzbar. Waren die Spenden höher, können sie im folgenden Jahr für Vergünstigungen sorgen.

Ein Beispiel: Eine ledige Person mit Einkünften von 50.000 Euro spendet 3.000 Euro. Dann ist die Spende vollständig absetzbar. Würde die Person 11.000 Euro spenden, wären im Rahmen der Einkommenssteuererklärung davon nur 10.000 Euro – 20 Prozent der Einkünfte – absetzbar.

Parteispenden werden steuerlich in noch stärkerem Maße begünstigt. Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien können zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden – bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartner:innen maximal 1.650 Euro. So bekommen sie bis zum Betrag von 3.300 Euro die Hälfte der Spende als Steuererstattung zurück. Und der darüber liegende Betrag bis maximal 3.300 Euro ist zusätzlich als Sonderausgabe abzugsfähig.

Ein Beispiel: Eine Spende von 5.000 Euro würde die zu zahlende Einkommenssteuer um 1.650 Euro reduzieren – das sind die 50 Prozent von 3.300 Euro. Die übrigen 1.700 Euro können zudem als Sonderabgaben angesetzt werden.

Statistik

Im Jahr 2022 betrug die Höhe der Geldspenden an gemeinnützige Organisationen, Hilfs- sowie Wohltätigkeitsorganisationen und Kirchen von privaten Spender:innen in Deutschland rund 5,7 Milliarden Euro. In dieser Summe sind Großspenden von mehr als 2.500 Euro nicht enthalten.
Quelle: Statista

Spenden: Ausgaben ohne Gegenleistung

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe für einen bestimmten Zweck, für die Spender:innen keine Gegenleistung bekommen. Um die Spende von der Steuer absetzen zu können, muss es sich beim Empfänger um eine gemeinnützige Organisation handeln oder der Zweck der Spenden gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein.

Spenden können in Form von Geld- oder Sachspenden erfolgen oder in einem Verzicht auf Arbeitsentgelt oder Erstattungen bestehen. Auskünfte zu Spendenorganisationen erteilt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu Spenden

Wie werden Spenden definiert?
Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe, häufig für einen guten Zweck, für die die Spendenden keine Gegenleistung bekommen.
Was für Arten von Spenden gibt es?
Es gibt vier Arten von Spenden: Geldspenden, Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.

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