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Was eine Niederlassung ist: Alles Wissenswerte dazu

Eine Niederlassung ist ein Standort eines Unternehmens. Was das bedeutet und worin sich Hauptniederlassung, Zweigniederlassung und Betriebsstätte beziehungsweise Filiale unterscheiden, liest du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wenn ein Unternehmen wächst und die Geschäftsführung darüber nachdenkt, an einen weiteren Standort zu expandieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie dieser Standort sich rechtlich zum Hauptsitz des Unternehmens verhält. Eine oft gewählte Variante ist, eine Niederlassung zu gründen. Was das konkret bedeutet, erfährst du hier.
  1. Hauptniederlassung und Zweigniederlassung
  2. Eine selbstständige Niederlassung
  3. Die Rechte einer Niederlassung
  4. Eine Niederlassung gründen
  5. Die Betriebsstätte als Alternative
  6. Wissen, was eine Niederlassung ist
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Niederlassung: Eine Niederlassung ist ein Standort, den ein Unternehmen neben seiner Hauptniederlassung als weitere räumlich vom Hauptsitz getrennte Geschäftsstelle gründen kann.
  • Rechtlicher Stand einer Zweigniederlassung: Eine Zweigniederlassung übt die gleiche Tätigkeit aus wie der Hauptsitz und ist rechtlich gesehen keine eigene juristische Person.
  • Selbstständigkeit einer Zweigniederlassung: Eine Zweigniederlassung muss so selbstständig sein, dass sie bei Schließung des Hauptsitzes als eigenes Unternehmen weitergeführt werden könnte.
  • Gegensatz Betriebsstätte: Eine Betriebsstätte oder Filiale ist hingegen eine Niederlassung, die nicht selbstständig agieren könnte.

Hauptniederlassung und Zweigniederlassung

Eine Niederlassung ist ein Standort eines Unternehmens. Ein Unternehmen hat in der Regel einen Sitz, an dem sich sein Betriebsmittelpunkt befindet und der auch Hauptsitz oder Hauptniederlassung genannt wird.

Wenn das Unternehmen weitere Standorte eröffnen möchte, die räumlich von seinem Hauptsitz getrennt sind, ist eine Option, eine – gegebenenfalls weitere – Niederlassung zu gründen, genauer gesagt: eine Zweigniederlassung. Wenn ohne weitere Angaben von einer Niederlassung die Rede ist, sind meistens Zweigniederlassungen gemeint.

Die notwendige räumliche Trennung bedeutet nicht, dass die Zweigniederlassung sich in einem anderen Gebäude, einer anderen Stadt oder in einem anderen Land befinden muss. Ihre Räumlichkeiten müssen nur klar von dem Hauptsitz getrennt sein.

Eine selbstständige Niederlassung

Die (Zweig-)Niederlassung ist ein Teil des Unternehmens und übt die gleichen Tätigkeiten aus wie der Hauptsitz. Sie unterstützt also nicht nur einen bestimmten Teil der Unternehmenstätigkeit, sondern ist an alle Entscheidungen gebunden, die die Geschäftsführung am Hauptsitz für das gesamte Unternehmen trifft.

Allerdings hat eine Niederlassung einen hohen Grad an Selbstständigkeit, was die Tätigkeit an ihrem eigenen Standort angeht. Eine Niederlassung muss sogar so weit selbstständig sein, dass sie als eigenes Unternehmen weitergeführt werden könnte, sollte die Hauptniederlassung schließen.

Wichtig: Eine Niederlassung muss immer auf eine gewisse Dauer angelegt sein.

Kurz erklärt: Niederlassung vs. Tochtergesellschaft

Ein Unternehmen kann auch entscheiden, eine Tochtergesellschaft zu gründen. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Unternehmen, das immer eigenständig seine Bilanzen erstellt und als eigene juristische Person gilt.

Die Rechte einer Niederlassung

Da eine Zweigniederlassung kein eigenes Unternehmen und damit keine eigene juristische Person ist, hat sie nicht die gleichen Rechte wie der Hauptsitz des Unternehmens. Falls das Unternehmen beispielsweise ein Grundstück für die neue Niederlassung erwirbt, wird dafür der Hauptsitz ins Grundbuch eingetragen. Auch Klagen kann allein der Hauptsitz vor Gericht einreichen.

Bei der Bilanzierung hingegen steht es dem Unternehmen offen, ob die Zweigniederlassung eine eigene Bilanz erstellt oder ob für das ganze Unternehmen zusammen bilanziert wird. Die Besteuerung wird in der Regel auf der Unternehmensebene insgesamt festgelegt, zumindest, sofern sich alle Niederlassungen im selben Land wie die Hauptniederlassung befinden.

Eine Niederlassung gründen

Wenn ein Unternehmen beschlossen hat, eine neue Niederlassung zu gründen, muss das ins Handelsregister der Hauptniederlassung eingetragen werden. Kapitalgesellschaften müssen dabei eine beglaubigte Abschrift ihres Gesellschaftsvertrags vorlegen, Aktiengesellschaften die Abschrift ihrer Satzung.

Bei gewerblicher Tätigkeit ist es notwendig, die Zweigniederlassung beim zuständigen Gewerbeamt des neuen Standorts anzumelden. Dazu muss neben Identitätsnachweisen beziehungsweise Vollmachten der Zuständigen auch ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Je nach Art des Unternehmens kann ein Eintrag zum Beispiel im Aktienregister oder im Gesellschaftsregister, oder eine Anmeldung bei der zuständigen Kammer oder Berufsgenossenschaft erforderlich sein.

Good to know

Weil eine Zweigniederlassung kein selbstständiges Unternehmen ist, muss sie den gleichen Namen tragen wie die Hauptniederlassung. Oder – wenn sie einen eigenen Namen bekommen soll – in ihrem Namen ausdrücklich als Zweigniederlassung des Unternehmens identifiziert werden können.

Die Betriebsstätte als Alternative

Neben der Zweigniederlassung mit gewisser Selbstständigkeit hat ein Unternehmen die Möglichkeit, eine unselbstständige Niederlassung zu gründen. Diese Niederlassungen werden Betriebsstätten oder Filialen genannt.

Sie sind zwar auch räumlich von der Hauptniederlassung getrennt, ansonsten aber in jeder Hinsicht von der Hauptniederlassung abhängig. So werden ihre Rechnungen beispielsweise im Namen der Hauptniederlassung ausgestellt.

Für Betriebsstätten oder Filialen ist ebenfalls eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Ins Handelsregister müssen sie nicht eingetragen werden.

Wissen, was eine Niederlassung ist

Ein Unternehmen kann neben seiner Hauptniederlassung am Hauptsitz weitere Zweigniederlassungen haben. Das sind räumlich getrennte Standorte, die eine eigene Bilanz führen können, aber im Gegensatz zu Tochtergesellschaften nicht als eigene juristische Person gelten.

Niederlassungen üben die gleichen Tätigkeiten aus wie der Hauptsitz, haben aber so viel Selbstständigkeit, dass sie als eigenes Unternehmen weitergeführt werden könnten, sollte die Hauptniederlassung schließen. Das unterscheidet Niederlassungen von Betriebsstätten oder Filialen, die nicht selbstständig von der Hauptniederlassung agieren können.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist unter einer Niederlassung zu verstehen?
Eine Niederlassung ist ein Standort eines Unternehmens. Es wird unterschieden zwischen der Hauptniederlassung, dem Hauptsitz und weiteren, räumlich getrennten Zweigniederlassungen.
Was ist der Unterschied zwischen Niederlassung und Filiale?
Eine Filiale oder Betriebsstätte kann nicht selbstständig von der Hauptniederlassung eines Unternehmens agieren. Eine Niederlassung gehört zur Hauptniederlassung eines Unternehmens, hat aber gewisse Selbstständigkeit an ihrem eigenen Standort.
Ist eine Niederlassung ein Betrieb?
Eine (Zweig-)Niederlassung ist keine eigene juristische Person, sondern ist rechtlich betrachtet ein Teil der Hauptniederlassung.

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