- Das ist eine Gesellschaft
- So funktionieren Personengesellschaften
- Die Eigenschaften von Kapitalgesellschaften
- Was Genossenschaften ausmacht
- Gesellschaftsformen in Deutschland
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
Eine Gesellschaft ist: Ein rechtlicher Verbund von Personen oder Rechtsträgern, die gemeinsam wirtschaftliche oder ideelle Ziele verfolgen. Der Zweck der Gesellschaft wird im Gesellschaftsvertrag definiert.
Gesellschaftsrecht in Deutschland: Es regelt unter anderem die Rechtsfähigkeit von Gesellschaften, Haftungsfragen der Gesellschafter:innen, Struktur der Gesellschaftsverträge und Fragen der Unternehmensumstrukturierung.
Statistik: 2021 gab es in Deutschland rund 411.000 Personengesellschaften und knapp 790.000 Kapitalgesellschaften.
Personengesellschaften: Die Gesellschafter:innen haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es gibt verschiedene Formen, wie GbR, OHG, KG, PartG und StGes.
Kapitalgesellschaften: Sie benötigen nur eine:n Gesellschafter:in, die Haftung ist auf ihre Einlagen beschränkt. Es gibt verschiedene Formen, wie AG, SE, GmbH und KGaA.
Mischformen: Sie kombinieren Elemente aus Kapital- und Personengesellschaften, wie die GmbH & Co. KG und AG & Co. KG.
Genossenschaften: Bei ihnen sind die Mitglieder gleichzeitig Eigentümer:innen und Nutzer:innen. Sie verfolgen die sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder.
Das ist eine Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist ein rechtlicher Verbund von Personen oder Rechtsträgern, die gemeinsam wirtschaftliche oder ideelle Ziele verfolgen. Alle Gesellschafter:innen müssen den Zweck der Gesellschaft unterstützen und fördern, beispielsweise durch Kapitaleinlagen, also von ihnen eingezahltes Eigenkapital.
Der Gesellschaft liegt ein Gesellschaftsvertrag zugrunde. Er definiert den Zweck der Gesellschaft. Dabei darf er keine verbotenen oder sittenwidrigen Zwecke zum Ziel haben, da er ansonsten – so schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, vor – nichtig sei.
Außerdem hält der Gesellschaftsvertrag gemäß BGB fest, wie alle Gesellschafter:innen mitwirken und teilhaben sollen, das gemeinsame Gesellschaftsziel zu erreichen. Daneben regelt der Vertrag interne Angelegenheiten, beispielsweise die Aufgabenverteilung, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse.
Es gibt verschiedene Arten von Gesellschaften, deren Ausformungen sich nach den Zielen und Bedürfnissen der Beteiligten richten. Je nach Art der Gesellschaft gibt es andere Strukturen und Regeln. Allen gemeinsam ist jedoch, dass sie als rechtliche Einheit gegründet werden, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
Das Gesellschaftsrecht in Deutschland
Die Wurzeln des deutschen Gesellschaftsrechts reichen zurück bis ins 12. Jahrhundert, als die mittelalterlichen Kaufleute sich gegen das Zinsverbot auflehnten. Mit den Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts, dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896 und dem Handelsgesetzbuch von 1897 wurden die rechtlichen Grundlagen für das heutige Gesellschaftsrecht geschaffen.
Das Gesellschaftsrecht umfasst Regelungen für Personen- sowie für Kapitalgesellschaften und definiert die rechtlichen Anforderungen für diese verschiedenen Unternehmensformen. Dabei regelt es unter anderem die Rechtsfähigkeit von Gesellschaften, Haftungsfragen der Gesellschafter:innen, die Struktur der Gesellschaftsverträge, die Vertretungsbefugnisse sowie Fragen der Unternehmensumstrukturierung.
Statistik
Unter den rund 3,39 Millionen Unternehmen, die es 2021 in Deutschland gab, waren rund 411.000 Personengesellschaften und knapp 790.000 Kapitalgesellschaften.
Quelle:
Statista
So funktionieren Personengesellschaften
Personengesellschaften müssen aus mindestens zwei Gesellschafter:innen bestehen. Diese haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft – nicht nur mit ihrer Einlage, sondern auch mit ihrem persönlichen Vermögen. Allerdings ist bei Personengesellschaften keine Mindestkapitaleinlage erforderlich.
In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Personengesellschaften, die sich in ihren Strukturen, Haftungsregelungen und Merkmalen unterscheiden:
- Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, abgekürzt mit GbR, ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie entsteht automatisch, wenn zwei oder mehr Personen eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ausüben. Dafür ist kein besonderer Vertrag erforderlich.
- Die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine GbR, die als Handelsgewerbe betrieben wird. Für die OHG besteht Buchführungspflicht. Die Gesellschafter haften ebenfalls persönlich, unbeschränkt und solidarisch.
- Eine Kommanditgesellschaft, KG, ist eine Personengesellschaft, bei der es zwei Arten von Gesellschafter:innen gibt: Komplementär:in und Kommanditist:in. Während die Komplementär:innen unbeschränkt haften, haften Kommanditist:innen nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
- Die Partnerschaftsgesellschaft, PartG, ist eine Form der Personengesellschaft für freie Berufe wie Anwält:innen, Ärzt:innen oder Steuerberater:innen.
- Bei einer stillen Gesellschaft, StGes, beteiligt sich eine Person finanziell an einem Unternehmen, ohne nach außen hin als Gesellschafter:in aufzutreten. Die stille Beteiligung ist nicht im Handelsregister eingetragen, und die Haftung ist auf die Einlage der Person beschränkt. Die stille Gesellschaft existiert nicht separat, sondern nur als ergänzende Beteiligungsform, die die Stellung der stillen Gesellschafter:innen definiert.
Good to know
Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), eine grenzüberschreitende Kooperation zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Ländern, wird ebenfalls als Personengesellschaft betrachtet.
Die Eigenschaften von Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften benötigen nur eine:n Gesellschafter:in. Sie verfügen über eigenständiges Vermögen und können Kapital durch die Ausgabe von Aktien aufnehmen, bei der sie zum Beispiel junge Aktien herausgeben.
Die Gesellschafter:innen bei Kapitalgesellschaften werden üblicherweise als Anteilseigner:innen oder Aktionär:innen bezeichnet. Ihre Haftung ist auf ihre Einlagen beschränkt. Da dadurch das unternehmerische Risiko begrenzt werden kann, bevorzugen größere Unternehmen oft diese Gesellschaftsstruktur.
Im Gegensatz zu Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften im Handelsregister eingetragen. Sie zählen außerdem als eine eigenständige juristische Person und können daher rechtlich eigenständig handeln.
Die verschiedenen Arten von Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in ihren rechtlichen Strukturen, Haftungsregelungen und Organisationsformen:
- Eine Aktiengesellschaft, abgekürzt mit AG, ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Höhe von mindestens 50.000 Euro in Aktien aufgeteilt ist: das Aktienkapital. Die AG wird von einem Vorstand geführt, der durch einen Aufsichtsrat gewählt wird und die Gesellschaft nach außen vertritt.
- Die Europäische Gesellschaft, die mit SE abgekürzt wird, was für Societas Europaea steht, ist eine Rechtsform, die es Unternehmen ermöglicht, als AG in verschiedenen EU-Ländern tätig zu sein. Sie muss ihren Sitz in einem EU-Staat haben und erfordert ein Mindestkapital von 120.000 Euro, das in Aktien zerlegt wird. Die SE erleichtert, grenzüberschreitend wirtschaftlich aktiv zu sein, und ermöglicht dadurch, Geschäftstätigkeiten in mehreren Ländern zu koordinieren.
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine GmbH, ist als Gesellschaftsform vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen beliebt. Ihr Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen und ist in Geschäftsanteile aufgeteilt. Die GmbH wird durch Geschäftsführer:innen geleitet.
- Bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, KGaA, teilt sich das Kapital auf: Das Grund- oder Kommanditkapital von mindestens 50.000 Euro stammt von den Aktionär:innen, die nur mit ihren Einlagen haften und nicht in die Geschäftsführung eingebunden sind. Die Komplementär:innen, die unbeschränkt haften und allein geschäftsführungsbefugt sind, ergänzen dieses Kapital mit ihren Vermögenseinlagen.
Quick-Info
Manche Gesellschaftsformen kombinieren Elemente aus Kapital- und Personengesellschaften miteinander, um spezifische unternehmerische Anforderungen besser zu erfüllen. Zu diesen sogenannten Mischformen zählen beispielsweise:
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG, kurz GmbH & Co. KG, bei der die GmbH als Komplementärin agiert, also die volle Haftung über das Betriebsvermögen der Kommanditgesellschaft übernimmt, und keine natürliche Person, anders als bei gängigen Kommanditgesellschaften, unbeschränkt mit ihrem Vermögen haften muss.
- Die Aktiengesellschaft & Co. KG, abgekürzt AG & Co. KG, bei der die Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch haftet – ausschließlich mit ihrem vertraglich festgelegten Grundkapital.
Eingetragene Vereine, kurz e. V., bilden einen Sonderfall: Sie sind zwar eigenständige Körperschaften, aber keine Kapitalgesellschaften, da sie zwar Mitglieder, jedoch nicht zwingend ein eigenes Vermögen haben.
Was Genossenschaften ausmacht
Genossenschaften sind spezielle Unternehmensformen, bei denen die Mitglieder gleichzeitig Eigentümer:innen und Nutzer:innen sind. Genossenschaften verfolgen die sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder.
Die Besonderheit von Genossenschaften liegt in ihrer demokratischen Struktur: Alle Mitglieder haben Genossenschaftsanteile und – egal, wie viele Anteile – eine Stimme. Das ermöglicht eine kollektive Interessensvertretung der Mitglieder und fördert die solidarische Wirtschaftsweise.
Es gibt verschiedene Formen von Genossenschaften:
- Die eingetragene Genossenschaft, abgekürzt mit e. G., kommt am häufigsten vor und wird von Mitgliedern gegründet, die gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Bedürfnisse haben. Alle Mitglieder haben eine Stimme, unabhängig von der Anzahl ihrer Anteile. Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt.
- Die Europäische Genossenschaft, die SCE abgekürzt wird – das steht für Societas Cooperativa Europaea –, ist eine grenzüberschreitende Genossenschaftsform, die in mehreren EU-Ländern tätig sein kann. Sie ermöglicht Genossenschaften, in verschiedenen EU-Ländern zusammenzuarbeiten und einheitlich organisiert zu sein.
Gesellschaftsformen in Deutschland
Die meisten Gesellschaften in Deutschland sind Kapital- und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften können durch die Zeichnung von Aktien Kapital generieren, die Gesellschafter:innen haften nur mit ihrer Kapitaleinlage. Bei Personengesellschaften hingegen haften die Gesellschafter:innen auch mit ihrem Privatvermögen. Mischformen kombinieren beide Ansätze.
Eine weitere gängige Unternehmensform sind Genossenschaften, die auf demokratische Mitbestimmung und die gemeinschaftliche Interessenvertretung ihrer Mitglieder setzen. Jede dieser Gesellschaftsformen hat andere Strukturen und zeichnet sich durch unterschiedliche Haftungs- und Organisationsprinzipien aus. Dadurch sind unterschiedliche Formen für verschiedene Unternehmen attraktiv, abhängig von ihren Bedürfnissen und Zielen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche verschiedenen Gesellschaftsformen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, darunter Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Mischformen und Genossenschaften. Jede dieser Formen hat spezifische Merkmale, Haftungsregelungen und Gründungsvoraussetzungen, die sich je nach den Zielen der Beteiligten unterscheiden.
Wie unterscheiden sich Personengesellschaften von Kapitalgesellschaften?
Personengesellschaften erfordern mindestens zwei Gesellschafter und haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kapitalgesellschaften benötigen nur einen Gesellschafter und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Personengesellschaften erfordern keine Mindestkapitaleinlage, während Kapitalgesellschaften im Handelsregister eingetragen sind.
Was zeichnet Genossenschaften aus und welche Arten von Genossenschaften gibt es?
Genossenschaften sind besondere Unternehmensformen, bei denen die Mitglieder gleichzeitig Eigentümer und Nutzer sind. Sie verfolgen soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Interessen ihrer Mitglieder. Genossenschaften zeichnen sich durch ihre demokratische Struktur aus, bei der alle Mitglieder eine Stimme haben. Es gibt verschiedene Arten von Genossenschaften, darunter eingetragene
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