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Formwechsel: Unternehmen im Wandel 

Ein Formwechsel ändert die Rechtsform eines Unternehmens. Wissenswertes über die Gründe, die Voraussetzungen sowie die steuerrechtlichen Konsequenzen einer solchen Umwandlung liest du hier.
Außenansicht der Glasfassade eines beleuchteten Bürogebäudes im Abendlicht.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Du bist Inhaber:in eines Unternehmens und möchtest die Rechtsform der Gesellschaft wechseln? Aus deiner KG soll eine GmbH werden? Oder planst du, aus der GmbH eine AG zu machen? Dann solltest du dich mit den rechtlichen Möglichkeiten einer Umwandlung befassen, zum Beispiel mit dem Formwechsel.
  1. Das bedeutet Formwechsel
  2. Gründe für einen Formwechsel
  3. So läuft der Formwechsel ab
  4. Steuerneutraler Formwechsel
  5. Von der Personen- zur Kapitalgesellschaft
  6. Viele Chancen, viel Vorbereitung
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Formwechsel: Die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens, die Identität des Unternehmens bleibt gleich, es finden keine Vermögensverschiebungen statt.
  • Gründe für einen Formwechsel: Fragen der Haftung, der Mitbestimmung oder der Kosten, Vorbereitung auf weitere Schritte wie Unternehmensnachfolge oder Unternehmenskauf, Änderungen der steuerrechtlichen Bedingungen oder Vereinfachung von Unternehmensstrukturen.
  • Formwechsel-Prozess: Besteht aus Vorbereitung, Beschluss und Vollzug. Der Formwechsel wird wirksam und vollzogen mit der Eintragung in das Handelsregister.
  • Steuerneutraler Formwechsel: Ein Formwechsel kann steuerneutral durchgeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und eine siebenjährige Sperrfrist eingehalten wird.
  • Formwechsel von Personen- zu Kapitalgesellschaft: Bei einem Formwechsel von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft ändert sich der steuerliche Status der betroffenen Vermögenswerte entsprechend.
  • Vorbereitung auf einen Formwechsel: Ein Formwechsel bietet Chancen zur Verbesserung der rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Verhältnisse, erfordert aber eine sorgfältige Vorbereitung und Beratung durch Expert:innen.

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    Das bedeutet Formwechsel

    Der Begriff Formwechsel kommt aus dem Gesellschaftsrecht. Er bezeichnet die Änderung der Rechtsform eines Rechtsträgers oder einer Gesellschaft. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 190 bis 304 Umwandlungsgesetz (UmwG).

    Beim Formwechsel lässt sich das Gesamt- oder das Teilvermögen einer Gesellschaft im Ganzen auf eine andere Gesellschaft übertragen. Dabei ist es nicht notwendig, dass Vermögensgegenstände einzeln übertragen werden oder Dritte zustimmen müssen.

    Ein Formwechsel zeichnet sich dadurch aus, dass sich durch ihn allein das sogenannte Rechtskleid des Unternehmens verändert. Die Identität des Unternehmens bleibt gleich, auch finden keine etwaigen Vermögensverschiebungen oder -übertragungen auf andere Rechtsträger statt.

    Beispiele für einen Formenwechsel sind:

    Für Anteilseigner:innen hat der Formwechsel unter Umständen die Konsequenz, dass sich die Qualität ihrer Gesellschaftsanteile verändert. Findet beispielsweise ein Formwechsel einer AG in eine GmbH statt, werden aus Aktionär:innen Inhaber:innen der GmbH-Geschäftsanteile – mit umfangreicheren Rechten.

    Gründe für einen Formwechsel

    Um zu ermitteln, welche Rechtsform für das Unternehmen am geeignetsten ist, sind viele Aspekte zu berücksichtigen, zum Beispiel Fragen der Haftung, der Mitbestimmung oder der Kosten. Für die Umstrukturierung eines Unternehmens gibt es zudem oft viele weitere, ganz unterschiedliche Gründe. Zu ihnen zählen regelmäßig:

    Quick-Info: Andere Umwandlungsformen

    Neben dem Formwechsel gibt es noch die Umwandlungsformen Verschmelzung und Spaltung:
    • Bei der Verschmelzung verschmelzen mehrere Unternehmen zu einem. Unterschieden wird zwischen einer Verschmelzung zur Aufnahme und einer Verschmelzung durch Neugründung. Bei ersterer geht das gesamte Betriebsvermögen eines Unternehmens auf ein anderes, bereits bestehendes über. Dann wird das erste aufgelöst. Bei der Verschmelzung durch Neugründung geht das Vermögen auf ein neues, noch zu gründendes Unternehmen über.
    • Umwandlung durch Spaltung bedeutet, dass einzelne Teile eines Betriebs in eigene Unternehmen überführt werden oder ein gesamtes Unternehmen aufgeteilt wird.

    So läuft der Formwechsel ab

    Ein Formwechsel lässt sich in drei Phasen einteilen:

    Steuerneutraler Formwechsel

    Ein wesentliches Ziel aller Beteiligten an einem Formwechsel ist ein möglichst steuerneutraler Umwandlungsvorgang. Er soll möglichst keine besondere Steuerlast bei den beteiligten Personen nach sich ziehen. Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann eine Gesellschaft durchaus steuerneutral umgewandelt werden. Das heißt: Es ist gesetzlich möglich, einen Formwechsel ohne die Aufdeckung und Besteuerung von stillen Reserven durchzuführen.

    Diese sogenannte Buchwertfortführung ist jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft, die sich auf die beteiligten Personen, den Übertragungsgegenstand und die gewährte Gegenleistung beziehen. So ist es für einen steuerneutralen Formwechsel zum Beispiel zwingend erforderlich, dass der Einbringungsgegenstand eine Sachgesamtheit, also ein Ganz- oder Teilbetrieb ist.

    Wenn ein Formwechsel steuerneutral erfolgen soll, müssen sich die Beteiligten zudem unbedingt an eine siebenjährige Sperrfrist halten. So kann sich zum Beispiel ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen in diesem Zeitraum negativ steuerlich auswirken, auch rückwirkend.

    Für einen steuerbefreiten Formwechsel sind also viele Voraussetzungen zu beachten und zu überprüfen, so haben Gesellschafter:innen zum Beispiel auch jährliche Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt.

    Good to know

    Für den grenzüberschreitenden Formwechsel hat der Gesetzgeber am 1. März 2023 erstmals klare Regelungen erlassen. Sie beinhalten Vorgaben für den Formwechsel und die Spaltung über eine oder mehrere EU/EWR-Binnengrenzen im Umwandlungsgesetz gemeinsam mit der grenzüberschreitenden Verschmelzung.

    Die spezifischen, durchaus komplexen Verfahrensschritte einer grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahme bedürfen einer sorgfältigen und vorausschauenden Planung. Eine umfassende rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.

    Von der Personen- zur Kapitalgesellschaft

    In Bezug auf Ertragssteuern gelten für Personengesellschaften überwiegend andere Regelungen als für Kapitalgesellschaften. Eigentlich müsste sich also bei einem Formwechsel von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft der steuerliche Status der betroffenen Vermögenswerte ebenfalls entsprechend ändern.

    Diese steuerrechtlichen Effekte sind jedoch systemwidrig und dementsprechend nicht gewollt. Um sie zu vermeiden, hat der Gesetzgeber reagiert und festgelegt, dass der Formwechsel einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft mit der Einbringung eines Einzelunternehmens zu vergleichen ist.

    Das heißt: Bei einem solchen Formwechsel wird fingiert, dass eine Personengesellschaft in eine GmbH eingebracht wird. Der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist also so zu behandeln, als hätte die Gesellschaft ihr Vermögen auf ihre Gesellschafter:innen übertragen. Aus steuerlicher Sicht werden also die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter:innen der bisherigen Personengesellschaft in die neue GmbH eingebracht.

    Viele Chancen, viel Vorbereitung

    Ein Formwechsel bietet Unternehmen Chancen zur Verbesserung ihrer rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Verhältnisse. Allerdings hat dieses Mittel der Umgestaltung weitreichende Konsequenzen. Dementsprechend kompliziert ist die Durchführung. Bist du Gesellschafter:in eines von einem Formwechsel betroffenen Rechtsträgers oder Inhaber:in eines betroffenen Unternehmens, lässt du dich aufgrund der Komplexität des Themas am besten hierzu von Expert:innen beraten.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Welche Formwechsel sind möglich?
    Die häufigsten Fälle eines Formwechsels sind: Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH oder SE) in eine Personengesellschaft (GbR, Partnerschaft, KG, oHG) und umgekehrt. Auch ein Wechsel von einer Kapitalgesellschaftsform in eine andere Kapitalgesellschaftsform oder von einer Personengesellschaftsform in eine andere Personengesellschaftsform wird häufig vollzogen.
    Was ist eine formwechselnde Umwandlung?
    Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform eines Unternehmens. Dabei bleibt allerdings die bisherige Identität bestehen. Regelungen zum Formwechsel finden sich im Umwandlungsgesetz.
    Wann wird ein Formwechsel wirksam?
    Der Formwechsel wird mit Eintragung des Wechsels in das Handelsregister wirksam.

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