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Wissenswertes über Einkünfte in der Steuererklärung

Die Einkünfte sind das Herzstück bei der Berechnung der persönlichen Einkommenssteuer. Was genau dahinter steckt und was du über Einkünfte wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Eine Lupe, die auf einem Formular der Einkommenssteuererklärung liegt
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Einnahmen, Einkünfte und Einkommen sind wichtige Begriffe bei der Ermittlung der Einkommenssteuer. Ihre Bedeutung zu verstehen, kann helfen, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden und die Steuererklärung besser zu verstehen. Erfahre hier, welche Einkunftsarten es gibt, wie du deine Einkünfte berechnest und wie sich daraus das steuerpflichtige Einkommen ergibt.
  1. Einkünfte als Basis für die Einkommenssteuer
  2. Die steuerlichen Einkunftsarten im Detail
  3. Steuerpflichtiges Einkommen anhand der Einkünfte berechnen
  4. Einkünfte: Verdienste und Gewinne in der Einkommenssteuer
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Einkünfte sind die Nettoergebnisse aller Einnahmen und Ausgaben, die steuerpflichtige Personen erzielen.
  • 7 Einkunftsarten werden kategorisiert: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.
  • Nicht alle Einnahmen werden besteuert. Einige bleiben steuerfrei, etwa Lotteriegewinne oder Zufallserfindungen.
  • Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus der Summe der ermittelten Einkünfte, von denen Entlastungsbeträge und Sonderausgaben abgezogen werden. Zudem können je nach Umständen weitere Freibeträge abgezogen werden.
  • Zusammenveranlagte Ehepaare geben ihre Einkünfte zunächst getrennt an. Das Finanzamt rechnet diese dann zu einem Gesamtbetrag zusammen.

Einkünfte als Basis für die Einkommenssteuer

Der Begriff Einkünfte stammt aus dem Steuerrecht, aus dem Einkommenssteuerrecht. Das Ermitteln der Einkommenssteuer beginnt aber nicht mit den Einkünften, sondern mit den Einnahmen. Zu den Einnahmen zählen alle laufenden oder einmaligen Zuflüsse in Form von Geld – etwa Gehalt, Mieteinnahmen oder Zinsen – oder Sachwerten – Verköstigung, Geschenke oder geldwerte Vorteile – innerhalb eines Kalenderjahres.

Das Steuerrecht ordnet die Einnahmen verschiedenen Kategorien zu, den sogenannten Einkunftsarten. Für jede davon berechnest du deine Einkünfte, indem du von deinen Einnahmen innerhalb der Kategorie deine Ausgaben abziehst. Einkünfte sind also das Nettoergebnis aller Einnahmen und Ausgaben, die du als steuerpflichtige Person erzielst.

Von all deinen Einkünften darfst du unter bestimmten Umständen zudem bestimmte Aufwendungen abziehen und Freibeträge geltend machen. Am Ende der Steuererklärung ergibt sich daraus das zu versteuernde Einkommen. Es ist maßgeblich für den persönlichen Steuersatz und die Höhe der Einkommenssteuer.

Die steuerlichen Einkunftsarten im Detail

Es gibt im Steuerrecht insgesamt sieben Einkunftsarten, denen du deine steuerpflichtigen Einnahmen zuordnest. Für jede gibt es eine Anlage bei der Steuererklärung, in der du deine Einkünfte ermittelst, indem du die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Diese sieben steuerrechtlichen Einkunftsarten sind:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Anlage Land- und Forstwirtschaft)
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G)
  3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S)
  4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Anlage N)
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V)
  7. Sonstige Einkünfte (Anlage SO)

Die ersten drei Einkunftsarten zählen zu den sogenannten Gewinneinkunftsarten, bei denen du über die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben den steuerpflichtigen Gewinn ermittelst.

Bei den Einkunftsarten vier bis sieben handelt es sich um Überschusseinkunftsarten. Die Ausgaben nennen sich dabei Werbungskosten, über die der Überschuss der Einnahmen besteuert wird.

Good to know

Es gibt Einnahmen, die sich keiner der 7 Einkunftsarten zuordnen lassen. Diese bleiben steuerfrei. Zu ihnen gehören Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, wenn die Spekulationsfrist eingehalten wird, sowie Einkünfte aus Lotteriegewinnen oder Zufallserfindungen.

Land- und Forstwirtschaft

Einnahmen aus dem Anbau von Pflanzen, der Tierhaltung, Fischerei, Jagd und Imkerei zählen wie viele andere zur Land- und Forstwirtschaft. Welche noch dazugehören, ist im Einkommensteuergesetz, kurz EStG, aufgeführt.

Weil im Agrarsektor andere Voraussetzungen als in einem Industriebetrieb gelten, gibt es ganz speziell darauf abgestimmte Regelungen für die Gewinnermittlung. Dazu gehören zum Beispiel verschiedene Gewinnermittlungsarten, Freibeträge oder ein Wirtschaftsjahr, das vom 1. Juli bis zum 30. Juni läuft.

Gewerbebetrieb

Betreibst du einen Gewerbebetrieb, gibst du deine Gewinne in der Anlage G an. Zu den Einnahmen gehören nicht nur Gewinne aus dem laufenden Geschäft, sondern auch einmalige Zuflüsse aus Betriebsveräußerung oder -aufgabe oder aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen.

Kleingewerbetreibende ermitteln ihre Gewinne in der Regel über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Für buchführungspflichtige Unternehmer:innen können umfassendere Regelungen laut Handelsgesetzbuch, kurz HGB, mit Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz gelten.

Selbstständige Arbeit

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen vor allem freiberuflich Tätige. Auch die Einnahmen von Aufsichtsräten oder staatlichen Lotterieunternehmern können in diese Kategorie fallen.

Nichtselbstständige Arbeit

Diese Kategorie ist die wichtigste für Arbeitnehmer:innen. In ihr werden alle Bezüge aus jetzigen oder früheren Arbeits- oder Dienstverhältnissen angegeben, beispielsweise Gehalt oder Lohn, Provisionen und Tantiemen sowie Witwen- und Waisenrenten.

Als Werbungskosten kannst du ohne weitere Belege den aktuell gültigen Arbeitnehmer-Pauschbetrag abziehen. Höhere Werbungskosten nach EStG kannst du ansetzen, musst sie jedoch genau nachweisen können.

Kapitalvermögen

Erträge aus der Anlage von Geldvermögen zählen zum Kapitalvermögen. Das sind zum Beispiel alle Arten von Zinsen und Gewinnausschüttungen wie Dividenden. Im Gegenzug kannst du den Sparerpauschbetrag geltend machen. Mehr kannst du seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 nicht mehr abziehen.

Vermietung und Verpachtung

Wenn du Miet- oder Pachteinnahmen aus unbeweglichen Vermögensgegenständen wie Grundstücken oder Gebäuden erzielst, gibst du diese als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an. Auch Schiffe und bewegliches Betriebsvermögen gehören dazu.

Als Werbungskosten kannst du alle Kosten gegenrechnen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen stehen. Das können zum Beispiel Schuldzinsen oder die Abschreibungen für die Immobilienabnutzung sein, die Kosten für Heizung, Wasser und Kanalisation oder für Straßenreinigung, Schornsteinfeger und Hausverwaltung.

Sonstige Einkünfte

Rentenbezüge oder Leistungen der privaten Altersvorsorge gibst du in der Steuererklärung bei den sonstigen Einkünften an. Ebenso Unterhaltszahlungen und steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte.

Quick-Info

Deine persönliche Steuerlast ist abhängig von der Höhe deiner Einkünfte. Je mehr du verdienst, desto höher ist der persönliche Steuersatz und die Steuerlast. Diese kannst du durch deine Ausgaben reduzieren. Aber nicht in jeder Einkunftsart kannst du Kosten unbegrenzt ansetzen. Das Einkommenssteuergesetz legt genau fest, was möglich ist.

Steuerpflichtiges Einkommen anhand der Einkünfte berechnen

Das Finanzamt berechnet das zu versteuernde Einkommen nach einem festen Schema: In der Steuererklärung berechnest du zuerst die Einkünfte für jede einzelne Einkunftsart, in der du Einnahmen erzielt hast. Erhältst du also Gehalt von deinem Arbeitgeber, bist nebenberuflich selbstständig und vermietest außerdem eine Immobilie, ermittelst du deine Einkünfte in den drei Einkunftsarten Gewerbebetrieb, nichtselbstständige Arbeit sowie Vermietung und Verpachtung.

Diese Einkünfte ergeben zusammengerechnet die sogenannte Summe der Einkünfte. Davon kannst du Entlastungsbeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen. Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, zieht das Finanzamt gegebenenfalls noch weitere Freibeträge ab.

So gelangst du Schritt für Schritt von den Einkünften zum steuerpflichtigen Einkommen:

Kurz erklärt

Zusammenveranlagte Ehepaare können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dennoch geben sie ihre Einkünfte zunächst getrennt voneinander an. Das Finanzamt rechnet diese dann zu einem Gesamtbetrag zusammen.

Einkünfte: Verdienste und Gewinne in der Einkommenssteuer

Deine Einkünfte zu ermitteln ist einer der wichtigsten Schritte bei der Einkommenssteuererklärung. Dabei stellst du deine Einnahmen zusammen und kannst bestimmte Ausgaben davon abziehen. Es gibt insgesamt sieben Einkunftsarten, für die Einkünfte separat und nach einem bestimmten Schema ermittelt werden. Das ist die Grundlage für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens. Unter Umständen können weitere Beträge, beispielsweise für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, abgezogen werden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche sieben Einkunftsarten gibt es?
Es gibt insgesamt sieben Einkunftsarten, für die du deine Ein- und Ausgaben in einer separaten Anlage zur Steuererklärung gegenüberstellst: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.
Was ist unter Einnahmen zu verstehen?
Als Einnahme zählt in der Steuererklärung alles, was du innerhalb eines Kalenderjahres oder Wirtschaftsjahres verdienst. Das können nicht nur Geldleistungen wie beispielsweise Gehalt, Mieten oder Zinsen sein, sondern auch Sachleistungen wie Verköstigung, Geschenke oder geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber.
Was muss ich bei der Einkommenssteuer versteuern?
Mit der Einkommenssteuer werden alle Einnahmen von Steuerpflichtigen in Deutschland versteuert. Dazu gehören beispielsweise Löhne, Mieten und Zinsen. Insgesamt gibt es sieben verschiedene Einkunftsarten. Von den Einnahmen sind bestimmte Ausgaben abzugsfähig, sie mindern das zu versteuernde Einkommen. Liegt es unterhalb des Grundfreibetrags, bleibt es steuerfrei.

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