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Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände: Alle Infos

Erfahre hier, warum selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände entscheidenden Einfluss auf die Finanzen eines Unternehmens haben können.
Eine Person steht vor einem großen Fernseher, der Diagramme zeigt.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Erfahre in diesem Artikel alles Wichtige über immaterielle Vermögensgegenstände. Wir erklären, was sich hinter diesem Begriff verbirgt und wie sie in der Bilanzierung behandelt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen – erhalte einen umfassenden Überblick.
  1. Immaterielle Vermögensgegenstände: Was ist das überhaupt?
  2. So solltest du immaterielle Vermögensgegenstände bilanzieren
  3. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände als Sonderfall
  4. Immaterielle Vermögensgegenstände: Wichtig und komplex
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Nicht physisch greifbare und nicht monetäre Vermögenswerte wie Rechte und geistiges Eigentum.
  • Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen: Sie müssen wirtschaftlich verwertbar, handelbar und einzeln bewertbar sein.
  • Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände: Können in der Bilanz aufgenommen werden, es gibt jedoch Ausnahmen wie Marken oder Kundenlisten.
  • Aktivierungsverbot im Steuerrecht: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände dürfen steuerrechtlich nicht aktiviert werden, auch wenn sie in der Handelsbilanz erfasst sind.
  • Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill): Darf nur aktiviert und abgeschrieben werden, wenn das Unternehmen verkauft wird und die Käuferpartei mehr bezahlt als den Buchwert des Unternehmens.

Immaterielle Vermögensgegenstände: Was ist das überhaupt?

Immaterielle Vermögensgegenstände gelten als schwierig zu erfassen und zu bilanzieren. Es wird oft argumentiert, dass ihre Existenz lediglich aus internen Unternehmensmotiven entsteht und dazu dient, die Vermögenssituation künstlich zu verbessern.

Auf der anderen Seite können nicht bilanzierbare immaterielle Vermögensgegenstände, wie selbst geschaffene Geschäfts- und Firmenwerte oder Kundenlisten, erhebliche stille Reserven beinhalten, die in der Bilanz nicht sichtbar sind. Obwohl immaterielle Vermögensgegenstände schwer greifbar sind, spielen sie eine bedeutende Rolle bei der Bewertung von Unternehmensvermögen.

Immaterielle Vermögensgegenstände umfassen alle nicht physisch greifbaren und nicht monetären Vermögenswerte eines Unternehmens, wie Rechte und geistiges Eigentum (ausgenommen Finanzanlagen). Damit sie bilanziert werden können, müssen sie wie andere Vermögensgegenstände wirtschaftlich verwertbar, handelbar und einzeln bewertbar sein.

Immaterielle Vermögensgegenstände gehören zum Anlagevermögen. Gemäß den Vorgaben zur Gliederung der Bilanz in § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) werden folgende Kategorien unterschieden:

Hier einige Beispiele für immaterielle Vermögensgegenstände:

So solltest du immaterielle Vermögensgegenstände bilanzieren

Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände im Handelsrecht unterliegt verschiedenen Regeln. Es gibt Vorschriften, die eine Aufnahme in die Bilanz verlangen, dazu Verbote und Wahlrechte. Bei selbst geschaffenem immateriellem Vermögen ist eine genaue Abgrenzung erforderlich. Diese Punkte sind bei der Bilanzierung besonders zu beachten:

Kurz erklärt

Bei der Bewertung werden seit 2009 immaterielle Vermögensgegenstände genauso behandelt wie materielle Vermögensgegenstände. Wenn sie aktiviert werden, werden sie mit den Kosten bewertet, die für ihren Kauf oder ihre Herstellung angefallen sind. Diese Kosten werden über ihre Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben. Gekaufte Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und ebenfalls über die Zeit abgeschrieben.
Bei selbst erstellten Vermögensgegenständen ist es schwieriger, den Wert festzulegen. Die Kosten für ihre Herstellung werden aus den tatsächlichen Entwicklungskosten abgeleitet. Es dürfen jedoch nur die Kosten berücksichtigt werden, die für die Entwicklung entstanden sind.
Forschungskosten können nicht aktiviert werden. Wenn Forschung und Entwicklung nicht klar getrennt werden können, darf der Vermögensgegenstand überhaupt nicht in der Bilanz erfasst werden. Die genaue Bewertung hängt von den spezifischen Kosten und Umständen ab.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände als Sonderfall

Die Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen ist eine besondere Situation. Früher gab es ein Aktivierungsverbot im Handelsrecht für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben oder selbst geschaffen wurden.

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage hat ein Unternehmen nun die Wahl, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren oder nicht. Diese Änderung im Handelsgesetzbuch wurde aufgrund der wachsenden Bedeutung solcher Vermögensgegenstände im Geschäftsverkehr eingeführt.

Wenn ein Unternehmen sich dazu entscheidet, einen selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstand zu aktivieren, werden die damit verbundenen Herstellungskosten vollständig neutralisiert. Das bedeutet, dass sie nicht im Jahr der Entstehung als Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung auftauchen. Stattdessen werden sie über die Abschreibung des Vermögenswerts in zukünftigen Perioden berücksichtigt.

Wenn sich das Unternehmen jedoch gegen die Aktivierung entscheidet, werden die Kosten zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Es ist wichtig, zu beachten, dass das Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nur für die Handelsbilanz gilt. Steuerrechtlich besteht hingegen ein Aktivierungsverbot, selbst wenn diese Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz erfasst werden.

Dadurch wird das Prinzip der Maßgeblichkeit durchbrochen, das besagt, dass die Werte der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz übernommen werden müssen. Daher sind die Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen begrenzt.

Immaterielle Vermögensgegenstände: Wichtig und komplex

Immaterielle Vermögensgegenstände spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Unternehmen, obwohl ihre Bilanzierung komplex ist. Die Aufnahme in die Bilanz unterliegt bestimmten Regeln mit Vorschriften, Verboten und Wahlrechten.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände können aktiviert oder als Aufwand erfasst werden, wobei Unterschiede zwischen Steuerrecht und Handelsrecht bestehen. Das Aktivierungsverbot im Steuerrecht beschränkt die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, denn die Wahl zur Aktivierung gilt nur für die Handelsbilanz.

Die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfordert eine genaue Abgrenzung und Unterscheidung zwischen originärem und abgeleitetem Goodwill. Die Abschreibung erfolgt über unterschiedliche Zeiträume, was zu Differenzen in der Steuer- und Handelsbilanz führen kann. Die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände ist komplex und erfordert sorgfältige Beachtung der rechtlichen Bestimmungen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte?
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sind Vermögensgegenstände, die ein Unternehmen selbst erstellt hat. Einige Beispiele dafür sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Vermögensgegenstände im Anlagevermögen. Gemäß § 5 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) dürfen diese speziellen selbst geschaffenen Vermögenswerte nicht in der Bilanz erfasst und als Vermögenswert ausgewiesen werden. Diese Regelung gilt hauptsächlich für Kaufleute und bestimmte Gewerbetreibende. Daher werden diese Vermögenswerte nicht als Teil des Unternehmensvermögens betrachtet.
Was sind immaterielle Vermögensgegenstände?
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Vermögenswerte, die nicht physisch greifbar sind. Gemäß § 266 HGB gehören dazu selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte, entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Zusätzlich zählen der Geschäfts- oder Firmenwert und geleistete Anzahlungen zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Diese Vermögensgegenstände sind für ein Unternehmen von großer Bedeutung, auch wenn sie nicht materiell vorhanden sind.
Was gehört zu immateriellen Vermögensgegenständen?
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen eines Unternehmens gehören zum Beispiel Marken, Patente, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und selbst entwickelte Software.

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