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Insolvenzanfechtung: Das Schema einfach erklärt

Es gibt ein Schema, wie Insolvenzanfechtungen ablaufen sollten. Wann eine Anfechtung möglich ist, was dabei zu beachten ist und wie sie abläuft, erklärt dieser Beitrag.
Fokus auf Dokumente, die im Vordergrund auf einem Tisch liegen. Im Hintergrund ist verschwommen eine telefonierende Person zu sehen.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Bei einer Insolvenzanfechtung werden Handlungen, die vor dem Insolvenzantrag getätigt wurden, im Nachhinein überprüft – und gegebenenfalls rückgängig gemacht. Damit soll sichergestellt werden, dass Gläubiger:innen der Insolvenz nicht benachteiligt werden. Nach welchem Schema eine Insolvenzanfechtung abläuft, liest du hier.
  1. Grundlagen der Insolvenzanfechtung
  2. Voraussetzungen für eine Insolvenzanfechtung
  3. Anfechtbare Rechtshandlungen
  4. Nicht anfechtbare Zahlungen
  5. Anfechtungsfristen bei einem Insolvenzverfahren
  6. Die Rechtsfolgen einer Anfechtung
  7. Insolvenzanfechtung: Schema für Gleichbehandlung
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Grundlagen der Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung ist ein rechtliches Verfahren, das darauf abzielt, bestimmte Handlungen, die vor der Insolvenzantragstellung getätigt wurden, zu überprüfen und im Bedarfsfall rückgängig zu machen. Der grundlegende Gedanke dahinter ist, sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse gerecht unter den Gläubiger:innen aufgeteilt wird und keine unzulässigen Begünstigungen stattfinden.

Es braucht eine grundsätzliche Voraussetzung, um eine Insolvenzanfechtung einzuleiten: Schuldner:innen, Gläubiger:innen oder die Insolvenzverwaltung haben vor dem Insolvenzverfahren bestimmte Handlungen vorgenommen, die den Wert der Insolvenzmasse verringern und somit zulasten der Insolvenzgläubiger:innen gehen. Dazu gehören unter anderem unentgeltliche Leistungen und Verkäufe unter Wert oder Begünstigungen von einzelnen Gläubiger:innen.

Nur eine Insolvenzverwaltung ist berechtigt, die Insolvenzanfechtung einzuleiten. Somit kann die Anfechtung erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnen. Das bedeutet auch, dass zuvor eine Antragstellung auf Insolvenz erfolgt sein muss – also eine Insolvenzverwaltung bestellt wurde, der die Interessen der Gläubiger:innen vertritt.

Die Anfechtung kann bei einer Privatinsolvenz, die auch Verbraucherinsolvenz genannt wird, und bei einer Regelinsolvenz beziehungsweise Unternehmensinsolvenz erfolgen.

Das Schema für eine Insolvenzanfechtung wird durch die Vorschriften in der Insolvenzordnung, kurz InsO, geregelt. Sie bestimmt neben den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Insolvenzanfechtung auch die anfechtbaren Rechtshandlungen, die Fristen und Rechtsfolgen.

Kurz erklärt: Insolvenzgeld

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird und Insolvenz anmelden muss, steht den Angestellten sogenanntes Insolvenzgeld zu.

Voraussetzungen für eine Insolvenzanfechtung

Der Paragraf 129 der Insolvenzordnung definiert die Grundsätze für eine Insolvenzanfechtung. Demnach sind nur Rechtshandlungen – das gilt auch für Unterlassungen – anfechtbar, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind. Zudem kann die Insolvenzverwaltung nur Rechtshandlungen anfechten, durch die die Gläubiger:innen benachteiligt wurden.

Anfechtbare Rechtshandlungen

Anfechtbar sind nicht nur Rechtshandlungen der Schuldner:innen, sondern auch solche, die die Insolvenzverwaltung und die Gläubiger:innen vornahmen. Zum Beispiel sind Handlungen anfechtbar, die Gläubiger:innen der Insolvenz eine Sicherheit oder Begünstigung gestattet oder ermöglicht haben.

Zu den anfechtbaren Rechtshandlungen gehören vor allem:

Dabei ist zu beachten, dass für die unterschiedlichen Arten von Rechtshandlungen unterschiedliche Umstände für die Anfechtbarkeit erfüllt sein müssen. So gilt zum Beispiel bei bestimmten Tatbeständen als Bedingung, dass die Gläubiger:innen zu dem Zeitpunkt der anfechtbaren Rechtshandlung von der Zahlungsunfähigkeit der Schuldner:innen wussten.

Nicht anfechtbare Zahlungen

Zu den nicht anfechtbaren Zahlungen gehören unter anderem Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert sowie Geschenke zu bestimmten Anlässen wie zu einer Hochzeit oder einem Geburtstag. Für solche Geschenke gelten folgende Grenzen:

Fernerhin sind Zahlungen aus dem unpfändbaren Einkommen oder Vermögen der Schuldner:innen an die Gläubiger:innen nicht anfechtbar. Denn das unpfändbare Einkommen und Vermögen der Schuldner:innen gehört nicht zur Insolvenzmasse.

Anfechtungsfristen bei einem Insolvenzverfahren

Die Anfechtungsfristen für ein Insolvenzverfahren variieren je nach Rechtshandlung. Typischerweise beträgt die Frist für inkongruente Deckung – etwa unentgeltliche Leistungen – vier Jahre vor dem Insolvenzantrag, während sie für konkrete Deckung – zum Beispiel Sicherheiten – drei Monate beträgt. Aber: Bei vorsätzlichem Handeln können die Fristen entfallen.

Die Rechtsfolgen einer Anfechtung

Wenn alle Voraussetzungen für die Insolvenzanfechtung gegeben sind, kann es zu einer Rückabwicklung der Rechtshandlung kommen. Zum Beispiel zu diesen:

Statistik

Von Januar bis September 2023 gab es in Deutschland 13.270 Unternehmensinsolvenzen. Damit stieg die Zahl um 24,7 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in Deutschland von Januar bis September 2023 lag bei 50.018 – ein Anstieg von nur 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Quelle: Statistisches Bundesamt

Insolvenzanfechtung: Schema für Gleichbehandlung

Mit einer Insolvenzanfechtung können Rechtshandlungen rückgängig gemacht werden, die vor Beginn des Insolvenzverfahrens angegangen wurden, um Gläubiger:innen im Verfahren zu benachteiligen. Es geht um Handlungen, die vor dem Start des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden. Die Insolvenzanfechtung kann also dazu beitragen, die Gleichbehandlung der Gläubiger:innen sicherzustellen und möglichen Missbrauch des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann ist eine Insolvenzanfechtung möglich?
Die Insolvenzanfechtung ist dann möglich, wenn mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Wenn Rechtshandlungen vorgenommen wurden, die für die Gläubiger:innen vom Nachteil sind, und wenn diese vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschehen sind. Die Anfechtung an sich erfolgt allerdings erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Welche Zahlungen sind anfechtbar?
Die Anfechtbarkeit erstreckt sich bei einem Insolvenzverfahren auf verschiedene Arten von Zahlungen, beispielsweise Ratenzahlungen, Kreditzahlungen und Warenlieferungen. Doch ob eine Handlung anfechtbar ist, hängt von verschiedenen Umständen ab, etwa davon, ob die Gläubiger:innen zum Zeitpunkt der Handlung von der Zahlungsunfähigkeit wussten. Zahlungen wie Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert und Geschenke zu besonderen Anlässen, bis zu einer Höchstgrenze von 200 Euro pro Einzelgeschenk und maximal 500 Euro pro Jahr sind jedoch nicht anfechtbar.
Wie lange kann die Insolvenzverwaltung anfechten?
Es gibt unterschiedliche Anfechtungsfristen für Insolvenzverfahren, die von der Rechtshandlung abhängen. Wurden zum Beispiel unentgeltliche Leistungen vorgenommen, beträgt der Zeitraum, in dem diese Handlung angefochten werden kann, vier Jahre. Für Sicherheiten nur drei Monate. Bei vorsätzlichen Handlungen können die Fristen entfallen.

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