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Die Personengesellschaft im Steuerrecht: So funktioniert sie

Bei Personengesellschaften wird nicht das Einkommen der Gesellschaft selbst besteuert, sondern das der Gesellschafter:innen. Was für Personengesellschaften im Steuerrecht noch gilt, liest du hier.
Zwei Personen sitzen sich an einem Konferenztisch gegenüber unter unterhalten sich.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wenn sich zwei oder mehr Personen für einen bestimmten Zweck zusammenschließen, bilden sie eine Gesellschaft. Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um eine Rechtsform von Unternehmen. Was Personengesellschaften genau sind und was im Steuerrecht für sie in Sachen Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer gilt, erfährst du hier.
  1. Das ist eine Personengesellschaft
  2. Diese Personengesellschaften gibt es
  3. Einkommenssteuer für Personengesellschaften
  4. Umsatzsteuer für Personengesellschaften
  5. Gewerbesteuer für Personengesellschaften
  6. Mögliches Doppelbesteuerungsabkommen
  7. Das gilt im Steuerrecht für Personengesellschaften
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Personengesellschaft: Besteht aus zwei oder mehr Gesellschafter:innen, einfache Gründung, unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen.
  • Arten von Personengesellschaften: GbR, OHG, KG und PartG sind die wichtigsten Arten in Deutschland.
  • MoPeG: Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, tritt 2024 in Kraft, ändert voraussichtlich nichts an der Besteuerung.
  • Einkommenssteuer: Gesellschafter:innen sind steuerpflichtig, nicht die Personengesellschaft selbst.
  • Umsatzsteuer: Personengesellschaften sind Steuersubjekte und müssen Umsatzsteuer zahlen, können aber als Kleinunternehmen befreit werden.
  • Gewerbesteuer: Personengesellschaften sind steuerpflichtig, Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr.
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuer: Fällt an, wenn Anteile an einer Personengesellschaft übertragen werden.

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    Das ist eine Personengesellschaft

    Eine Personengesellschaft besteht aus zwei oder mehr Gesellschafter:innen, die sich für einen konkreten Zweck zusammenschließen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie GmbHs sind Personengesellschaften einfacher zu gründen, weil kein Mindestkapital vorgeschrieben ist und weniger Bürokratie nötig ist.

    Allerdings haften bei Personengesellschaften die Gesellschafter:innen nicht nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sondern sie haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

    Hinsichtlich einiger Arten von erhobenen Steuern gelten Personengesellschaften nicht als Steuersubjekte: Nicht sie selbst, sondern die einzelnen Gesellschafter:innen sind steuerpflichtig. Das gilt aber nur für einige Steuerarten, mehr dazu weiter unten.

    Diese Personengesellschaften gibt es

    In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Personalgesellschaften. Zu den wichtigsten gehören:

    Quick-Info: Das MoPeG

    Im Jahr 2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, abgekürzt mit MoPeG, beschlossen, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Teil des Gesetzes ist zum Beispiel ein Gesellschaftsregister für eingetragene GbRs. An der Besteuerung ändert sich voraussichtlich nichts.

    Einkommenssteuer für Personengesellschaften

    Personengesellschaften sind laut Steuerrecht mit Blick auf ihre Einkünfte keine Steuersubjekte. Das bedeutet, dass die Personengesellschaft an sich keine Einkommenssteuer zahlt – und keine Körperschaftssteuer, die bei anderen Kapitalgesellschaften anfällt.

    Stattdessen geben die einzelnen Gesellschafter:innen ihre jeweiligen Einkünfte aus der Personengesellschaft in ihrer Einkommenssteuererklärung an und zahlen darauf Einkommenssteuer. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Lohnsteuerklasse und dem persönlichen Steuersatz der einzelnen Gesellschafter:innen, genau wie bei anderen Einkommensarten.

    Grundsätzlich werden die Gewinne und Verluste einer Personengesellschaft gleichmäßig auf alle Gesellschafter:innen aufgeteilt. Es steht ihnen aber frei, im Gesellschaftervertrag eine andere Verteilung festzuhalten, wenn sie zum Beispiel unterschiedlich viel Kapital investiert haben.

    Umsatzsteuer für Personengesellschaften

    Anders als bei der Einkommenssteuer gelten Personengesellschaften bei der Umsatzsteuer als Steuersubjekte. Das bedeutet, dass die Personengesellschaft selbst Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer zahlen muss – sofern sie Waren oder Dienstleistungen anbietet.

    Dementsprechend braucht eine Personengesellschaft eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und muss beim zuständigen Finanzamt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

    Personengesellschaften können sich ebenso wie Soloselbstständige und Freiberufler:innen von der Umsatzsteuer befreien lassen, solange sie als Kleinunternehmen gelten. Das ist der Fall, wenn sie im laufenden Kalenderjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz und im kommenden Kalenderjahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

    Gewerbesteuer für Personengesellschaften

    Auch bei der Gewerbesteuer ist die Personengesellschaft selbst steuerpflichtig. Allerdings fällt die Gewerbesteuer auf das zu versteuernde Einkommen an – also auf die Summe der Einkünfte der Gesellschafter:innen. Das macht es etwas kompliziert zu definieren, wer bei der Gewerbesteuer Steuersubjekt ist.

    Es fallen jedenfalls 3,5 Prozent Gewerbesteuer von dem zu versteuernden Einkommen an. Für Personengesellschaften gilt dabei wie für natürliche Personen ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr.

    Wichtig: Gewerbesteuerpflichtig sind nur Personengesellschaften, die gewerbliche Einkünfte haben. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind die Gesellschaften, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind oder einen freien Beruf oder eine andere selbstständige Arbeit ausüben.

    Ob eine Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gilt, wird direkt bei der Gründung festgelegt. Ist das der Fall, muss die Personengesellschaft beim Gewerbeamt angemeldet werden.

    Good to know: Schenkungs- und Erbschaftssteuer

    Wenn Anteile an einer Personengesellschaft durch Schenkung oder Erbschaft übertragen werden, fällt eine entsprechende Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer an. Dafür wird zunächst der Wert der Personengesellschaft insgesamt und dann der Wert des betroffenen Anteils ermittelt.

    Mögliches Doppelbesteuerungsabkommen

    Steuerlich komplizierter wird es für Personengesellschaften, wenn sie international tätig sind. Je nachdem, in welchem Land sie agiert, kann es passieren, dass die Personengesellschaft dort steuerrechtlich anders behandelt wird als in Deutschland – also in der Frage, ob und bei welcher Steuer sie ein eigenes Steuersubjekt ist.

    Erleichtert wird die Handhabung, wenn das Steuerrecht in den beteiligten Ländern gleich oder bilateral geregelt ist, wenn Deutschland also mit dem entsprechenden Land zum Beispiel ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, geschlossen hat, auf das Gesellschafter:innen sich berufen können. Es gibt beispielsweise ein DBA zwischen Deutschland und Österreich.

    Das gilt im Steuerrecht für Personengesellschaften

    Je nach Steuerart unterscheidet es sich, ob eine Personengesellschaft im Steuerrecht selbst als Steuersubjekt gilt oder nur die einzelnen Gesellschafter:innen steuerpflichtig sind. Bei der Einkommenssteuer sind die Gesellschafter:innen die Steuersubjekte, die ihre Einkünfte in ihrer jeweiligen Einkommenssteuererklärung angeben. Bei der Umsatzsteuer hingegen ist die Personengesellschaft das Steuersubjekt.

    Bei der Gewerbesteuer ist es etwas komplexer, da zwar die Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt, die Grundlage für die Höhe der Steuer aber die Einkünfte sind, die die einzelnen Gesellschafter:innen als ihr jeweiliges Einkommen versteuern.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wie wird eine Personengesellschaft versteuert?
    Die Einkünfte einer Personengesellschaft werden von den einzelnen Gesellschafter:innen in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung versteuert.
    Welche Steuern gibt es für die Personengesellschaften?
    Neben der Einkommenssteuer, die die Gesellschafter:innen zahlen, unterliegen Personengesellschaften der Umsatzsteuer – sofern sie keine Kleinunternehmen sind – und der Gewerbesteuer – sofern sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen.
    Bei welcher Steuerart ist die Personengesellschaft selbst Steuersubjekt?
    Eine Personengesellschaft gilt bei der Umsatzsteuer als Steuersubjekt. Auch bei der Gewerbesteuer ist die Personengesellschaft selbst steuerpflichtig, allerdings beruht die Höhe der Steuer auf den Einkünften der Gesellschafter:innen.

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